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   OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04   

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OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04 (https://dejure.org/2005,1775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.07.2005 - 12 U 300/04 (https://dejure.org/2005,1775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 (https://dejure.org/2005,1775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentschädigung nach Amtshaftungsgrundsätzen wegen zu Unrecht erfolgter Unterbringung eines Untersuchungshäftlings in einer Gemeinschaftszelle; Organisationsverschulden der Justizvollzugsanstalt an der fehlerhaften Unterbringung; Rechtfertigende Einwilligung in die ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 34; ; BGB § 253; ; BGB § 839; ; EMRK Art. 3; ; EMRK Art. 41

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 34; BGB § 839; BGB § 253; EMRK Art. 3; EMRK Art. 41
    Entschädigung bei rechtswidriger Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldentschädigung für menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1267
  • VersR 2006, 270
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04

    Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - abzuändern, das Beklagte Land zur Zahlung von EUR 17.100,00 zu verurteilen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - abzuändern, die Klage abzuweisen und die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Umstände des Vollzugs die Rechtmäßigkeit der Haft als solcher in Frage stellen können (vgl. BGHZ 122, 268 = NJW 1993, 2927, zu Art. 5 EMRK).

    Der Senat kann sich insbesondere nicht an der Wertung des Gesetzgebers in § 7 Abs. 3 StrEG orientieren, die für die "üblichen Unzuträglichkeiten" (BGH NJW 1993, 2927, 2930) der Untersuchungshaft einen Entschädigungsbetrag von EUR 11, 00 pro Tag vorsieht.

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
    Insoweit ist zumindest der Vorwurf eines Organisationsverschuldens begründet, das dem beklagten Land auch dann zuzurechnen ist, wenn die "vor Ort" tätig gewordenen Beamten selbst subjektiv nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben (BGH NJW 2005, 58 ff).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02

    Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
    Da in jedem Fall einer entschädigungspflichtigen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Gesamtwürdigung aller Umstände zu erfolgen hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 410, 411), verbietet sich im konkreten Fall jede schematische Festlegung oder Aufspaltung in zeitliche Abschnitte.
  • LG Arnsberg, 12.05.2004 - 2 O 104/04

    Haftung des Eigenheimerwerbers für Mängel von Eigenleistungen?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2004 - 2 O 104/04 im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Zum einen hat das Landgericht nicht geprüft, ob die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Untersuchungsgefangener schon einfachrechtlich durch § 119 Abs. 2 Satz 1 StPO a.F. (in der für das Verfahren maßgeblichen Fassung vom 7. April 1987, gültig bis zum 31. Dezember 2009) verstellt war beziehungsweise ob die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine konkludente Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Strafgefangener erfüllt waren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ).

  • OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07

    Amtshaftung: Umstände für einen unverschuldeten Nichtgebrauch eines Rechtsmittels

    Der Kläger hat gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG gegen das beklagte Land einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung (zu einem solchen Anspruch vgl. grundsätzlich BGH NJW 2006, 306; 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Es ist zumindest der Vorwurf eines Organisationsverschuldens gerechtfertigt (zum Organisationsverschulden in solchen Fällen vgl. auch BGH NJW 2005, 58; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267), weil offenkundig seit Jahren bekannt ist, dass keine ausreichenden Haftplätze zur Verfügung stehen und dieser Umstand dem beklagten Land hätte Veranlassung geben müssen, weitere Haftplätze zu schaffen, um seine Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung Gefangener erfüllen zu können.

    Ein Anspruch auf Geldentschädigung steht unter dem weiteren Erfordernis, dass die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Dies hängt - insoweit nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auch wenn die Erheblichkeitsschwelle bei Verletzungen der Menschenwürde generell niedriger anzusetzen ist - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Auch im Anwendungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ist anerkannt, dass eine - eine Wiedergutmachung durch Geldersatz nach Art. 41 EMRK fordernde - unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK nur und erst vorliegt, wenn sie ein Mindestmaß an Schwere erreicht OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

    Ob eine solche dieses Mindestmaß überschreitende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie beispielsweise der Dauer der Behandlung, ihren physischen oder psychischen Folgen, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers, somit insbesondere auch von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, hier also von der konkreten Ausgestaltung der Zelle, der Dauer der Unterbringung, der Intensität der Beeinträchtigung, die durch Freizeitprogramme oder Arbeitstätigkeit tagsüber gemildert, sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen (z. B. Nichtraucher in der Zelle eines Rauchers) verstärkt werden kann (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267).

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe VersR 2009, 360).

