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   OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1356/02   

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https://dejure.org/2004,6228
OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1356/02 (https://dejure.org/2004,6228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2004 - 12 U 1356/02 (https://dejure.org/2004,6228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 12 U 1356/02 (https://dejure.org/2004,6228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Nutzungsausfallschadens bei einem Verkehrsunfall; Erstattung der Fahrtkosten für die Beschaffung eines Mietwagens mit bestimmter Ausstattung; Anforderungen an die Darlegung eines fühlbaren Nachteils bei Vorhandensein eines Zweitfahrzeugs; Umfang der Pflicht ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausfallentschädigung für Unfallwagen!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 253
    Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen Angehörigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1964 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 747
  • NZV 2004, 258
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

    Ein Nutzungsausfall kann zwar auch dann entstanden sein, wenn - was hier in Betracht kommt - das Fahrzeug von Angehörigen genutzt worden wäre (vgl. OLG Koblenz mit Urteil vom 19.1. 2004 - 12 U 1356/02 - NJW-RR 2004, 747; KG mit Urteil vom Urteil vom 29.9. 2005 - 12 U 235/04 - NZV 2006, 157).

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Zwar kann die für den Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens erforderliche fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung entfallen, wenn dem Geschädigten die Nutzung eines weiteren Fahrzeugs möglich und zumutbar gewesen ist (BGH, Schaden-Praxis 2012, 438; OLG Düsseldorf, NZV 2012, 376ff; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2007, Az.: 12 U 160/06; OLG Koblenz, NZV 2004, 258; Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., § 249 Rdn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Die familiäre Gebrauchshinderung hat aber der Geschädigte darzulegen (OLG Brandenburg Verkehrsrecht aktuell 2007, 118 sowie OLG Koblenz NZV 2004, 258).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines

    In einem solchen Fall ist es aber Aufgabe des Geschädigten, den genauen Umfang der jeweiligen Fahrzeugnutzung durch andere Familienangehörige darzulegen, damit es ausgeschlossen ist, dass der Geschädigte den Unfall auf Kosten des Schädigers wirtschaftlich ausnutzt (OLG Koblenz, NZV 2004, 258 (259)).
  • LG Stuttgart, 19.12.2012 - 4 S 266/12

    Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

    Dies setzt Nutzungswillen und hypothetische Nutzungsmöglichkeit für die gesamte tatsächliche Dauer, für die der Anspruch geltend gemacht wird, voraus (OLG Koblenz, NZV 2004, 258, 259; Knerr, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage (2011), 3. Kapitel Rn. 97; Jahnke, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Auflage (2012), § 249 Rn. 155).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 89/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Zwar kann die für den Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens erforderliche fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung entfallen, wenn dem Geschädigten die Nutzung eines weiteren Fahrzeugs möglich und zumutbar gewesen ist (BGH, Schaden-Praxis 2012, 438; OLG Düsseldorf, NZV 2012, 376ff; OLG Brandenburg, Urteil vom 01.03.2007, Az.: 12 U 160/06; OLG Koblenz, NZV 2004, 258; Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., § 249 Rdn. 42).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 08.11.2013 - 1 C 432/13

    Unfallschadenregulierung: Ersatz der Mietwagenkosten und

    Dies setzt Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit für die gesamte tatsächliche Dauer, für die der Anspruch geltend gemacht wird, voraus (OLG Koblenz NZV 2004, 258, 259).
  • AG Titisee-Neustadt, 19.07.2004 - 11 C 50/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ausfall eines älteren Kraftfahrzeugs

    Nachdem sich die Vorhaltekosten nach dem unstreitigen Vortrag der Beklagten auf 17, 17 EUR pro Tag belaufen ( vgl. BGHZ 56, 2 114, 221 ; OLG Koblenz NZV 2004, 258), erschien eine Erhöhung um 25 auf 21, 45 EUR pro Tag angemessen, so dass sich für 5 Tage 107, 25 EUR ergeben.
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