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   OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03   

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https://dejure.org/2003,2526
OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 2 W 117/03 (https://dejure.org/2003,2526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung für ein Insolvenzverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts am registermäßigen GmbH-Sitz im Falle des Verdachts einer Zuständigkeitserschleichung; Unverbindlichkeit eines Verweisungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 InsO; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; § 36 Abs. 2 ZPO; § 9 EGZPO; § 37 Abs. 1 ZPO
    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes ; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Vorlage zum Oberlandesgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren bei Änderung der Geschäftsadresse; Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes ; Bestimmung des zuständigen Gerichts durch Vorlage zum Oberlandesgericht

  • Judicialis

    InsO § 3; ; InsO § 4; ; ZPO § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 3; InsO § 4; ZPO § 36
    Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes am registermäßigen Sitz der Gesellschaft bei dafür handgreiflichen Anhaltspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 627
  • ZIP 2004, 581
  • NZI 2004, 260
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Gifhorn vom 27. Oktober 2003 ist nicht bindend, weil er aufgrund einer Irreführung des Insolvenzgerichts ergangen ist, mit der die Antragstellerin das Ziel verfolgt hat, missbräuchlich die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg zu erlangen und die Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens fernab von dem zuständigen registermäßigen Sitz der GmbH, der unstreitig noch in ####### liegt, zu erreichen (ebenso wie hier BayObLG, ZInsO 2003, 1045 f.).

    Dies führt zur fehlenden Bindungswirkung des aufgrund dieser Gerichts standserschleichung ergangenen Verweisungsbeschlusses (hierzu auch: BayObLG, ZInsO 2003, 1045, 1046; MünchKomm. zur Insolvenzordnung/Ganter, § 3 Rn. 38 ff.).

    Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat etwa in Übereinstimmung mit dem BayObLG, das in einem Verfahren, in dem ebenfalls versucht worden ist, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Charlottenburg anstelle der des Amtsgerichts München zu erschleichen, genauso entschieden hat (vgl. BayObLG, ZInsO 2003, 1045).

  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der Senat bezieht sich insoweit auf seine Entscheidung vom 9. Oktober 2003 (2 W 108/03), die dem Geschäftsführer der Schuldnerin aufgrund seiner Tätigkeit für die ####### GmbH bekannt ist.
  • BGH, 12.12.2002 - IX ZB 426/02

    Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Schuldners; Hinweispflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 16.12.2003 - 2 W 117/03
    Der bislang vorliegende Antrag, in dem jede Substantiierung der Antragsvoraussetzungen fehlt und dem keine weiteren Unterlagen beigefügt sind, die Auskunft über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geben könnten, dürfte nicht einmal den Mindestanforderungen an einen Schuldnerantrag (dazu BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - IX ZB 426/02, ZVI 2003, 64 = ZIP 2003, 358 = ZInsO 2003, 217 = NZI 2003, 147 = NJW 2003, 1187 = EWiR 2003, 589 (Gundlach/Frenzel)) genügen.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Es kommt insoweit auch nicht darauf an, ob der Elternteil triftige Gründe anführen kann (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393; ebenso Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB 12. Aufl. § 1634 Rdn. 311 m.w.N.; a.A. OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 627 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2006, 1625; OLG München FamRZ 2009, 794 m. Anm. Dollinger).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2005 - 15 AR 8/05

    Insolvenzverfahrenseröffnung: Bestimmung des örtlich zuständigen

    Die geschilderten Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG, NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    Die neuere Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitserschleichung geht über diese dogmatischen Grundsätze teilweise hinaus und ist in der Begründung weniger überzeugend (vgl. beispielsweise BayObLG NJW-RR 2004, 986; BayObLG NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258, 259, 260; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f; OLG Celle, NZI 2004, 260, 261; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

    cc) Eine "gewerbliche Firmenbestattung" stellt - ohne das Hinzutreten weiterer Umstände - keine missbräuchliche Manipulation zuständigkeitsbegründender Tatsachen dar (anders BayObLG NJW-RR 2004, 986, 987; BayObLG, NZI 2004, 90, 91; BayObLG NZI, 2004, 148, 149; OLG Celle, NZI 2004, 258; OLG Stuttgart, OLGR 2004, 184, 186 f.; OLG Celle, NZI 2004, 260; OLG Schleswig, NZI 2004, 264).

