Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 15.07.2005

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   BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04   

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BGH, 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 (https://dejure.org/2004,991)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bisher nicht rechtshängigen Forderung in einen gerichtlichen Vergleich - Festsetzung von auf Grund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen erwachsenen Gebühren - Umfang der Prozesskosten im Sinn des § 103 der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Anwaltsblatt

    § 103 ZPO, § 32 BRAGebO, § 118 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 118

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 103; BRAGO § 32 § 118
    Festsetzung der Anwaltsgebühren für die Einbeziehung einer bislang nicht rechtshängigen Forderung in einem gerichtlichen Vergleich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenfestsetzung - Sind Gebühren für eine außergerichtliche Anwaltstätigkeit nach § 103 ZPO festsetzbar?

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1731
  • MDR 2005, 656
  • FamRZ 2005, 604
  • BB 2005, 516
  • AnwBl 2005, 434
  • Rpfleger 2005, 279
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Das ändert aber nichts daran, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakten vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts zugeschnitten ist (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04, BGH-Report 2005, 679 unter II 2 b).
  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Dementsprechend sind Gebührenansprüche des Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber nach Nr. 2400 bis 2403 VV (RVG), die auf vorprozessualer Tätigkeit des Anwalts beruhen, grundsätzlich von der Kostenfestsetzung ausgeschlossen (vgl. BGH JurBüro 2005, 261 für § 118 BRAGO).

    Tätigkeiten des Rechtsanwalts aber, die außerhalb des Prozessgeschehens vorgenommen werden, sind aus der Prozessakte nicht ersichtlich, jedenfalls nicht in dem Maße, dass sie eine Überprüfung, wie sie im Rahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV (RVG) erforderlich sind, ermöglichen (BGH, JurBüro 2005, 261 = RVGReport 2005, 114).

  • BAG, 02.09.2020 - 9 AZB 41/20

    Vertretung durch den Arbeitgeberverband - Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine rasche, vereinfachte gebührenrechtliche Überprüfung zugeschnitten (vgl. BGH 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04 - unter II 2 b der Gründe) .
  • OLG Stuttgart, 11.07.2017 - 8 W 222/17

    Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten: Erstreckung einer in einem

    Die durch die Vergleichsverhandlungen über nicht streitgegenständliche Ansprüche entstehenden Mehrkosten sind jedoch nicht Kosten des Rechtsstreits und können daher in der Regel nicht nach §§ 103 f. ZPO festgesetzt werden (BGH NJW-RR 2005, 1731).
  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Anwaltsgebühren sind dabei nur insoweit Prozesskosten und zählen als solche zu den außergerichtlichen Kosten, als sie eine Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren vergüten (BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - XII ZB 94/04 -, juris Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05

    Festsetzung vorprozessualer Anwaltskosten

    Demgemäß ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BB 2005, 516) und der des Senats (JurBüro 1979, 397; AnwBl. 1985, 213, 214; AnwBl. 1987, 53, 54 sowie ständig; ebenso OLG Frankfurt JurBüro 2003, 201; OLG München MDR 2002, 237; OLG Rostock JurBüro 1998, 199, 200; Musielak, ZPO, 4.Aufl., § 91 Rn.73) daran festzuhalten, dass Kosten, die - wie hier - im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts einer Partei angefallen sind, nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen sind (so auch ausdrücklich mit Bezug auf die Situation unter dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts Bischof/Jungbauer/Podlech/ Trappmann, RVG, § 19 Rn.22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 103 Rn.19).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten

    Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ff. ZPO den Parteien lediglich eine schnelle und kostengünstigere Variante zur Erlangung eines kostenrechtlichen Vollstreckungstitels gewähren soll, weshalb der vom BGH angeführte Gesichtspunkt einer raschen, vereinfachten und anhand der Prozessakten vorzunehmenden gebührenrechtlichen Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts ein wesentlicher Gesichtspunkt sein mag (BGH NJW 2006, 1523 (1524); BGH NJW-RR 2005, 1731 (1732)).

    Für diesen Teil der Einigung, der nicht-rechtshängige Ansprüche betrifft, bestehen daher keine Erstattungsansprüche (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1731 (Ls)).

  • KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07

    Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Formanforderungen an

    Denn das Kostenfestsetzungsverfahren ist mit seinem begrenzten prozessualen Instrumentarium auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakte vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes zugeschnitten (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

    Auch hierfür ist das Kostenfestsetzungsverfahren ungeeignet (BGH, NJW-RR 2005, 1731 [1732]).

  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 1 Ws 790/07

    Rechtsanwaltsvergütung: "Haft"-Zuschlag bei freiwilligem Terapieaufenthalt des

    Auch der BGH hat mehrfach betont, dass das Kostenfestsetzungsverfahren auf eine rasche, vereinfachte, anhand der Prozessakten vorzunehmende gebührenrechtliche Überprüfung der Tätigkeit des Rechtsanwalts zugeschnitten ist (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - XII ZB 94/04, BGH-Report 2005, 679 unter II 2 b).
  • OLG Saarbrücken, 13.09.2006 - 1 U 624/05

    Ansprüche des Abgebildeten bei unberechtigter Verwendung des Bildnisses auf einem

    Denn diese Vergütung kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2004, XII ZB 94/04, NJW-RR 2005, 1731, unter II. 2. b), so dass sie ohne weiteres zum Gegenstand einer Klage gemacht werden kann.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 5 WF 230/12

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Scheidungsfolgenvergleich im Rahmen von

  • OLG Celle, 19.12.2008 - 2 W 272/08

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anwaltliche Verfahrensdifferenzgebühr bei Abschluss

  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 6 W 185/06

    Festsetzung von Anwaltsgebühren im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff.

  • LAG Hamburg, 29.06.2006 - 5 Ta 11/06

    Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • LAG Hessen, 07.12.2005 - 13 Ta 386/05

    Mindestgebühr

  • AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06
  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

  • OLG Naumburg, 01.11.2011 - 10 W 58/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Festsetzung außergerichtlich

  • OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 61/21

    Vereinbarung über außergerichtliche Kosten in Scheidungsvereinbarung

  • OLG München, 07.08.2007 - 11 W 1999/07

    Zur Anrechenbarkeit einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

  • AG Hamburg-Harburg, 18.12.2006 - 644 C 420/06

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes, nicht abgesichertes

  • AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05

    Mietwagenkostenerstattung nach Unfall

  • OLG Bamberg, 26.02.2007 - 8 W 1/07

    Kostenfestsetzungsbeschluss im Hinblick auf die in einem Vergleich getroffene

  • AG Hamburg, 20.03.2006 - 644 C 547/05

    Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten bei Honorarberechnung

  • KG, 11.10.2007 - 2 W 110/07

    Kostenfestsetzungeverfahren: Nachfestsetzung vorprozessual entstandener Kosten;

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 8 W 200/06

    Kostenerstattung nach Rücknahme einer Verfügungsantrag: Notwendige Kosten der

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 29-VI-04   

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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2005 - 29-VI-04 (https://dejure.org/2005,24164)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2005 - 29-VI-04 (https://dejure.org/2005,24164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage wegen der Nichtüberlassung eines Erbbaugrundstücks durch die Gemeinde; Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Subsidiarität derselben; Hinwirken auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid durch den Beschwerdeführer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1731 (Ls.)
 
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