Rechtsprechung
BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BGB a. F. §§ 209 Abs. 1, 633; BGB §§ 204 Abs. 1, 637 Abs. 3; ZPO § 539 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Wirkung der Vorschussklage auf den eingeklagten Vorschussbetrag; Anforderungen an ein Berufungsurteil; Werkvertraglicher Fehlerbegriff; Pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts bezüglich der Entscheidung zwischen der Zurückverweisung und ...
- Judicialis
BGB a.F. § 209 Abs. 1; ; BGB a.F. § 633; ; BGB § 204 Abs. 1; ; BGB § 637 Abs. 3; ; ZPO § 539 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer Vorschussklage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährungsunterbrechende Wirkung einer Vorschußklage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verjährungsunterbrechung durch Vorschussklage: Wirkung auch hinsichtlich späterer Erhöhungen der Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hemmt Vorschussklage Verjährung auch für spätere Erhöhung der Mängelbeseitigungskosten? (IBR 2005, 364)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1037
- MDR 2005, 1096
- NZBau 2005, 514
- WM 2005, 1617
- DB 2005, 1516
- BauR 2005, 1070 (Ls.)
- ZfBR 2005, 551
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87
Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
Das gilt unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschußforderung hätte einbezogen werden können oder ob sich zwischenzeitliche Kostensteigerungen ergaben oder neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (Fortführung von BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).Dies gilt unabhängig davon, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist (BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).
- BGH, 18.03.1976 - VII ZR 41/74
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Klage auf Zahlung eines …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
Das gilt unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschußforderung hätte einbezogen werden können oder ob sich zwischenzeitliche Kostensteigerungen ergaben oder neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (…Fortführung von BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).Dies gilt unabhängig davon, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist (…BGH, Urt. v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87, NJW-RR 1989, 208; BGHZ 66, 138, 141, 142; 149, 272, 274).
- BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75
Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
In einem solchen Fall mag sich die verjährungsunterbrechende Wirkung nur auf den eingeklagten Teil der Schäden erstrecken (vgl. BGHZ 66, 142).
- BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99
Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
Dabei ist der mit einer Zurückverweisung verbundene zusätzliche Zeit- und Kostenaufwand gegen den Verlust einer Tatsacheninstanz abzuwägen (BGH, Urt. v. 15.03.2000 - VIII ZR 31/99, NJW 2000, 2024). - BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98
Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
a) Als Ausnahme von der dem Berufungsgericht in § 537 ZPO a.F. aufgegebenen Verpflichtung zu eigener Sachentscheidung ist § 539 ZPO a.F. eng auszulegen (BGH, Urt. v. 03.04.2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099, m.w.N.), wobei die Entscheidung zwischen der Zurückverweisung nach § 539 ZPO a.F. und der eigenen Sachentscheidung gemäß § 540 ZPO a.F. im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts steht. - BGH, 20.10.1992 - X ZR 107/90
Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist; Ausschluß von Wandelungs- und …
Auszug aus BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02
Maßgeblich ist danach auch ein etwa vertraglich vorausgesetzter besonderer Zustand eines Werks (Sen.Urt. v. 20.10.1992 - X ZR 107/90, NJW-RR 1993, 309). - BGH, 04.07.1969 - V ZR 199/68
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Grundschulderwerb - Absehen von …
- BGH, 25.09.2008 - VII ZR 204/07
Umfang der Rechtskraft der Verurteilung zur Zahlung eines Vorschusses auf …
Sie deckt vielmehr hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung auch spätere Erhöhungen, gleichviel worauf sie zurückzuführen sind, ab, sofern sie nur denselben Mangel betreffen (BGH, Urteile vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87, BauR 1989, 81, 83 und vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02, NZBau 2005, 514 = ZfBR 2005, 551). - OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Lediglich eine Vorschussklage hemmt die Verjährung auch hinsichtlich nicht eingeklagter Beträge (BGH, Urteil vom 01.02.2005, X ZR 112/02, NJW-RR 2005, 1037).Lediglich eine Vorschussklage hemmt die Verjährung auch hinsichtlich nicht eingeklagter Beträge (BGH, Urteil vom 01.02.2005, X ZR 112/02, NJW-RR 2005, 1037).
- OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
Anspruch gegen einen Architekten auf Vorschusskosten sowie Schadensersatz wegen …
Der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschussklage gegen den Werkunternehmer auch spätere Erhöhungen der Forderung erfasst, sofern sie denselben Mangel betreffen, und zwar unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschusskostenforderung hätte einbezogen werden können, ob sich die Erhöhung erst aus zwischenzeitlichen Kostensteigerungen ergab oder ob neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (BGH NJW-RR 2005, 1037).
- KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom …
Dies gilt unabhängig davon, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 161/10
Regressklage gegen Rechtsanwalt: Umfang der Hemmung der Verjährung bei Erhebung …
Es wird auch nicht ein bloßer Vorschuss für die Mängelbeseitigung begehrt (vgl. zur verjährungsrechtlichen Wirkung der Vorschussklage etwa BGH, MDR 2005, S. 1096), denn die Kläger deuten mit keinem Wort an, dass sie sich nach Durchführung bestimmter Maßnahmen eine endgültige Abrechnung vorbehalten; nach der Klageschrift kommt sogar in Betracht, dass sie - wogegen aus zivilrechtlicher Sicht nichts spricht - ihr Grundstück in dem vorgefundenen Zustand belassen und den als Schadenersatz begehrten Geldbetrag in anderer Weise verwenden wollen. - OLG Köln, 16.10.2012 - 15 U 119/10
Mängel einer Tiefgarage
Die Erhebung der Vorschussklage hemmt zwar die Verjährung auch hinsichtlich des späteren Anspruchs auf Zahlung eines höheren Vorschusses zur Beseitigung desselben Mangels (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1037;… BGHZ 66, 138 ff - Rdn. 11gemäß Juris) und ist daher insoweit entbehrlich. - OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 6 U 60/18
Vorschuss muss zeitnah abgerechnet werden!
Denn ein solcher Feststellungsausspruch ist - wenn auch im Rahmen einer Vorschussklage nicht zwingend geboten - im Klarstellungsinteresse als zulässig anerkannt (BGH, Urteile vom 10. November 1988 - VII ZR 140/87, BauR 1989, 81, 83 und vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02, NZBau 2005, 514), während für den Vorbehalt von sogenannten Zukunftsschäden im Rahmen einer auf Schadensersatz gerichteten Klage, die grundsätzlich auf eine abschließende Entscheidung gerichtet ist, überhaupt nur in Ausnahmefällen - bei bereits erkennbar fortschreitenden Schadensfolgen - ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO bestehen kann. - OLG Schleswig, 03.11.2011 - 16 U 132/10
Unverhältnismäßigkeit der Beseitigung von Baumängeln
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst die Verurteilung zur Vorschusszahlung regelmäßig auch die unausgesprochene Feststellung, dass - falls der Vorschuss nicht auskömmlich ist - auch der übersteigende Betrag geschuldet ist (BGH NJW-RR 2005, 1037 ; BGHZ 66, 138 ; BGHZ 66, 142; BGHZ 47, 272). - KG, 01.03.2011 - 7 U 48/10
Schadensersatzanspruch wegen Vorliegens eines Verstoßes eines Architekten gegen …
Allerdings ist dort zugleich auch erwähnt, dass die bezifferte Schadensersatzklage die Verjährung auch hinsichtlich des Mehrbetrages hemmt, um den sich der Schaden infolge Änderung der Preisverhältnisse erhöht (BGH NJW 70, 1682 und 82, 1809), was auch bei der Vorschussklage zur Behebung von Mängel gelten soll (BGH NJW-RR 2005, 1037), nicht aber bei Klagen auf Kostenersatz für bereits durchgeführte Maßnahmen (BGHZ 66, 147). - OLG Düsseldorf, 23.11.2021 - 23 U 172/20
Ersatz merkantiler Minderwert bezüglich gekaufter Eigentumswohnung; Mängel …
In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, dass die Wirkung der Vorschussklage nicht auf den eingeklagten Vorschussbetrag beschränkt ist (BGH, Urteil vom 01.02.2005, X ZR 112/02, juris, Rn. 10). - LG Erfurt, 08.09.2011 - 1 S 145/11
Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung: Schätzung der Beseitigungskosten bei …