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   OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04   

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https://dejure.org/2004,2627
OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zusammenstoß von Radfahrer und Fußgänger: Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 25 StVO
    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an Radfahrer auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    StVO § 25; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; StVO § 25
    Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern auf kombiniertem Fuß- und Radweg sowie auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 25; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision einer Radfahrerin mit einem Fußgänger auf einem kombinierten Fuß- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 890
  • MDR 2004, 1113
  • NZV 2004, 360
  • VersR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Oktober 2012, 22 U 10/11, juris, Rdn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. März 2004, 8 U 19/04, juris, Rdn. 6; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1976, 22 U 3319/76, juris, Rdn. 24).

    Entsprechendes gilt für die im Schriftsatz der Beklagten vom 6. November 2019 angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04), bei denen es sich jeweils um eine Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg handelte.

    Aus den oben ausgeführten Gründen weicht das Berufungsgericht mit dem vorliegenden Urteil nicht von den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04) ab.

  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 10/11

    Keine Haftung des Fußgängers bei Kollision mit Radfahrer auf gemeinsamem Geh- und

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Oldenburg, NZV 2004, 360 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    c) Die o. g. Unterscheidung in der Kombination von Fuß- und Radwegen verkennt der Beschluss des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 zu dem Aktenzeichen 8 U 19/04 (veröffentlicht in NJW-RR 2004, 360 = VersR 2005, 287 = MDR 2004, 1113 = DAR 2004, 588 = NZV 2004, 360).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Diese Maßstäbe gelten, wie das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (NJW-RR 2004, 890) überzeugend ausgeführt hat, erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

    Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890, Rn. 6 bei juris).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Er muss seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss v. 09.03.2004 - 8 U 19/04, juris Rn. 6; LG Lübeck, Urteil v. 24.06.2011 - 6 O 497/10, juris Rn. 36; OLG Celle, Urteil v. 29.03.2001 - 14 U 109/00, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09. März 2004 <8 U 19/04>, Rn. 6f., juris; ebenso: OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 <10 U 2020/13>, Rn. 25f., juris).
  • AG Erfurt, 19.08.2020 - 5 C 1402/19

    Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Kind auf

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonders erhöhtes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2004, S. 360 sowie OLG Celle Az.14 U 141/19; Hinweisbeschluss vom 19.08.2019, jeweils m.w.N. aus Rechtspr. und Lit.).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
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