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   BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03   

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BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2005,5871)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2005,5871)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 1 BvR 1828/03 (https://dejure.org/2005,5871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsverstoß bei gerichtlichen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbots; Voraussetzungen der Annahme der Willkürlichkeit eines Richterspruchs; Berücksichtigung des nicht realisierten Wertes der eigenen Arbeitskraft als Vermögen bei der Entscheidung ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2; ZPO § 114
    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichenden Nachweises der Bemühungen um Arbeitsaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1725
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 25.07.2003 - 22 W 28/03
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 25. Juli 2003 - 22 W 28/03 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 25. Juli 2003 - 22 W 28/03 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; stRspr).
  • OLG Koblenz, 08.03.1996 - 13 WF 152/96
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Ein Teil der Rechtsprechung will ein solches fiktives Einkommen nur dann ansetzen, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen käme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2003, FamRZ 2004, S. 1120; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Februar 2000, FamRZ 2001, S. 924; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1996, FamRZ 1997, S. 376).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 16 WF 182/03

    Prozesskostenhilfe: Ansatz des erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Ein Teil der Rechtsprechung will ein solches fiktives Einkommen nur dann ansetzen, wenn es sonst zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen käme (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Oktober 2003, FamRZ 2004, S. 1120; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Februar 2000, FamRZ 2001, S. 924; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1996, FamRZ 1997, S. 376).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist offensichtlich sachwidrig und objektiv willkürlich, ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 122 ; 71, 202 ; stRspr).
  • OLG Köln, 07.03.1998 - 4 WF 42/98
    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Die gegenteilige Auffassung, die insbesondere vom Oberlandesgericht Köln vertreten wird, geht davon aus, dass ein fiktives Einkommen in der bei ordnungsgemäßem Verhalten erzielbaren Höhe schon dann anzusetzen ist, wenn der Antragsteller ohne weiteres auf eine nach der Arbeitsmarktlage mögliche Arbeitsaufnahme verwiesen werden kann (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 7. März 1998, MDR 1998, S. 1434).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist offensichtlich sachwidrig und objektiv willkürlich, ohne dass es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 122 ; 71, 202 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG sind insoweit nicht erfüllt, da die Verfassungsbeschwerde in diesem Umfang mangels Zulässigkeit (2.) keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • OLG Naumburg, 07.02.2000 - 14 WF 22/00

    Zur Frage der eingeschränkten Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei der

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    (2) Ebenso fehlt es zur Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2005, 1725) an jeder Erläuterung, warum der Kläger keiner Tätigkeit nachgeht, deren Einkünfte ihn unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren in die Lage versetzen könnten, die Prozesskosten zumindest teilweise aufzubringen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 f; LAG Schleswig, NZA-RR 2007, 265).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt

    In der Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2005 - 1 BvR 1828/03 - habe das Bundesverfassungsgericht zudem festgestellt, dass das Fachgericht, wenn es fiktives Einkommen oder Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung einsetze, feststellen müsse, in welcher Höhe es von dieser Fiktion ausgehe.
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Sofern auch durch die Zurechnung fiktiver Einkünfte die Bedürftigkeit nicht voll entfällt, ist gegebenenfalls nach § 115 Abs. 2 ZPO Ratenzahlung anzuordnen (BVerfG NJW-RR 2005, 1725, 1726) .
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im

    Bei einer fiktiven Berechnung ist von einem Arbeitseinkommen in erzielbarer Höhe auszugehen und, sofern durch die Zurechnung der fiktiven Einkünfte die Bedürftigkeit nicht voll entfällt, gegebenenfalls nach § 115 Abs. 2 ZPO Ratenzahlung anzuordnen (BVerfG NJW-RR 2005, 1725; BGH a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2011 - 9 WF 47/11

    Berücksichtigung fiktiv erzielbarer Einkünfte im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Dies gilt für Arbeits-(Erwerbs)einkünfte (BVerfG, NJW-RR 2005, 1725, 1726 ; BGH, FamRZ 2009, 1994; OLG Köln, FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1912, 1913 ; AG Brühl, AGS 2006, 510; Haferanke, FPR 2009, 386, 389; Rust, FamRB 2005, 27, 30 Fn. 9; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 892 ; ähnlich für Rechtsmissbrauch: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1120 und FamRZ 2004, 664 ) jeder Art.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2006 - 15 WF 473/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die Mutter

    Der nicht realisierte Wert der eigenen Arbeitskraft kann allenfalls dann als Vermögen im Sinne von § 115 ZPO angesehen werden, wenn es die bedürftige Partei in Ansehung des konkreten Prozesses in vorwerfbarer Weise unterlässt, ein ihr zumutbares Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2005, 1725).
  • OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14

    Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde,

    Sofern auch durch die Zurechnung fiktiver Einkünfte die Bedürftigkeit nicht voll entfällt, ist gegebenenfalls nach § 115 Abs. 2 ZPO Ratenzahlung anzuordnen (BVerfG NJW-RR 2005, 1725, 1726).
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 19 W 30/11

    Anrechnung fiktiven Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Arbeitet die Prozesskostenhilfe beantragende Partei nicht, obwohl sie könnte, sind ihr fiktive Einkünfte in der erzielbaren Höhe zuzurechnen (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 1725, 1726; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2007 - 13 WF 18/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Einsatz des nicht realisierten Werts der

    Selbst wenn man der von der Amtsrichterin vertretenen Ansicht folgen wollte, so müsste sie, um die Bedürftigkeit der Klägerin zu verneinen, dieser ein fiktives Einkommen zurechnen, welches sich an der beruflichen Ausbildung und überhaupt an ihrem beruflichen Werdegang zu orientieren hätte (s. hierzu BVerfG NJW-RR 2005, 1725).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 6 WF 87/13

    Berücksichtigung fiktiven Einkommens wegen eigener Kündigung des

    Vielmehr ist von einem fiktiven Einkommen auszugehen, das der Antragsgegner ohne die Kündigung erzielen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 1725; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Auflage 2012, § 115 Rn. 6).
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