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Daher begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung nicht jede festgestellte und schuldhaft begangene Menschenrechtsverletzung eine Wiedergutmachung im Wege der Geldentschädigung erfordert und die Art der Wiedergutmachung vielmehr von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggründen des Handelnden und dem Grad des Verschuldens abhängig gemacht wird (vgl. BGHZ 128, 1 ; 161, 33 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ; OLG Hamm, Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, juris, Rn. 62).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    Der Höhe nach ist ein Betrag in Höhe von 25, 00 EUR pro Tag angemessen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, NJW-RR 2005, 1267; KG, Beschluss vom 15.08.2005, NJW-RR 2005, 1478).

    Daher verbietet sich im konkreten Fall jede schematische Festlegung oder Aufspaltung in zeitliche Abschnitte (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, 12 U 300/04).

    Bezüglich der Höhe der zuzubilligenden Entschädigung scheidet eine Orientierung an § 7 Abs. 3 StrEG aus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, aaO. [juris - Rz.28] m.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2003, NJW-RR 2004, 380, 382).

    Die Kammer steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge in diesem Bereich angenommen haben (KG, OLG Report 2005, 813: 20, 00 EUR; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267: 2.000,00 EUR für 98 Tage; OLG Hamburg, OLG Report 2005, 306: 25, 00 EUR).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m 2  und 7 m 2  pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48).

    Zum einen haben Landgericht und Oberlandesgericht nicht geprüft, ob die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Untersuchungsgefangener schon einfachrechtlich durch § 119 Abs. 2 Satz 1 StPO a.F. verstellt war beziehungsweise ob die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine konkludente Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Strafgefangener erfüllt waren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ).

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 144/12

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Dabei kommt es auf die Streitfrage, ob und inwieweit die Menschenwürde disponibel ist (vgl. dazu BVerwG, NJW 2001, 2343, 2344; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267, 1268), nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 12 U 39/08

    Amtshaftung: Aufrechnung gegen einen Anspruch wegen menschenunwürdiger

    Innerhalb der mit zwei Gefangenen belegten, lediglich 9, 09 qm Gen Zelle, die nicht über eine baulich abgetrennte Toilette verfügte, konnte der Kläger nicht einmal ein Mindestmaß an Intimsphäre wahren (Senatsentscheidung vom 19.07.2005, NJW-RR 05, 1267).

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 19.07.2008 (NJW-RR 2005, 1267) festgestellt hat, hängt die Frage, ob eine solche dieses Mindestmaß überschreitende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, von den Umständen des Einzelfalles ab, wie z.B. der Dauer der Behandlung, ihren physischen und psychischen Folgen oder von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers, somit von der konkreten Ausgestaltung der Zelle, der Dauer der Unterbringung, der Intensität der Beeinträchtigung, die durch Freizeitprogramme oder Arbeitstätigkeit tagsüber gemildert sowie durch zusätzliche Beeinträchtigungen verstärkt werden kann.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 19.07.2005, a.a.O., ausgeführt hat, ist bei der Bemessung der Entschädigung von den konkreten Verhältnissen in der Gemeinschaftszelle und der entschädigungspflichtigen Zeitdauer auszugehen.

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Um das festzustellen, sind Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad des ihm anzulastenden Verschuldens (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267 f, 1268; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 360).

    Der Senat steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge von 20 EUR (KG OLG Report, 2005, 813; OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267 ) bzw. 25 EUR (OLG Hamburg OLG Report 2005, 306) in Betracht gezogen haben.

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Der Kläger konnte das Verhalten der Amtsträger des Beklagten auch nicht als gezielten Angriff auf seine Menschenwürde und seine Rechte verstehen, weil die Umstände auch seine Mitgefangenen betrafen und letztlich Folge baulicher und räumlicher Zustände einer unmodernen und überbelegten Anstalt waren (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 - juris Tz. 24).
  • OLG Naumburg, 30.01.2006 - 2 W 25/05

    Zu den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • LG Osnabrück, 09.02.2007 - 5 O 3363/05

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung aufgrund menschenunwürdiger

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • LG Heidelberg, 24.09.2012 - 1 O 96/11

    Amtshaftung des Landes Baden-Württemberg: Geldentschädigung bei Unterbringung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 18 U 96/08

    Unterbringung in Justizvollzugsanstalt: Keine Haftentschädigung wegen

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines

  • LG Hagen, 07.11.2007 - 10 O 95/07

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

  • OLG Hamm, 31.07.2023 - 11 W 73/22

    Begleitausgang; Sicherungsverwahrung; Amtshaftung; erheblicher Eingriff;

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11

    Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger

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