Weitere Entscheidung unten: OLG München, 07.03.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14673
OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04 (https://dejure.org/2005,14673)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.2005 - 11 W 2807/04 (https://dejure.org/2005,14673)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 11 W 2807/04 (https://dejure.org/2005,14673)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KV- GKG Nr. 1221
    Gerichtsgebühren bei Berufungsrücknahme

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 74 O 2602/03
  • OLG München, 17.02.2005 - 11 W 2807/04

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1016
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Koblenz, 14.03.2011 - 12 U 1529/09

    Kein Haftungsausschluss beim Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring -

    Die Rücknahme der Anschlussberufung/Widerklage im Termin hat nicht zu einer Verringerung der Gerichtskosten geführt, da nicht das gesamte Verfahren erledigt wurde (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1016).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung

    Die Gerichtskosten ermäßigen sich gem. GKG KV 1221 ff. nur, wenn das gesamte Verfahren erledigt wird (OLG München, NJW-RR 2005, 1016; Hartmann, Kostengesetze, 36. A. 2006, Rn. 9 zu GKG KV 1221).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 - 3 Ta 136/05

    Kostenansatz - Gebührenermäßigung - Gerichtsgebühr bei Teilurteil und

    So hat etwa das OLG München (Beschluss vom 17. Februar 2005 - 11 W 2807/04 - NJW-RR 2005, 1016 mit zahlreichen Nachweisen) für den Fall der Nr. 1222 KV GKG eine Gebührenermäßigung unter Berufung auf die bisher im ersten Rechtszug geltende Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung nicht angenommen, wenn beide Parteien Berufung eingelegt haben, aber nur eine Partei ihre Berufung wieder zurücknimmt, während über die Berufung der anderen Partei durch Urteil zu entscheiden ist.
  • BGH, 28.08.2008 - XI ZR 189/07

    Zurückweisung der Berichtigung der Kostenentscheidung eines Revisionsurteils

    Die Rücknahme der Revision der Kläger hatte keine Ermäßigung gemäß Nr. 1231 des Kostenverzeichnisses zum GKG zur Folge, weil sie keine Beendigung des gesamten Verfahrens bewirkt hat (vgl. OLG München NJW-RR 2005, 1016).
  • OVG Saarland, 19.07.2006 - 1 R 20/05

    Zur Frage, in welchem Umfang Zuvielarbeit eines Brandmeisters bei der

    Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, die sich durch die Zurücknahme der Berufung der Beklagten nicht nach GKG/KV - 1221 ermäßigen so auch OLG München, Beschluss vom 17.2.2005 - 11 W 2807/04 -, NJW-RR 2005, 1016, tragen daher der Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Drittel.
  • KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11

    Keine Kostenvergünstigung bei Anerkenntnis nur einzelner von mehreren quotal

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09; vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11; OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).
  • LAG Hamm, 10.04.2006 - 16 Sa 2427/04

    Gerichtskosten bei teilweiser Berufungsrücknahme

    Ist es zu einer Gesamterledigung nicht gekommen, sondern lediglich ein Teil der Streitgegenstände durch die Berufungsrücknahme erledigt worden, so bleibt es bei der einheitlichen Gerichtsgebühr aus dem gesamten ursprünglichen Wert gemäß Nr. 8220 des Kostenverzeichnisses (vgl. insoweit zum Kostenrecht der ordentlichen Gerichtsbarkeit OLG München, Beschluss vom 17.02.2005 - 11 W 2807/04 - NJW-RR 2005, 1016).
  • OLG Köln, 08.06.2009 - 17 W 129/09

    Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Teilvergleich mit nur einem

    Ebenso wenig ist eine Gebührenreduzierung vorzunehmen, wenn nur eine von zwei Parteien die eingelegte Berufung zurücknimmt (OLG München NJW-RR 2005, 1016; weitere Beispiele aus der Rechtsprechung bei: Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rnr. 3).
  • OLG München, 06.10.2008 - 15 U 5385/07
    Der Kläger hat allerdings vier Gebühren auf den Gesamtwert zu zahlen, obwohl der Streit vom Gericht nur teilweise behandelt wird ( OLG München NJW-RR 2005, 1016 [OLG München 17.02.2005 - 11 W 2807/04] ; Hartmann, Kostengesetze 37. Aufl., 1221 KV Rn 9).
  • OLG München, 06.06.2008 - 1 U 5483/07

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Kontrollpflicht bei einem Kopfsteinpflaster

    Sofern beide Parteien Berufung einlegen und nur eine ihre Berufung zurücknimmt, greift die Gebührenermäßigung gem. KV-GKG 1221 nicht ein (OLG München NJW-RR 2005, 1016).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.03.2005 - 11 W 665/05   

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https://dejure.org/2005,18720
OLG München, 07.03.2005 - 11 W 665/05 (https://dejure.org/2005,18720)
OLG München, Entscheidung vom 07.03.2005 - 11 W 665/05 (https://dejure.org/2005,18720)
OLG München, Entscheidung vom 07. März 2005 - 11 W 665/05 (https://dejure.org/2005,18720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KostO § 2 § 94 Abs. 1
    Kostenschuldner in Kindschaftssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1016
  • FamRZ 2006, 140
  • Rpfleger 2005, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 8 WF 97/08

    Gerichtskosten in FGG-Familiensachen: Richterliche Ermessensausübung und

    Im Anwendungsbereich des § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO greift § 2 KostO nicht ein (OLG Nürnberg FamRZ 2004, 391 und FamRZ 2005, 1000; OLG München Rpfleger 2005, 488).
  • OLG Hamm, 15.10.2012 - 6 WF 16/11

    Aufhebung des Kostenansatzes mangels Erlass einer Kostengrundentscheidung

    Die allgemeine Vorschrift des § 2 KostO betreffend die Kostenhaftung findet daneben keine Anwendung, da ansonsten das Ermessen des Gerichts dem Kostenbeamten übertragen bliebe (Senatsbeschluss vom 08.08.2005 -6 WF 88/05; so auch OLG Stuttgart FamRZ 2008, 0LG München Rpfleger 2005, 488; OLG Koblenz, Rpfleger 2003, 693; 2299).
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