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   BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03   

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https://dejure.org/2004,1757
BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03 (https://dejure.org/2004,1757)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2004 - VII ZR 212/03 (https://dejure.org/2004,1757)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03 (https://dejure.org/2004,1757)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Anforderungen an eine Vertragsübernahme bzw. einen Schuldbeitritt bei Zahlung des Auftraggebers an einen Subunternehmer; kein Anspruch des Subunternehmers gegen den Auftraggeber aus Bereicherungsrecht oder Geschäftsführung ohne Auftrag ("Auch fremdes Geschäft")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragsschluss durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls - Adressat von Abschlussrechnungen - Schuldbeitritt - Aufwendungsersatzansprüche - Insolvenz des Vertragspartners

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Werklohnanspruch - Unternehmer, Generalunternehmer, Auftraggeber

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Subunternehmers nur gegen Generalunternehmer

  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 683

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677 § 683
    Ansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz des GU: Werklohn über GoA vom Bauherrn?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenz des Generalunternehmers: Aufwendungsersatzansprüche des Subunternehmers gegenüber dem Auftraggeber des Generalunternehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Generalunternehmers: Keine Zahlungsansprüche des Subunternehmers gegen Bauherrn! (IBR 2004, 355)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 956
  • MDR 2004, 928
  • MDR 2006, 1154 (Ls.)
  • NZBau 2004, 387
  • NZI 2004, 520 (Ls.)
  • NZM 2004, 636 (Ls.)
  • DB 2004, 1611
  • BauR 2004, 1151
  • ZfBR 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 08.03.2001 - 12 U 107/00

    Zur Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus einer Bereitstellungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
    Die Revision werde im Hinblick auf die entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 8. März 2001 - 12 U 107/00 zur Klärung der Frage zugelassen, ob im Rahmen bauvertraglicher Rechtsverhältnisse Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen dem Bauherrn und dem Subunternehmer bestehen können, weil letzterer Rechnungen anstatt an den Hauptunternehmer an den Bauherrn adressiert.
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Auszug aus BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
    Die spätere Insolvenz des Vertragspartners ändert hieran nichts (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, BauR 2004, 333, 336).
  • BGH, 19.05.1994 - VII ZR 124/93

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und einem Subunternehmer des

    Auszug aus BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
    Der Entscheidung des Senats vom 19. Mai 1994 - VII ZR 124/93, BauR 1994, 624 = ZfBR 1994, 210, auf die sich die Revision beruft, lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zugutekommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956).
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956).
  • AG Berlin-Wedding, 07.08.2014 - 16 C 610/13

    Hausverwalter muss Mieteinnahmen nicht an Grundstückserwerber herausgeben!

    Neben einer derartigen Regelung verbleibt auch im Außenverhältnis kein Raum zur Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Dornis in: Erman, 13. Aufl. 2011, § 677 Rzi. 15; BGH NJW-RR 2004, 956).
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