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   BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01   

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https://dejure.org/2003,2230
BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01 (https://dejure.org/2003,2230)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2003 - II ZR 158/01 (https://dejure.org/2003,2230)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 (https://dejure.org/2003,2230)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages; Kündigung in einer mit den guten Sitten nicht zu vereinbarenden Weise aus verwerflichen, dem Anstandsgefühl widersprechenden Motiven; Feststellung des Fortbestehens eines Anstellungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 138

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GmbHG § 38 Abs. 1
    Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer ohne Grund gekündigt...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Anstellungsvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Kündigung, Sittenwidrigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 540
  • ZIP 2004, 461
  • NZV 2004, 90
  • NZG 2004, 90
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.1970 - KZR 17/68

    Tankstellenrabatt, TStH, Sittenwidrigkeit eines HVV

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01
    Auch die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1970 (KZR 17/68, NJW 1970, 855) betreffend die von einer Mineralölgesellschaft gegenüber ihren Tankstellenverwaltern ausgesprochene ordentliche Kündigung beruht auf der Annahme einer besonderen Schutzwürdigkeit dieses Personenkreises.
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus BGH, 03.11.2003 - II ZR 158/01
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 61, 151 ff.) hat bei seiner Überprüfung der Kündigung eines Arbeitnehmers allein deshalb auf § 138 BGB abgestellt, weil eine Prüfung nach den Kriterien des KSchG nicht möglich war.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Ob die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion - sofern ihre formellen Voraussetzungen erfüllt sind - auch dann wirksam ist, wenn sie sich auf keinen anderen Grund als den Willen des kündigungsberechtigten Organs stützen kann (vgl. BGH 3. November 2003 - II ZR 158/01 - zu II der Gründe) , bedarf deshalb hier keiner Entscheidung.
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Eine abweichende Beurteilung in Bezug auf die Anwendbarkeit des § 612a BGB legt ferner nicht die Rechtsprechung nahe, welche die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers ohne Rücksicht auf die zugrunde liegenden Motive für zulässig hält (vgl. BGH, Urteil v. 3.11.2003 - II ZR 158/01, NJW-RR 2004, 540), denn die Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH ist auf die Position des Klägers nicht übertragbar.
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12
    Nach Auffassung des BGH trägt die Kündigung eines Geschäftsführers ihre Rechtfertigung in sich (Urteil vom 03.11.2003, II ZR 158/01, juris Rn. 7).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    Die ordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bedarf daher nicht der sozialen Rechtfertigung (vgl. BGH 3. November 2003 - II ZR 158/01 - NJW-RR 2004, 540).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    aa) Die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH bedarf mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion keines sie rechtfertigenden Grundes (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7; Jaeger/Steinbrück in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage 2019, § 35 Rn. 403).

    Eine solche ordentliche Kündigung trägt ihre Rechtfertigung in sich; sie ist von dem Geschäftsführer grundsätzlich hinzunehmen, auf welchen Erwägungen sie auch beruhen mag (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7).

    Die Auflösung eines Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers durch ordentliche Kündigung ist ohne Vorliegen von Kündigungsgründen grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 03. November 2003 - II ZR 158/01 -, Rn. 7; Jaeger/Steinbrück in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage 2019, § 35 Rn. 403).

  • OLG Nürnberg, 08.03.2010 - 12 U 2235/09

    Beschlussanfechtung in einer Familien-GmbH: Miterbenvereinbarungen und ihre

    Die Wirksamkeit einer von der Gesellschaft ordnungsgemäß erklärten ordentlichen Kündigung kann deshalb auch nicht mit Rücksicht auf die ihr zugrundeliegenden (angeblich verwerflichen bzw. sittenwidrigen) Motive der Gesellschafter verneint werden (BGH, Urteil vom 03.11.2003 - II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 5 U 146/03

    Nachweis der Gesellschafterstellung gegenüber GmbH (§ 16 GmbHG)

    Denn nicht nur folgt die freie Abberuflichkeit des Klägers als Geschäftsführer durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter bereits aus §§ 38 Abs. 1, 47 Abs. 1 GmbHG ebenso, wie nach § 8 des vom Kläger selbst vorgelegten Geschäftsführeranstellungsvertrages mit Datum vom 1. Januar 2000 (K 1, Blatt 8 ff d. A.) zum Quartalsende 2002 mit Frist von sechs Monaten eine ordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsverhältnisses möglich war, ohne dass es insoweit noch einer Angabe von Gründen bedurfte (BGH, BGHR 2004, 166 f).
  • ArbG Hagen, 14.07.2016 - 4 Ca 2175/15

    Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers;

    Die ordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bedarf daher nicht der sozialen Rechtfertigung (vgl. BGH 3. November 2003 - II ZR 158/01 - NJW-RR 2004, 540; BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06 - NZA 2008, 168-170) .
  • LG Hamburg, 21.11.2019 - 407 HKO 3/19

    Kündigung von Telekommunkationsdienstleistungen im Zusammenhang mit angekündigten

    Es ist in höchstrichterlicher Rechtsprechung anerkannt, dass die Erwägungen der Partei, die schlicht von einem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht, auch wenn sie der anderen Partei bekannt sind, nicht bei der Rechtskontrolle heranzuziehen sind (BGH, Urt. v. 3.11.2003 - II ZR 158/01, NZG 2004, 90).
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