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   LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05   

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https://dejure.org/2005,19675
LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05 (https://dejure.org/2005,19675)
LG Kleve, Entscheidung vom 13.07.2005 - 2 O 224/05 (https://dejure.org/2005,19675)
LG Kleve, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 2 O 224/05 (https://dejure.org/2005,19675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 623 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
    Insbesondere ist jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist (BGH NJW 2005, 279 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
    Sofern eine Äußerung, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen, in entscheidender Weise durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Werturteil und Meinungsäußerung in vollem Umfang vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (BVerfG NJW 1992, 1439 ff).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92

    Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
    Wer sich im Wirtschaftsleben oder in der (Verbands-)Politik betätigt, muss sich in weitem Umfang der Kritik aussetzen (BGH MDR 1995, 710 f).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
    Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art im politischen Meinungskampf einprägsame, ja selbst überspitzte und überzeichnete Formulierungen hinzunehmen und zwar selbst dann, wenn sie mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden (BGH NJW 2002, 1192 ff).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

    Auszug aus LG Kleve, 13.07.2005 - 2 O 224/05
    Hiervon diktierte polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am "anderen Lager" sind um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hinzunehmen, dass Zuhörer den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (vgl. BGH VersR 1984, 88 f).
  • OLG Köln, 11.07.2019 - 15 U 24/19

    Wirklich eine Zählung von Homosexuellen gefordert?

    Dabei ist im politischen Meinungskampf eine Äußerung insbesondere nur dann als unzulässige Falschaussage zu würdigen, wenn ein Sachverhalt nicht nur vereinfacht wird, sondern bei voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen gerade im Kern der Sachaussage falsch dargestellt wird; dann kann der Kritiker sich nicht mehr darauf zurückziehen, er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen (grundlegend BGH v. 15.11.1983 - VI ZR 251/82, GRUR 1984, 231, 232; siehe zudem OLG Dresden v. 09.05.2017 - 4 U 102/17, NJW-RR 2017, 1254 Rn. 28 f.; OLG Brandenburg v. 5.12.2016 - 1 U 5/16, BeckRS 2016, 110519 Rn. 37; LG Kleve v. 13.07.2005 - 2 O 224/05, NJW-RR 2005, 1632).
  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17

    Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

    12  Vorkommnisse geht, muss es grundsätzlich möglich sein, seinen Vorwurf in vergröbernder Vereinfachung der Zusammenhänge für seine Leser plastisch zu formulieren (LG Kleve, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 2 O 224/05 -, Rn. 16, juris).
  • LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06

    Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die

    Wo der Sachverhalt nicht nur vereinfacht, sondern auch bei voller Berücksichtigung rednerischer Einkleidungen und Vergröberungen im Kern der Sachaussage falsch dargestellt ist, kann sich der Kritiker nicht darauf zurückziehen, er habe seine Äußerung nur polemisch überzogen ( BGH , VersR 1984, 88 ; LG Kleve NJW-RR 2005, 1632 [LG Kleve 13.07.2005 - 2 O 224/05] ).
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