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   OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - I-10 U 70/04   

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OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - I-10 U 70/04 (https://dejure.org/2004,1405)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gartenpflege, Schönheitsreparaturen und Wartungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit starrer Fristenregelungen für Schönheitsreparaturen in Wohnraummietverträgen; Verbot der geltungserhaltenden Reduktion; Umfang der mietvertraglichen Verpflichtung zur Gartenpflege; Direktionsrecht des Vermieters bezüglich der Pflegemaßnahmen; Formularmäßige ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Gartenpflegepflichten; Gartenpflegekosten

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § ... 11 Nr. 15 b; ; AGBG § 24 a; ; BGB § 14; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 535; ; BGB § 536 a.F.; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 537 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 548 a.F.; ; BGB § 569 Abs. 4; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b; ; ZPO § 319; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; ZPO § 517

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten des Mieters eines Einfamilienhauses - Gartepflege- und Renovierungsmaßnahmen - Mietausfallschaden nach fristloser Kündigung durch Vermieter?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturklausel mit "starrem" Fristenplan unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Starre Schönheitsreparaturfrist und die Verpflichtung zur Gartenpflege "widersprüchliches ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwildeter Garten - Wie weit geht die Pflicht eines Mieters, den "Garten zu pflegen"?

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Gartenpflege - klare Vereinbarungen erforderlich

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung - keine Mietzahlung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Garten vermietet - Gartenpflege und Nutzung durch Mieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen sind Mieter nur zu einfachen Gartenpflegemaßnahmen verpflichtet - Rasen mähen, Unkraut jäten und das Entfernen von Laub zählen zu den üblichen Pflichten des Mieters

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 372 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 13
  • NZM 2004, 866
  • ZMR 2005, 187
  • WM 2004, 603
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2003 - 10 U 46/03

    Zur Frage, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters durch Aufrechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die unwirksame fristlose Kündigung kann zwar grundsätzlich nicht in ein Angebot auf Vertragsaufhebung umgedeutet werden (vgl. Senat GE 2003, 1608 = WM 2003 = ZMR 2003, 921).

    Aus der Regelung des § 548 BGB a.F. bzw. § 538 BGB n.F. folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = WM 2003 = ZMR 2003, 921; Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080).

  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die in einem Wohnraummietvertrag (hier: aus 1999) hinsichtlich der auf den Mieter abgewälzten Schönheitsreparaturen enthaltene Formularklausel, "Diese Arbeiten sind ab Mietbeginn in der Regel in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen, Flure, Treppenhäuser in Al-leinbenutzung und in mitvermieteten gewerblichen oder freiberuflich genutzten Räumen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten, wie Abstell-räumen, innenliegenden Balkonflächen oder Kellerräumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen", enthält eine "starre" Fristenregelung und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.6.2004, DWW 2004, 221 = NZM 2004, 653 = WM 2004, 463).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. BGH, DWW 2004, 221 = WM 2004, 463 m.w.N.).

  • LG Siegen, 13.09.1990 - 3 S 211/90

    Schriftform des Mietvertrages; Nachweis der Verpflichtungen des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub (LG Hamburg, ZMR 2003, 265; LG Wuppertal, WuM 2000, 353; LG Siegen, WuM 1991, 85; Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Bd. 7, § 535, Anm. 22/7.1 (Stand 4/03); Schmidt-Futterer/ Eisen- schmid Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rn. 274); andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
  • KG, 24.04.2003 - 12 U 275/01

    Gewerberaummiete: Wahrung von Konditionen des vertraglichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Für die Aufforderung an den Mieter, die ausstehende Renovierungsleistung vorzunehmen, ist erforderlich, dass der Vermieter die geforderten Schönheitsreparaturen im Einzelnen genau bezeichnet, damit der Mieter erkennen kann, was von ihm verlangt wird (vgl. KG, GE 2003, 952 = OLGR 2003, 233 = ZMR 2003, 676); mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz entfallen ist lediglich das Erfordernis einer Ablehnungsandrohung nach § 326 Abs. 1 a.F. BGB.
  • LG Hamburg, 29.09.2002 - 316 T 66/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Hierzu zählen etwa Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub (LG Hamburg, ZMR 2003, 265; LG Wuppertal, WuM 2000, 353; LG Siegen, WuM 1991, 85; Franke in Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Bd. 7, § 535, Anm. 22/7.1 (Stand 4/03); Schmidt-Futterer/ Eisen- schmid Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rn. 274); andere Arbeiten unterfallen der Instandhaltungspflicht des Vermieters.
  • KG, 23.07.2001 - 20 U 487/00

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Ohne spezifizierten Kostenanschlag bzw. eine spezifizierte Rechnung, ist der Mieter zu einer sachgerechten Stellungnahme nicht in der Lage (vgl. KG, Urt. v. 23.7.2001, GE 2001, 1402 = KGR 2002, 96).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 45/96

