Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3071
OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.05.2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 9 W 612/04 (https://dejure.org/2005,3071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 2247 Abs. 5 BGB analog
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungslast für die Testierunfähigkeit in einem Erbscheinverfahren; Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung; Beurteilung der Frage, ob die vom Tatrichter rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen die in der angefochtenen Entscheidung gezogenen Schlüsse ...

  • Judicialis

    BGB § 2247 Abs. 5 analog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4; BGB § 2247 Abs. 5 (analog)
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 2247 Abs. 5 BGB analog
    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Undatiertes Testament

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Demente Frau verstorben - Ist ein undatiertes Testament wirksam, obwohl die Erblasserin geistesgestört war?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Frage der Testierfähigkeit bei undatiertem Testament - Feststellungslast für die Testierunfähigkeit trifft denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1247
  • FamRZ 2005, 2021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.12.1993 - 1Z BR 85/93

    Testierfähigkeit; Erblasser; Nervenärztliches Gutachten; Feststellungslast;

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Der Begriff der "Beweisfälligkeit" eines Beteiligten im Sinne der zivilprozessualen Regeln ist dem Erbscheinverfahren daher fremd (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1137).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 1a Z 37/90

    Testierfähigkeit bei Vorliegen einer geistigen Störung; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Um eine partielle Testierunfähigkeit handelt es sich nach der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW 1992, 248, 249; Palandt/Edenhofer, BGB, 64. Aufl., § 2229, Rn. 2), wenn einem Erblasser lediglich für einen bestimmten, gegenständlich abgegrenzten Kreis von Angelegenheiten die in § 2229 Abs. 4 BGB vorausgesetzten Fähigkeiten fehlen.
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, bei der Würdigung der Beweismittel nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und schließlich, ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1206; BayObLG NJW-RR 1999, 446).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

    Auszug aus OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04
    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594; Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13; Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14; Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64; Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36; Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61; Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG Köln, 12.07.2013 - 2 Wx 177/13

    Rückgabe eines Testaments aus amtlicher Verwahrung an den Erblasser bei

    Der Erblasser muss schließlich ohne Einflussnahme Dritter den Inhalt des Testaments selbst bestimmen können (zusammenfassend OLG Jena, NJW-RR 2005, 1247, 1248; Hagena, a.a.O., § 2229 Rdn.2).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur

    Bei verbleibenden unbehebbaren Zweifeln trotz Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten (Frankfurt NJW-RR 1996, 1159) trifft im FamFG-Verfahren die Feststellungslast den, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft (KG NJW 2001, 903; Thüringer OLG NJW-RR 2005, 1247).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung

    Der Erblasser muss eine konkrete Vorstellung seines letzten Willens haben und in der Lage sein, sich über die T ragweite seiner Anordnung und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen ein klares Urteil zu bilden (BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57, FamRZ 1958, 127; OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.1988 - 15 W 198/87, FamRZ 1989, 439; BayObLG, Beschluss vom 30.06.1999 - 1Z BR 98/98, FamRZ 1996, 635; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 04.05.2005 - 9 W 612/04, ZEV 2005, 343; BayObLG, Beschluss vom 24.03.2005 - 1Z BR 107/04, ZEV 2005, 345).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 3 Wx 40/10

    Anforderungen an das Vorliegen der Testierfähigkeit bei Vorliegen einer Demenz;

    Mit anderen Worten kann allein vom Vorliegen einer Demenzerkrankung auch mittleren Grades nicht ohne weiteres auf eine Testierunfähigkeit geschlossen werden (OLG Thüringen FamRZ 2005, S. 2021 ff; MK-Hagena, BGB, 5. Aufl. 2008, § 2229 Rdnr. 18 m.w.Nachw.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, S. 1064 ff).
  • OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem

    Dies wirkt sich zulasten der Beteiligten zu 2) aus, die als Antragstellerin im Erbscheinsverfahren die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht der Beteiligten zu 3) und 1) vernichtende Tatsache trägt (vgl. z.B. OLG Jena, Beschl. v. 04.05.2005, 9 W 612/04, juris).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10

    Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den

    Grundsätzlich wird auch hier - wie bei der Geschäftsfähigkeit - zwar der Erfahrungssatz greifen, dass die Testierfähigkeit die Regel, die Testierunfähigkeit hingegen die Ausnahme bildet (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2005, 2021/2022).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht