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   OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04   

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https://dejure.org/2004,3400
OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04 (https://dejure.org/2004,3400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.09.2004 - 16 U 41/04 (https://dejure.org/2004,3400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. September 2004 - 16 U 41/04 (https://dejure.org/2004,3400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung einer Reise anhand des Reisezwecks und des Reisecharakters; Prüfung der Zumutbarkeit der Fortsetzung einer Reise trotz Bestehen von Reisemängeln; Wirksamkeit der Kündigung eines Reisevertrages; Zumutbarkeit der Fortsetzung ...

  • reise-recht-wiki.de

    Kostenfreie Stornierung der Reise und Anspruch auf Rückzahlung des vollen Reisepreises bei einer Vielzahl von Reisemängeln und erheblicher Beeinträchtigung, Urteil kostenfrei und im Volltext

  • Judicialis

    BGB § 651e I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651e Abs. 1 S. 1
    Zur Beurteilung der Frage des Vorliegens einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reiseabbruch bei zu vielen Mängeln

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlauber fliegen sofort wieder nach Hause - Kündigung des Reisevertrags ist bei "erheblicher Beeinträchtigung der Reise" wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 132
  • MDR 2005, 261
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 13.07.1995 - 16 U 199/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04
    Der Senat hat insoweit entschieden, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich ist und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden kann (Senatsurteil vom 13. Juli 1995 16 U 199/94, RRa 1995, 224 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 19.10.1992 - 24 S 68/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04
    Das Landgericht Frankfurt am Main (NJW-RR 1993, 61, RRa 1995, 67 und 89, RRa 1997, 42) meint, bereits bei Mängeln mit einem Gesamtgewicht von 20 % sei eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise gegeben.
  • LG Hannover, 30.05.1985 - 3 S 34/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04
    Andere Gerichte ziehen dagegen einen Vergleich zu § 651 f Abs. 2 BGB und sehen erst ab einer fiktiven Minderung des Reisepreises von 50 % die Erheblichkeitsschwelle überschritten (Landgericht Hannover NJW-RR 1986, 213; 1992, 50, 98, 194).
  • LG Hannover, 10.04.1991 - 11 S 284/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.09.2004 - 16 U 41/04
    Andere Gerichte ziehen dagegen einen Vergleich zu § 651 f Abs. 2 BGB und sehen erst ab einer fiktiven Minderung des Reisepreises von 50 % die Erheblichkeitsschwelle überschritten (Landgericht Hannover NJW-RR 1986, 213; 1992, 50, 98, 194).
  • BGH, 14.05.2013 - X ZR 15/11

    Zur Minderung des Reisepreises bei einer Kreuzfahrt und zur erheblichen

    Diese Gesamtwürdigung ist aus der Sicht eines Durchschnittsreisenden orientiert am Reisezweck und Reisecharakter unter Würdigung aller Umstände vorzunehmen, wobei eine hohe Minderungsquote ein Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung sein kann (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 132 und 703, MünchKomm./Tonner, 6. Aufl. § 651e Rn. 6).
  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 37/08

    Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug

    In welchem Maße ein Mangel die Reise beeinträchtigt, ist aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen (vgl. dazu OLG Frankfurt RRa 2006, 259, 261; NJW-RR 2005, 132, 133; Palandt/Sprau, aaO, § 651e Rdn. 2).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 106/17

    Baulärm in Beach- und Golfhotel in Florida

    Ob die Reise "erheblich" beeinträchtigt ist, hängt nicht schematisch vom Erreichen einer bestimmten Minderungsquote ab (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, X ZR 15/11; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 6. September 2004, 16 U 41/04; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 08. Juni 2016, 2-24 O 298/15).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2006 - 16 U 92/05

    Reisevertrag: Minderung wegen nicht regulierbarer Klimaanlage; unzureichende

    Der Senat hat indessen in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich ist und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden kann (RRa 1995, 224 m. w. N; NJW-RR 2005, 132 = RRa 2005, 61).
  • AG Potsdam, 06.09.2007 - 22 C 58/07

    Kündigung des Reisevertrages bei überwiegender Nichtverfügbarkeit der

    Maßgebend ist, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise trotz der Reisemängelunannehmlichkeiten zumutbar ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 132).

    Eine solche Kündigung durch schlüssiges Verhalten ist als ausreichend anzusehen (vgl. LG Frankfurt a. Main, RRA 2002, 52 f; OLG Frankfurt a. Main, NJW-RR 2005, 132).

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 140/09

    Kündigung des Reisevertrages / neuer Schwellenwert 35 %

    Weiterhin wird, insbesondere vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132, 132/133; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.
  • LG Hamburg, 16.08.2010 - 318 S 209/09

    Bettenlänge als Reisemangel / Mindeststandards / Erheblichkeitsschwelle für eine

    Maßgebend ist vor allem, ob dem Reisenden die Fortsetzung der Reise angesichts der Reisemängel zumutbar ist (OLG Frankfurt, RRa 2005, 61).
  • LG Frankfurt/Main, 21.02.2011 - 24 O 66/10

    Badeurlaub / Kündigung / Erheblicher Reisemangel / Gesamtwürdigung / Fiktive

    Weiterhin wird, insbesondere vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132, 132/133; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.
  • AG Frankfurt/Main, 09.09.2008 - 30 C 551/08

    Voraussetzungen der Kündigung eines Gastschulaufenthaltes

    Dies ist der Fall, wenn zahlreiche Mängel vorhanden sind, so dass es aussichtslos erscheint, sie vor Urlaubsende zu beseitigen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2004, Az. 16 U 41/04).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2009 - 24 S 119/09

    Selbstabhilfe / Hotelwechsel / Erhebliche Beeinträchtigung / Neuer Schwellenwert

    Weiterhin wird, insbesondere vom OLG Frankfurt a.M. (RRa 1995, 224, 225; NJW-RR 2005, 132 f.; RRa 2006, 160, 162 u. 259, 261), die Auffassung vertreten, dass eine am Reisezweck und am Reisecharakter orientierte Gesamtwürdigung aller Umstände erforderlich sei und auf starre Prozentsätze nicht abgehoben werden könne.
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