    Anspruch auf Pachtzins für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Zwar hat der Vermieter, der durch das pflichtwidrige Verhalten des Mieters zur vorzeitigen, außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags veranlaßt wird, als Folge des "Auflösungsverschuldens" des Mieters nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NZM 1998, 234) Anspruch auf Ersatz des hierdurch verursachten Schadens.
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Dass die Verurteilung auch in dieser Höhe in der Urteilsformel nicht zum Ausdruck gekommen ist, stellt eine offenbare Unrichtigkeit dar, die auch von dem mit der Sache befassten Rechtsmittelgericht jederzeit von Amts wegen zu berichtigen ist (BGH, NJW 1964, 1858).
  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Die Bestimmung gilt auch in Mietstreitigkeiten (BGH, ZMR 2003, 823).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 10 U 70/04
    Von diesem generalklauselartigen Tatbestand werden die Fälle erfasst, in denen der Vertragspartner infolge der Leistungsstörung das Interesse an der Erfüllung verloren hat oder in denen wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, § 543 BGB, Rn. 32 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 2000, 717 + BGH, WPM 1999, 1986; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 543 BGB, Rn. 163 f).
  • RG, 30.06.1938 - IV B 26/37

    Ist die Wiederholung einer Berufung innerhalb der Berufungsfrist auch dann

  • RG, 12.10.1939 - V 34/39

    1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2.

  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 84/06

    Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberäumen unwirksam

    Denn die Unwirksamkeit beruhe nicht auf dem besonderen sozialen Aspekt der Wohnraummiete, sondern auf den allgemeinen Pflichten eines Vermieters und den Grenzen einer formularmäßigen Abänderung (Neuhaus Handbuch der Geschäftsraummiete 2. Aufl. Rdn. 773; Bieber/Ingendoh AnwaltFormulare Geschäftsraummiete § 5 Rdn. 14; OLG Düsseldorf [neben dem Berufungsurteil] NJW-RR 2005, 13 und OLGR 2007, 199).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2005 - 10 U 202/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Klage einer BGB -Gesellschaft mit einem im

    Nur ergänzend verweist der Senat darauf, dass die in § 8 Nr. 2 Satz 5 MV hinsichtlich der laufenden Schönheitsreparaturen getroffene Regelung nach der Rechtsprechung des Senats (WuM 2004, 603 = ZMR 2005, 187) eine "starre" Fristenregelung enthält und gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist.
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 351/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen in einer

    Hiervon ist zutreffend auch das Berufungsgericht ausgegangen; seiner Auffassung, aus der Sicht eines verständigen Mieters könne die Formulierung in § 8 Nr. 2 des Mietvertrages nur die Bedeutung haben, daß er die verschiedenen Räume der Wohnung entsprechend der näheren Bezeichnung dieser Räumlichkeiten spätestens nach drei (oder fünf oder sieben) Jahren zu renovieren habe (so auch OLG Düsseldorf, WuM 2004, 603 = NZM 2004, 866), kann jedoch nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 10 U 66/10

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Pächter in einem

    Aus der Regelung des § 538 BGB folgt, dass der Vermieter den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen muss, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind (Senat, Urt. v. 27.3.2003, GE 2003, 1080; Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = ZMR 2003, 921 - 10 U 46/03; Urt. v. 8.12.2005, GE 2006, 327 = NJOZ 2006, 4606 - I-10 U 80/05; Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WuM 2004, 603 - I-10 U 70/04).
  • AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21

    Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!

    Die übliche Gartenpflege, d.h. die für den Erhalt der Pflanzen notwendige Bewässerung, der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen und Sträuchern, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und das Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; OLG Schleswig , Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 2 W 25/07; OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: 10 U 70/04; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 17.10.2003, Az.: 3 Wx 227/03; LG Stuttgart , Urteil vom 10.06.2020, Az.: 19 S 11/18; LG Hamburg , Urteil vom 10.09.2010, Az.: 318 S 24/09; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 02.11.2004, Az.: 2/11 S 64/04; LG Detmold , Urteil vom 07.12.1988, Az.: 2 S 180/88; LG Hamburg , Beschluss vom 29.9.2002, Az.: 316 T 66/02; LG Wuppertal , Urteil vom 16.09.1997, Az.: 16 S 54/97; AG Münster , Urteil vom 27.11.2009, Az.: 59 C 3852/09; AG Hamburg-Barmbek , Beschluss vom 22.07.2002, Az.: 816 C 284/02; AG Hamburg-Wandsbek , Urteil vom 20.11.1995, Az.: 713b C 736/95; AG Detmold , Urteil vom 14.04.1988, Az.: 6 C 668/87 ) ist zunächst lediglich der Mietgebrauch und damit auch keine " Veränderungen am Mietobjekt" im Sinne von § 10 Ziffer 1 des hiesigen Mietvertrages ( BGH , Urteil vom 10.10.2014, Az.: V ZR 315/13; BayObLG , Beschluss vom 18.01.1989, Az.: BReg …

