Rechtsprechung
BGH, 04.10.2004 - II ZR 356/02 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 709; HGB §§ 161 ff.; ZPO § 139 Abs. 2
Gruppenvertretung der Kommanditisten einer KG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Berufungsgericht; Stützen der Berufungsentscheidung auf eine in der ersten Instanz noch bedeutungslosen Vertragsauslegung; Eingriff in die Mitgliedschaftsrechte bei der Gruppenvertretung der Kommanditisten einer KG ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eingriff in Mitgliedschaftsrecht eines Kommanditisten durch Gesellschafterbeschluss auch bei Gruppenvertretung nur mit wichtigem Grund
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Entziehung eines mitgliedschaftlichen Mitarbeitsrechts eines Kommanditisten ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Judicialis
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gruppenvertretung der Kommanditisten: Anforderungen an die Entziehung des Mitarbeitsrechts eines Gesellschafters im Wege der Gruppenabstimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 709; HGB §§ 161 ff.; ZPO § 139 Abs. 2
Abänderung des erstinstanzlichen Urteils aufgrund geänderter Vertragsauslegung in der Berufungsinstanz; Eingriff in die mitgliedschaftlichen Rechte eines Kommanditisten bei Gruppenvertretung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Abweichende Entscheidung in der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HGB § 161
Eingriff in Mitgliedschaftsrecht eines Kommanditisten durch Gesellschafterbeschluss auch bei Gruppenvertretung nur mit wichtigem Grund - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gruppenvertretung in der KG; Entziehung mitgliedschaftlicher Rechte nur bei wichtigem Grund
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 39
- ZIP 2004, 2282
- WM 2004, 2390
- BB 2004, 2653
- DB 2004, 2634
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.03.2016 - II ZR 114/15
GmbH & Co. KG: Wirksamkeit wechselseitiger Bewilligung von Tätigkeitsvergütungen …
Ferner ist es möglich, ohne Abschluss eines Anstellungs(dienst)vertrages für den Kommanditisten, der in der GmbH & Co. KG aufgrund einer Bestellung zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH die dieser (allein) obliegende Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft ausübt, eine Vergütung für diese Geschäftsführungstätigkeit im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft zu vereinbaren (vgl. zur Regelung der Geschäftsführungsbefugnis und darauf bezogener Tätigkeitsvergütungen im Gesellschaftsvertrag BGH, Urteil vom 4. Oktober 2004 - II ZR 356/02, ZIP 2004, 2282, 2284 sowie allgemein MünchKommHGB/Grunewald, 3. Aufl., § 164 Rn. 25 ff.;… Staub/C. Schäfer, HGB, 5. Aufl., § 114 Rn. 47 f.). - OLG Frankfurt, 14.11.2006 - 5 U 158/05
Aktiengesellschaft: Befugnis zur Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung …
Zu Recht geht der Kläger zu 3. davon aus, dass es sich bei dem von der X AG und der Z GMBH auf Grundlage des Stimmbindungsvertrages gebildeten Aktionärspool um eine Vereinigung handelt, die den Regeln der BGB-Gesellschaft (§ 705 BGB) unterlag, weil das Verhältnis der Vertragsparteien durch den gemeinschaftlichen Zweck bestimmt war, die Aktionärsrechte in Hauptversammlungen der Beklagten einheitlich, sei es durch einheitliche Abstimmung, sei es durch Enthaltung, wahrzunehmen (vgl. zum Rechtsverhältnis von durch einen Gruppenvertreter vertretenen Gesellschaftern BGH, Urteil vom 4. Oktober 2004 - II ZR 356/02, NJW-RR 2005, 39, Juris-Rz. 20;… Urteil vom 12. Dezember 1966 - II ZR 41/65, BGHZ 46, 291, Juris-Rz. 12;… OLG Karlsruhe, NZG 2005 636, Juris-Rz. 19 für einen "Schutzgemeinschaftsvertrag"). - BGH, 26.04.2012 - V ZR 276/11
Grundstücksüberlassungsvertrag: Abgrenzung zwischen Miete und Leihe; …
Das Berufungsgericht hätte daher einen Hinweis erteilen müssen, dass es in diesem Punkt anderer Ansicht sei, und dem Beklagten Gelegenheit geben müssen, Vortrag und Beweisantrag hierzu zu wiederholen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2004 - II ZR 356/02, NJW-RR 2005, 39, 40).
- OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15
Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!
Ein solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn das Gericht erwägt, von seiner bisherigen den Parteien erkennbar gewordenen Beurteilung der entscheidungserheblichen Tatsachen abzurücken (…BGH, Urt. v. 27.06.1963 - III ZR 62/62 = VersR 1963, 1149; OLG München MDR 2006, 350), oder wenn es von seiner geäußerten Auffassung später abweichen will (…BGH, Urt. v. 25.06.2002 - X ZR 83/00 = NJW 2002, 3317 = DB 2002, 2216, 2217) oder wenn offensichtlich ist, dass eine Partei die vom Gericht gegebenen Hinweise (…BGH a.a.O.) oder zutreffend vom Prozessgegner mitgeteilten Bedenken (…BGH, Urt. v. 17.06.2004 - VII ZR 25/03 = NJW-RR 2004, 1247, 1248 = BauR 2004, 1477, 1478) falsch aufgenommen hat oder wenn das Berufungsgericht sein Urteil auf eine vom erstinstanzlichen Urteil abweichende und von einer Partei in erster Instanz lediglich am Rande in Betracht gezogene Vertragsauslegung, mit der sich das erstinstanzliche Gericht nicht auseinandergesetzt hat und auf die keine der Parteien im Berufungsverfahren eingegangen ist, stützen will (BGH, Urt. v. 04.10.2004 - II ZR 356/02 = DB 2004, 2634, 2635 = NJW-RR 2005, 39, 41) oder sich zwischenzeitlich die Rechtslage geändert hat, keine der Parteien das bemerkt hat oder aber eine darauf hingewiesen, die andere das aber für das Gericht offenkundig nicht oder falsch verstanden hat (…BGH, Urt. v. 8.3.2012 - I ZR 85/10). - OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11 Zwar ist die Klagemöglichkeit nach § 117 HGB abdingbar (vgl. BGH, Urteil v. 4.10.2004 - II ZR 356/02, NJW-RR 2005, 39, 41) und bei der Publikumsgesellschaft im Falle zugelassener Beschlussfassung eine Abberufung aus wichtigem Grund durch einfachen Mehrheitsbeschluss möglich (vgl. BGH, Urteil v. 9.11.1987 - II ZR 100/87, NJW 1988, 969, 971).
- BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B Die vom Kläger in diesem Zusammenhang in seiner Beschwerdebegründung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.10.2004 (NJW-RR 2005, 39) betraf im Übrigen einen Fall, in dem der fragliche Umstand vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich gehalten worden und auch nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens war.
- OLG München, 07.03.2012 - 7 U 3453/11
OHG: Nichtigkeit der Ausschließung des Gesellschafters einer …
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Treuepflicht es in besonderen Ausnahmefällen gebieten kann, einen gewillkürten Vertreter zuzulassen, wenn ein Gesellschafter aus nicht abwendbaren Gründen verhindert ist und es bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der anderen Gesellschafter und der Gesellschaft zumutbar erscheint, dass ein vertrauenswürdiger Dritter anstelle des verhinderten Gesellschafters an der Versammlung und Abstimmung teilnimmt (…vgl. BGH vom 1.12.1969, a.a.O.; BGH, Urteil vom 4.10.2004 - II ZR 356/02 - ZIP 2004, 2283).