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   LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 2-21 O 381/02   

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https://dejure.org/2003,18401
LG Frankfurt/Main, 31.10.2003 - 2-21 O 381/02 (https://dejure.org/2003,18401)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31.10.2003 - 2-21 O 381/02 (https://dejure.org/2003,18401)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 2-21 O 381/02 (https://dejure.org/2003,18401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 276 a. F., § 278; WpHG §§ 31, 32
    Fehlerhafte Beratung durch Verharmlosung bestehender Risiken eines Zahlungsausfalls bei Staatsanleihen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1053
  • NJW-RR 2006, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Hessen, 13.03.2024 - L 7 AS 94/24

    SGB II

    a) Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussichten ist dabei mit Blick auf den Zweck der Prozesskostenhilfe und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz [GG]) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, 1053 und BVerfG, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    a) Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • LSG Hessen, 15.01.2013 - L 6 AS 364/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 444/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

    Dabei sind die Maßstäbe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Blick auf deren Zweck und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1053 und Beschl. v. 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 AS 185/19

    1. Mutwilligkeit kann nicht ausschließlich dann angenommen werden, wenn die im

    Dabei sind die Maßstäbe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Blick auf deren Zweck und dessen verfassungsrechtliche Verankerung im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) so auszulegen, dass eine weitgehende Angleichung der Situation von bemittelten und unbemittelten Beteiligten bei der Verwirklichung gerichtlichen Rechtsschutzes erreicht wird (vgl. für die st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 -, NJW-RR 2004, S. 1053 und Beschl. v. 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, juris).
  • LSG Hessen, 30.07.2014 - L 6 SF 3/14

    Verzögerungsrüge; Erledigung der Hauptsache; Kostenantrag;

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 - NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - [...]) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • SG Stade, 25.10.2006 - S 6 AL 259/05

    PKH - Eigenkündigung

    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist zwar zu beachten, dass das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren die Prüfung der Rechtslage nur vorläufig vorzunehmen hat und aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 f; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004, 1 BvR 1171/02, NJW-RR 2004, 1053).
  • SG Stade, 06.12.2006 - S 6 AL 117/05
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ist zwar zu beachten, dass das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren die Prüfung der Rechtslage nur vorläufig vorzunehmen hat und aus Gründen der Waffengleichheit zwi-schen den Beteiligten insbesondere bei von Fachgerichten zu entscheidenden Rechts-streitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2000, 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff; BVerfG, Beschluss vom 4. Febru-ar 2004, 1 BvR 1171/02, NJW-RR 2004, 1053).
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