    Solange somit eine Gefahr für das Haus (mit der Garage) und/oder dem zugehörigen Gartengrundstück nicht durch diese drei Bäume und/oder die Regentonne droht (vgl. zum Fall der Gefahrdrohung u.a.: LG München I , Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; AG München , Urteil vom 01.07.2016, Az.: 461 C 26728/15 ), könnte der Kläger/Vermieter dem entsprechend hier auch nicht von den Beklagten/Mietern verlangen, dass diese 3 Bäume und/oder diese Regentonne beseitigte bzw. entfernt werden ( OLG Düsseldorf , Urteil vom 07.10.2004, Az.: I-10 U 70/04; LG Braunschweig , Beschluss vom 12.03.2009, Az.: 6 S 548/08; LG Köln , Urteil vom 10.01.1995, Az.: 12 S 185/94 ).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 24 U 72/09

    Abgrenzung von Vermögensverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit bei der

    Damit steht die Rechtsprechung des 10. Zivilsenats des OLG Düsseldorf nicht ausreichend in Einklang (etwa OLGR 2005, 187; WuM 2003, 621), nach der bei der Vermietung mehrerer Einheiten in Ausübung eigener Vermögensverwaltung ohne weiteres eine gewerbliche Tätigkeit anzunehmen sei.
  • AG Münster, 27.11.2009 - 59 C 3852/09

    Gartenpflegearbeiten

    In der Rechtsprechung wird anscheinend überwiegend die Auffassung vertreten, dass unter den Gartenpflegearbeiten nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen sind, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- und Kostenaufwand erfordern, wie z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub, dass andere Arbeiten hingegen wie z.B. ein ordnungsgemäßes Beschneiden der Bäume und der Büsche, zu dem ein Laie in der Regel gar nicht in der Lage ist, nicht darunter fallen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 7.12.1988 - 2 S 180/88; AG Detmold, Urteil vom 14.4.1988 - 6 C 668/87; LG Hamburg, Beschluss vom 29.9.2002 - 316 T 66/02; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.10.2004 - I-10 U 70/04; LG Wuppertal, Urteil vom 16.9.1997 - 16 S 54/97).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 10 U 73/10
    Ein besonderer Grund i.S.d. § 543 III 2 Nr. 2 BGB, der eine sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung oder Fristsetzung rechtfertigen würde, erfordert, dass ein Erfolg von Abhilfefrist oder Abmahnung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nicht entfallen lassen würde, weil die Vertrauensgrundlage wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte ( BGH NJW-RR 2000, 717 (718); OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 (14); Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn 49 ).

    Das ist der Fall, wenn eine Änderung des vertragswidrigen Verhaltens des Mieters/Pächters unter keinen Umständen zu erwarten ist, wenn er etwa ausdrücklich oder eindeutig durch schlüssiges Verhalten es ernsthaft und endgültig abgelehnt hat, eine noch andauernde Pflichtverletzung einzustellen oder eine künftige zu unterlassen ( BGH NJW-RR 2000, 717 (718); OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13 (14); MüKo-Bieber, BGB, 5. Aufl. 2008, § 543 Rn 65; vgl. auch BGH ZMR 1976, 46 juris-Rn 19 ).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 10 U 80/05

    Ablehnung der Rücknahme der Mietsache wegen nicht ausgeführter

    Auch dieses geht zu Lasten des Klägers, der für eine mängelfreie Übergabe die Darlegungs- und Beweislast trägt (Senat, Urt. v. 16.10.2003, DWW 2004, 19 = GE 2003, 1608 = NJOZ 2004, 35 = WM 2003 = ZMR 2003, 921; Senat, Urt. v. 7.10.2004, NZM 2004, 866 = OLGR 2005, 187 = WM 2004, 603 = ZMR 2005, 187).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 170/09

    Fristlose Kündigung eines auf Lebenszeit geschlossenen Pachtvertrages wegen

    Damit werden die Fälle erfasst, in denen der Vertragspartner infolge der Leistungsstörung das Interesse an der Erfüllung verloren hat oder in denen wegen der besonderen Schwere der Vertragsverletzung die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert ist, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 13).
  • AG Solingen, 23.04.2009 - 11 C 402/06

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer Schlechterfüllung eines Verwaltervertrages;

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 13 U 139/08

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei fehlender

  • LG Bückeburg, 30.01.2013 - 1 O 63/12

    Unterlassung ehrverletzender Äußerungen im Rahmen eines Jagdpachtverhältnisses:

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
  • OLG Köln, 16.02.2009 - 13 U 139/08

    Beweislast für das Vorliegen eines gewerblichen Kredits oder eines

  • LG Freiburg, 07.07.2005 - 3 S 12/05

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer

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