  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Insoweit sieht sich der Senat veranlaßt, seine in den Beschlüssen vom 28.07.2003 - 2 W 117/03 - und vom 26.09.2003 - 2 W 157/03 - vertretene Auffassung zu modifizieren.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2009 - 8 AR 32/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindung an den Verweisungsbeschluss eines

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort als bindend erachtet wurde (z. B. OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; anders NZI 2004, 260; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003; anders NZI 2004, 264).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    cc) Andererseits ist die Ansicht, dass auch eine solche Abwicklungstätigkeit - ggf unter Fortführung der Geschäftsbücher - als "wirtschaftliche Tätigkeit" angesehen werden kann (vgl. BGHZ 132, 195 zum früheren Recht), zumindest als vertretbar qualifiziert worden, so dass eine Verweisung an das Insolvenzgericht am Abwicklungsort entgegen der überwiegend vertretenen Meinung als bindend erachtet wurde (zB OLG Köln ZIP 2000, 672; OLG Celle OLGRep 2000, 205; OLG Frankfurt NZI 2000, 523; OLG Naumburg InVo 2000, 12 sowie die - gleichfalls die Salida GmbH betreffenden - Beschlüsse des OLG Karlsruhe - 15 AR 35/03 - vom 16.10.2003, des OLG Brandenburg - 1 AR 60/03 - vom 8.8.2003 und des OLG Schleswig - 2 W 117/03 - vom 28.7.2003).
  • OLG Oldenburg, 12.11.2007 - 5 AR 41/07

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts; Bindungswirkung

    b.) Zu weiteren Ermittlungen des Amtsgerichts hätte im Übrigen schon deshalb Veranlassung bestanden, weil nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 1.7.2004, Az. 5 AR 35/04), des Bayrischen Obersten Landesgerichts (NZI 2004, S. 147, 148) und des Oberlandesgerichts Celle (NZI 2004, S. 260, 261) für eine Verweisung kein Raum ist, wenn der Schuldner durch Täuschung der beteiligten Richter einen Gerichtsstand erschleichen will.
  • OLG Celle, 05.09.2006 - 4 AR 60/06

    Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung in dem Schreiben

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).
  • OLG Celle, 01.02.2006 - 4 AR 2/06

    Entscheidung über die Zuständigkeit eines Gerichts im Insolvenzverfahren;

    Allein die Mitnahme der Geschäftsunterlagen begründet eine Zuständigkeit des für den Sitz des Geschäftsführers zuständigen Insolvenzgerichts nicht (s. OLG Celle, ZInsO 2004, 205 = NZI 2004, 258; OLG Celle, ZInsO 2004, 91; OLG Hamm, ZInsO 1999, 533; MünchKommInsO/Ganter, § 3 Rz. 8, Uhlenbruck, 12. Aufl., § 3 Rz. 11).
  • FG Köln, 24.04.2023 - 14 K 3066/15

    Aussetzung des Verfahrens bis zur wirksamen Bestellung eines vertretungsbefugten

    Die Verweisung soll den Charakter einer (objektiv) "willkürlichen" Maßnahme haben (vgl. Beschluss vom 08.09.2003 1Z AR 86/03, NZI 2004, 147; so im Ergebnis auch OLG Celle Beschluss vom 16.12.2003 2 W 117/03, NZI 2004, 260).
  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Soweit abweichend von der oben zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt Oberlandesgerichte (so OLG Schleswig NJW-RR 2000, 349 sowie vom 28.7.2003, Az. 2 W 117/03; OLG Köln JurBüro 2000, 496) bei der Beurteilung der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses die Annahme für vertretbar halten, dass die Zuständigkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO am Wohnsitz des Geschäftsführers gegeben sei, wenn dieser nach Eintritt der Insolvenz und Schließung des Betriebs am eingetragenen Sitz die Geschäftsunterlagen dorthin mitgenommen hat, ist eine Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO an den Bundesgerichtshof nicht veranlasst.
  • OLG Dresden, 18.06.2009 - 3 AR 47/09

    Bindungswirkung einer Verweisung bei falschen Tatsachenangaben durch den

  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

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