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   OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03   

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OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03 (https://dejure.org/2003,3013)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.08.2003 - 7 U 36/03 (https://dejure.org/2003,3013)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. August 2003 - 7 U 36/03 (https://dejure.org/2003,3013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bauträgervertrag: Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 MaBV; § 632a BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag; Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund des Verzuges der anderen Vertragspartei; Bestimmung der Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs des Gewerbetreibenden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus einem Bauträgervertrag; Berechtigung zum Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund des Verzuges der anderen Vertragspartei; Bestimmung der Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs des Gewerbetreibenden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bauträgervertrag - Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit von Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Abschlagszahlungsvereinbarung gegen MaBV

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Welche Folgen hat ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 MaBV? (IBR 2004, 145)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Bauträger sich auf § 648a BGB berufen? (IBR 2004, 146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 592
  • BauR 2004, 1007
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 06.08.2003 - 7 U 36/03
    Soweit das Landgericht hierfür auf das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs, NJW 2001, 818, verwiesen habe, werde übersehen, dass sich seit dieser Entscheidung die Rechtslage maßgebend geändert habe.

    Der Beklagte bringt weiter vor, das Landgericht habe zutreffend unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH, NJW 2001, 818, festgestellt, dass der vertragliche Zahlungsplan nichtig sei, weil er zum Nachteil des Beklagten von § 3 Abs. 2 MaBV abweiche.

    Denn § 3 MaBV stellt ein rein gewerberechtliches Verbotsgesetz dar, das keinerlei zivilrechtliche Vorgaben enthält (BGH, NJW 2001, 818, 820).

    Danach schuldet der Besteller keine Abschlagszahlungen; die Werklohnforderung des Unternehmers wird insgesamt erst mit Abnahme des Werks fällig (vgl. BGH, NJW 2001, 818, 820).

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    § 632 a BGB findet auf Bauverträge, die dem Anwendungsbereich der MaBV unterliegen, keine Anwendung (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 1007, 1009; Basty, Der Bauträgervertrag, 5. Aufl., Rdn. 69; Grziwotz/Bischoff, MaBV, 3. Aufl., § 3 Rdn. 209; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 632 a Rdn. 3; a. A.: Wagner, ZfIR 2001, 422; Karczewski/Vogel, BauR 2001, 859, 866; Blank, ZfIR 2001, 85, 90 f.).
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09

    Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem

    Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bleibt jedoch unberührt (vgl. BGHZ 146, 250 - 264 zitiert nach juris; BGHZ 171, 364 - 374 zitiert nach juris; BFH ZIP 2007, 976 - 978 zitiert nach juris; OLG Stuttgart BauR 2007, 406 - 410 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 zitiert nach juris).

    Ein Rückgriff auf den Zahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV oder auf § 632 a BGB kommt dagegen nicht in Betracht (vgl. BGHZ 146, 250 - 264 zitiert nach juris; BGHZ 171, 364 - 374 zitiert nach juris; BFH ZIP 2007, 976 - 978 zitiert nach juris; OLG Stuttgart BauR 2007, 406 - 410 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 zitiert nach juris).

    Denn § 632 a BGB findet auf Bauverträge, die dem Anwendungsbereich der MaBV unterfallen, grundsätzlich keine Anwendung (vgl. BGHZ 171, 364 - 373 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 - 593 zitiert nach juris).

    Dieses Verbot soll aber nicht dadurch umgangen werden, dass dem Gewerbetreibenden in diesem Fall gestattet wird, Ratenzahlungen unter den Voraussetzungen des § 632 a BGB zu verlangen (vgl. BGHZ 171, 364 - 373 zitiert nach juris; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 - 593 zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 5 U 198/05

    Bauträgerkaufvertrag: Rechtsfolgen bei Abweichung vom gesetzlichen

    § 12 MaBV verbietet dem Gewerbetreibenden den Abschluss einer Abschlagszahlungsvereinbarung, die zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht (vgl. BGH NJW 2001, 818; NJW 1999, 51; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592).

    Nachdem vorliegend mit der Abnahme bereits die gesamte Forderung der Beklagten Ziff. 1 bzw Ziff.3 zu Zahlung fällig ist, kann offen bleiben, ob § 632 a BGB auf Bauträgerverträge Anwendung findet ( vgl hierzu OLG Celle, NJW-RR 2004, 592 m.w.Nachw.).

