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   BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03   

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BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03 (https://dejure.org/2003,1600)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2003 - IXa ZB 165/03 (https://dejure.org/2003,1600)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 165/03 (https://dejure.org/2003,1600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Pfändbarkeit von Lizenzgebühren; Sonstige Vergütungen für Dienstleistungen als Arbeitseinkommen; Lizenzgebühren als nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten; Rechtsnatur eines Lizenzvertrages

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 850, 850i Abs. 1, 850c
    Pfändungsschutz für fortlaufendes Einkommen auch für Lizenzgebühren eines nebenberuflichen Produktdesigners ("Honiglöffel")

  • Judicialis

    ZPO § 850; ; ZPO § 850i Abs. 1; ; ZPO § 850c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850 § 850i Abs. 1 § 850c
    Pfändungsschutz für Lizenzgebühren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterfallen Lizengebühren dem Pfändungsschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 644
  • MDR 2004, 713
  • FamRZ 2004, 790
  • WM 2004, 596
  • Rpfleger 2004, 361
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61

    Arbeitseinkommen - Ansprüche eines Handelsvertreters - Fixum - Provision -

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    Wesentlich ist vielmehr, daß es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGHZ 96, 324, 327; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756; BAG NJW 1962, 1221).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    Wesentlich ist vielmehr, daß es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGHZ 96, 324, 327; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756; BAG NJW 1962, 1221).
  • BGH, 03.11.1988 - I ZR 242/86

    Präsentbücher; Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf einen Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    cc) Lizenzverträge sind als Verträge eigener Art anzusehen, die Elemente verschiedener gesetzlich normierter Vertragstypen enthalten (BGHZ 105, 374, 378).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    Wesentlich ist vielmehr, daß es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGHZ 96, 324, 327; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756; BAG NJW 1962, 1221).
  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    In der Regel besteht das Entgelt des Lizenznehmers für die Benutzung des Arbeitsergebnisses in einer vereinbarten Gebühr, die im Zweifel bei monatlichen oder vierteljährlichen Abrechnungen eine teilbare Leistung darstellt (Benkard/Ullmann aaO Rn. 72; RGZ 155, 306, 314).
  • RG, 28.05.1932 - I 310/31

    Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz erteilt hat, von dem

    Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
    Sie kann auch eine Abgabe auf jeden erzeugten oder veräußerten Gegenstand (Stücklizenz) oder nach sonstigen Berechnungsmaßstäben bemessen sein (als ein Hundertsatz vom Umsatz, RGZ 136, 320).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Auch bei einer Vergütung für eine Diensterfindung im Sinne von § 4 Abs. 2 ArbnErfG handelt es sich um Arbeitseinkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH 12. Dezember 2003 - IXa ZB 165/03 - NJW-RR 2004, 644; Bartenbach/Volz Anhang zu § 27 Rn. 9; Volmer/Gaul ArbnErfG 2. Aufl. § 12 Rn. 315; Schaub/Koch Arbeitsrechtshandbuch 11. Aufl. § 92 Rn. 11; Stöber Forderungspfändung 12. Aufl. Rn. 881; aA Boewer/Bommermann Lohnpfändung und Lohnabtretung in Recht und Praxis Rn. 418).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 52/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändungsschutz für Ansprüche eines

    Wesentlich ist vielmehr, dass es sich um wiederkehrend zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2004, 644, juris Rn. 6; Urteil vom 24. November 1988 - IX ZR 210/87, NJW-RR 1989, 286, 287 f., juris Rn. 30; Urteil vom 5. Dezember 1985 - IX ZR 9/85, BGHZ 96, 324, 327, juris Rn. 13; Urteil vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756, juris Rn. 71; BAG, NJW 1962, 1221 f., juris Rn. 17 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850 Rn. 9; MünchKommZPO/Smid, 5. Aufl., § 850 Rn. 21; Musielak/Voit/Becker, ZPO, 13. Aufl., § 850 Rn. 4; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf/Lorenz, ZPO, 6. Aufl., § 850 Rn. 9).
  • BGH, 15.10.2009 - IX ZR 234/08

    Bestimmung des Umfangs der dem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügenden

    Ob solche Einkünfte aus einem abhängigen oder einem freien Dienstverhältnis erzielt werden, ist für die Einordnung als Arbeitseinkommen nach § 850 Abs. 2 ZPO nicht von entscheidender Bedeutung (BGHZ 96, 324, 327; BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2004, 644).
  • OLG München, 14.11.2018 - 20 U 1782/18

    Abgrenzung zwischen Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften bei

    Die Ausschüttungen der Beklagten sind grundsätzlich nicht anders zu behandeln als umsatzbezogene Einnahmen aus Lizenzverträgen, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2003 (Az. IXa ZB 165/03) waren.

