Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.08.2004

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   BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04   

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BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 (https://dejure.org/2004,614)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 (https://dejure.org/2004,614)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 (https://dejure.org/2004,614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens - Zulässigkeit der Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GG Art. 20 Abs. 3
    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolgsaussicht der Hauptsache im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 140
 
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Wird zitiert von ... (223)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen schon entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    a) Diese Grundgesetznormen gebieten Rechtsschutzgleichheit im Sinne einer weit gehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz fordert, nicht selbst bieten, sondern nur zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn durch eine Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Eine solche Überspannung ist nicht schon gegeben, wenn die Fachgerichte annehmen, eine Beweisantizipation sei im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2745 ).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 26/01

    Ansprüche des Werkunternehmers wegen der Errichtung eines Schmutzwasserkanals

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Insoweit haben sich die Gerichte nicht mit der von den Beschwerdeführerinnen im Ausgangsverfahren angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander gesetzt, nach der Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag für Bauunternehmer auch in Höhe der üblichen Vergütung (vgl. BGH, NJW 1993, S. 3196) oder Wertersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der von den Bereicherten ersparten Aufwendungen (vgl. BGH, NJW 2001, S. 3184 ; NJW-RR 2002, S. 1176 ) in Betracht kommen können.
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Insoweit haben sich die Gerichte nicht mit der von den Beschwerdeführerinnen im Ausgangsverfahren angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander gesetzt, nach der Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag für Bauunternehmer auch in Höhe der üblichen Vergütung (vgl. BGH, NJW 1993, S. 3196) oder Wertersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der von den Bereicherten ersparten Aufwendungen (vgl. BGH, NJW 2001, S. 3184 ; NJW-RR 2002, S. 1176 ) in Betracht kommen können.
  • BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

    Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Insoweit haben sich die Gerichte nicht mit der von den Beschwerdeführerinnen im Ausgangsverfahren angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinander gesetzt, nach der Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag für Bauunternehmer auch in Höhe der üblichen Vergütung (vgl. BGH, NJW 1993, S. 3196) oder Wertersatzansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe der von den Bereicherten ersparten Aufwendungen (vgl. BGH, NJW 2001, S. 3184 ; NJW-RR 2002, S. 1176 ) in Betracht kommen können.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Im Hinblick auf die durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebotene Rechtsschutzgleichheit im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG, NJW-RR 2005, 140, 141 m.w.N.) kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine - an sich zulässige - Wiederholung eines Prozesskostenhilfeantrages aber nur dann verneint werden, wenn das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht wird.
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    Eine vollständige Gleichstellung von Unbemittelten und Bemittelten ist dabei allerdings nicht geboten (vgl. etwa BVerfG 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 - zu II 2 a der Gründe; 24. Juli 2002 - 2 BvR 2256/99 - zu B I 1 der Gründe; BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 (A) - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 313) .
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen

    Hinreichende Erfolgsaussichten liegen allerdings dann nicht vor, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen ist, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist oder konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069 = juris Rn. 12; B.v. 29.9.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140 = juris Rn. 14).

    Weder bei der Inaugenscheinnahme, d.h. beim Lesen einer Anlage zu einer Klage- und Antragsschrift noch bei einer gerichtlichen Anordnung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 142 Abs. 3 ZPO, eine Übersetzung einer solchen Anlage, beizubringen, um diese lesen zu können, handelt es sich um eine Beweisaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Prozesskostenhilfe (BVerfG, B.v. 20.2.2002 a.a.O.; B.v. 29.9.2004 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7169
BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04 (https://dejure.org/2004,7169)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04 (https://dejure.org/2004,7169)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 1 BvR 1493/04 (https://dejure.org/2004,7169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungbeschwerde gegen ein Urteil hinsichtlich einer Verpflichtung zur Zustimmung zur Auflassung eines Bodenreformgrundstücks

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 580; ; ZPO § 580 Nr. 1; ; ZPO § 580 Nr. 2; ; ZPO § 580 Nr. 3; ; ZPO § 580 Nr. 4; ; ZPO § 580 Nr. 5; ; ZPO § 580 Nr. 6; ; ZPO § 580 Nr. 7; ; EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 580; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Ablehnung einer Wiederaufnahmeklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

    Insbesondere ist der Anspruch der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, der für zivilrechtliche Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verbürgt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ), nicht verletzt.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

    Insbesondere ist der Anspruch der Beschwerdeführerin auf effektiven Rechtsschutz, der für zivilrechtliche Streitigkeiten durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) verbürgt wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ), nicht verletzt.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen mehrere gerichtliche Entscheidungen, unter anderem gegen ein oberlandesgerichtliches Urteil, durch das eine Restitutionsklage im Sinne des § 580 ZPO als unzulässig verworfen worden ist, welche die Beschwerdeführerin, die im Jahre 2001 nach Art. 233 §§ 11 ff. EGBGB rechtskräftig zur Erteilung der Zustimmung zur Auflassung eines so genannten Bodenreformgrundstücks an das klagende Land verurteilt worden war, im Anschluss an das nicht von ihr erstrittene Urteil einer Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 (NJW 2004, S. 923) erhoben hatte.
  • OLG Brandenburg, 09.06.2004 - 4 U 34/04

    Zur Zulässigkeit einer Restitutionsklage nach einer Entscheidung des Europäischen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 1493/04
    b) das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Juni 2004 - 4 U 34/04 -,.
  • OLG Naumburg, 17.05.2005 - 11 U 135/04

    Feststellung eines Menschenrechtsverstoßes durch den EGMR als Restitutionsgrund

    d) Zumindest solange die Entscheidung des EGMR nicht endgültig ist, liegt ein Wiederaufnahmegrund nicht vor (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. August 2004, 1 BvR 1493/04 = NJW-RR 2005, 140).
  • LG Rostock, 09.12.2004 - 10 O 90/04

    Begehrung der Aufhebung eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren;

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Ansicht in seinem Nichtannahmebeschluss vom 17.08.2004 zum Aktenzeichen 1 BvR 1493/04 bestätigt.
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