    Dahingestellt bleiben kann weiter, ob die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen vom 23.05.2001( BGBl.I.S.981), die durch das Urteil des BGH vom 22.12.2000 ( NJW 2001, 818) geschaffene Rechtslage korrigieren soll, insbesondere ob diese Verordnung dazu führt, dass bei etwaigen unwirksamen Abschlagszahlungsvereinbarungen statt der Nichtigkeitsfolge, nach der gar keine Abschlagszahlungen geschuldet werden, quasi hilfsweise die Regelung des § 3 Abs. 2 MaBV zur Anwendung kommt (vgl. hierzu Marcks, MaBV, 7. Aufl., § 3 Rn. 1 b; OLG Celle, NJW-RR 2004, 592 unter II 2b; Ullmann, NJW 2002, 1073 ff.; Münch.Komm. BGB, § 632 a, Rdnr. 16).

  • OLG München, 15.01.2008 - 13 U 4378/07

    Bauhandwerkersicherung: Anwendbarkeit auf den Fall der Errichtung einer

    Demgegenüber wird von einem Großteil der Literatur (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rn. 325; Staudinger, BGB, Kommentar, Neubearbeitung 2003, zu § 648a Rn. 7; Pause, NZBau 2002, 648, 650; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 16. Auflage, Anhang 2, Rn. 192) und in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2004, 592, 593) die Auffassung vertreten, dass § 648 a BGB bei Verträgen über Eigentumswohnungen nicht anwendbar ist.
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2005 - 4 U 501/04

    Unwirksamkeit des Rücktritts von einem Bauträgervertrag

    Der Erwerber bedarf daher des Schutzes in Gestalt einer so genannten Freistellungserklärung der Grundpfandgläubiger, durch die sichergestellt wird, dass die entsprechenden Belastungen bei Zahlung des Kaufpreises gelöscht werden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 592; Kniffka/Koeble-Koeble, aaO., 11. Teil, Rdnr. 341).

    Es fehlt jedoch die sowohl nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV als auch nach der Regelung im streitgegenständlichen Vertrag erforderliche Freistellung für den Fall des nicht vollendeten bzw. stecken gebliebenen Baus (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 592; Kniffka/Koeble-Koeble, aaO., 11. Teil, Rdnr. 341).

  • BGH, 25.11.2010 - VII ZR 263/08

    Übergabe einer Freistellungserklärung an einen diese treuhänderisch verwahrenden

    Eine Divergenz zur Entscheidung des OLG Celle, BauR 2004, 1007 liegt nicht vor, weil das OLG Celle eine treuhänderische Bindung nicht festgestellt hat.
  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 12 U 195/17

    Anspruch auf Zahlung von Architektenhonorar aus einem vorzeitig beendeten

    Vergleichbar ist die Situation der Privilegierung in § 648 a Abs. 6 Nr. 2 BGB a. F. bei Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung einer Eigentumswohnung (so OLG München BauR 2008, S. 1163; OLG Celle BauR 2004, S. 1007; Peters/Jacoby, a. a. O., Rn. 7; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 648 a, Rn. 10; Sprau in Palandt, 76. Aufl., § 648 a, Rn. 2; a. A. Schmidt in NJW 2013, S. 497).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 4 U 126/08

    Voller Kaufpreis vs. 3,5%-Bürgschaft bei Besitzübergabe: Unwirksam!

    Zwar führt die Unwirksamkeit der in § 3 Nr. 2 - 4 vereinbarten Regelungen zur Fälligkeit des Kaufpreises nicht zu einer Vertragslücke, die ergänzender Auslegung, etwa iSv §§ 3,7, MaBV, bedarf, sondern zur Anwendung von § 641 Abs. 1 BGB als Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung (BGH NJW 2001, 818 = BauR 2001, 391; OLG Celle NJW-RR 2004, 592 = BauR 2004, 1007).
  • LG Wuppertal, 08.08.2007 - 17 O 380/01

    Fälligkeit einer treuhänderischen Freistellungserklärung in einem

    e) Der Fälligkeit steht - entgegen der Ansicht der Kläger, die sich auf die Entscheidung des OLG Celle, NJW-RR 2004, S. 592 berufen - auch nicht entgegen, daß ihnen "Freistellungsunterlagen" nicht ausgehändigt worden sind bzw. eine solche Verpflichtung nicht vereinbart worden ist.
  • OLG Koblenz, 02.07.2015 - 1 U 1433/14

    Baubetreuer muss keine § 648a BGB-Sicherheit stellen!

    Die abweichende Auffassung des Klägers mag im Blick auf die Schutzwürdigkeit des zur Vorleistung verpflichteten Unternehmers de lege ferenda überlegens- oder sogar wünschenswert sein; sie findet im geltenden Recht, gerade auch im Blick auf die Gesetzesmaterialien, aber keine tragfähige Stütze (OLG Celle NJW-RR 2004, 592 Tz. 46; BeckOK-BGB/Voit a.a.O. Rn. 5 m.w.N.; MK-BGB/Busche a.a.O. Rn. 11; a.A. Peters/Jacoby in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 634a Rn. 7; Schwenker a.a.O. Rn. 4).
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