    Wesentlich für die Einordnung als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 2 ZPO ist, dass es sich um wiederkehrend zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2003, 644 m.w.N.).

  • LG Münster, 02.10.2015 - 5 T 373/15

    Pfändung von Leistungen des Drittschuldners aus Pensionszusagen; Pfändbarkeit des

    In der Rechtsprechung wurde der Pfändungsschutz des § 850 Abs. 2 ZPO daher z.B. einem GbR-Gesellschafter für eine vom Gewinn unabhängige Vergütung für seine Tätigkeit für die Gesellschaft zugesprochen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.1970, Az. 19 U 7/70, MDR 1970, 934), ebenso einem Vorstandsmitglied jedenfalls für sein Ruhegehalt nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. BGH Urteil vom 08.12.1977, Az. II ZR 219/75, Rn. 70, MDR 1987, Seite 387), einem freiberuflich tätigen Zahnarzt für Vergütungsansprüche gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung (vgl. BGH Urteil vom 05.12.1985, Az. IX ZR 9/85, BGHZ 96, Seite 324), und einem Produktdesigner für laufende vom Umsatz abhängige Lizenzgebühren als Entgelt für die Nutzung eines vom ihm persönliche entwickelten Produktes (vgl. BGH Beschluss vom 12.12.2003, Az. IXa ZB 165/03, FamRZ 2004, Seite 790).
  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/02

    Pfändung einer einmaligen Vergütung: Bestimmung der Pfändungsfreigrenze bei einem

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).

    Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2003 (NJW-RR 2004, 644) nicht zugelassen (§ 574 ZPO).

  • LG Kaiserslautern, 24.06.2005 - 1 T 332/04

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Werklohnforderungen eines nur für einen

    Wesentlich ist vielmehr, dass es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGH NJW-RR 2004, 644; BGHZ 96, 324, 327; NJW 1978, 756; BAG WM 1975, 503; NJW 1962, 1221).

    Diese Norm schützt vor allem freiberuflich Tätige, die über kein laufendes Arbeitseinkommen verfügen, sondern ihre Leistungen persönlich und aufgrund einzelner Aufträge oder Mandate erbringen und ihre Honorare einmalig und damit nicht wiederkehrend unmittelbar nach Erfüllung ihrer persönlichen Arbeitsleistung erhalten (BGH NJW-RR 2004, 644), wie z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Schriftsteller.

  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/05

    Orientierung an Pfändungsgrenzen für laufende Arbeitslöhne oder Dienstlöhne bei

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).

    Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2003 (NJW-RR 2004, 644 [BGH 12.12.2003 - IXa ZB 195/03] ) nicht zugelassen ( § 574 ZPO ).

  • AG Düsseldorf, 09.01.2006 - 503 IK 38/02
    So hat der BGH in der sog. Psychologinentscheidung anklingen lassen, dass ein selbständig tätiger Schuldner beantragen könne, ihm soviel zu belassen, wie verbleiben würde, wenn das Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde (vgl. BGH, NZI, 2003, 389, 392.) Bezüglich der Einkünfte eines abhängig Beschäftigten hat der BGH es unbeanstandet gelassen, dass zusätzliche, nicht aus abhängiger Tätigkeit erzielte Einkünfte - resultierend aus Lizenzgebühren -, über § 850 c ZPO dem Pfändungsschutz zugänglich sind; obiter ist in dieser Entscheidung hervorgehoben worden, dass über den § 850 i ZPO eine Angleichung des Pfändungsschutzes der Einkünfte von Freiberuflern dem Pfändungsschutz der Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung i.S.v. § 850 c ZPO erfolgen könne (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 644, 645).
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