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   BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04   

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https://dejure.org/2005,2624
BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04 (https://dejure.org/2005,2624)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2005 - VIII ZB 3/04 (https://dejure.org/2005,2624)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2005 - VIII ZB 3/04 (https://dejure.org/2005,2624)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis - Kein Zug-um-Zug-Antrag des Klägers - Nichtberücksichtigung eines vorgerichtlich ausgeübten Zurückbehaltungsrechts im Klageantrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines "sofort" abgegebenen Anerkenntnisses, wenn der Kläger das vorprozessual ausgeübte Zurückbehaltungsrecht des Beklagten in seinem Klageantrag nicht berücksichtigt; Fall der Veranlassung zur Erhebung einer Klage; Erfordernisse hinsichtlich eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1005
  • MDR 2005, 1068
  • BB 2005, 1302
 
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Wird zitiert von ... (83)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78 - NJW 1979, 2040 f.; Beschlüsse vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - NJW-RR 2004, 999 f.; vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04 - NJW-RR 2005, 1005, 1006).

    (2.1) Bestimmt das Gericht einen frühen ersten Termin, so konnte auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage ein Anerkenntnis in der Regel nur in diesem Termin abgegeben werden (zu Ausnahmen, etwa bei unschlüssigem Klagevortrag oder fehlender Anspruchsberechtigung vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - und vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04 - aaO).

  • BGH, 26.06.2014 - VII ZR 247/13

    Entgeltforderung aus der Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (Anschluss an BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011, I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005, VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).

    Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - I ZR 125/10, GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live; Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006; Bunjes/Korn, UStG, 12. Aufl., § 14 Rn. 31).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    aa) Veranlassung zur Klage ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die im Kläger vernünftigerweise die Überzeugung oder Vermutung hervorrufen können, er werde ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1979 - VIII ZR 233/78, NJW 1979, 2040, 2041; Beschlüsse vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006 und vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 10).

    Die Erklärung der Leistungsbereitschaft bei Erfüllung des Anspruchs, auf welchen ein geltend gemachtes Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, lässt zwar die Veranlassung zur Klageerhebung entfallen (BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - VIII ZB 3/04, NJW-RR 2005, 1005, 1006).

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