Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.09.2004

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03   

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https://dejure.org/2004,534
BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03 (https://dejure.org/2004,534)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2004 - IX ZR 137/03 (https://dejure.org/2004,534)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - IX ZR 137/03 (https://dejure.org/2004,534)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Umdeutung eines unbestimmten Leistungsantrages in einen Feststellungsantrag; Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Fall der Beiordnung eines Anwalts im Wege der Prozesskostenhilfe; Umfang der anwaltlichen Pflichten gegenüber dem Mandanten; Haftung des ...

  • Judicialis

    BGB § 675 Abs. 1; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 559

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung des Rechtsanwalts; Umdeutung eines nicht hinreichend bestimmten Leistungsantrags in einen Feststellungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    § 675 Abs. 1 BGB; § 121 Abs. 1 ZPO
    Anwaltsvertrag bei Beiordnung eines angestellten Anwalts und Haftung (RA Matthias Winkler; Neue Justiz 4/2005, S. 174-175)

  • nieber-winkler.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 675 Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 1
    Anwaltsvertrag bei Beiordnung eines angestellten Anwalts - Haftung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 494
  • MDR 2005, 435
  • NJ 2005, 174
  • FamRZ 2005, 261
 
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Wird zitiert von ... (68)

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07

    Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Wege der Prozesskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein zuvor mit der Sozietät geschlossener Mandats-Vertrag mit der Beiordnung nicht ohne Weiteres sein Ende (BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - NJW-RR 2005, 261 unter III 1).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 158/05

    Fälligkeit der Anwaltsgebühren bei Beendigung einzelner Angelegenheiten im Rahmen

    Solche können sich zwar auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGHZ 153, 358, 360; BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494, 495; v. 15. Dezember 2005 - IX ZR 227/04, ZIP 2006, 138, 139).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    die Umdeutung einer unzulässigen Feststellungsklage in eine Leistungsklage]; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, NJW 1984, 2295; Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, NJW 1988, 760, 761; Urteil vom 23. April 2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494, 498 [Umdeutung einer unzulässigen Leistungsklage in eine Feststellungsklage]).

    (1) Zwar kann ein unzulässiger Leistungsantrag von dem Revisionsgericht in einen Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden, wenn sich aus dem Vortrag des Klägers das berechtigte Interesse an einer alsbaldigen Beseitigung der Ungewissheit über ein streitiges Rechtsverhältnis ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 194/86, aaO; Urteil vom 23. April 2004 - IX ZR 137/03, aaO).

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.09.2004 - 18 U 2176/04   

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https://dejure.org/2004,4067
OLG München, 15.09.2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2004 - 18 U 2176/04 (https://dejure.org/2004,4067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Fehlerhafte Angabe zum zu verwendenden Kraftstoff in Pkw-Prospekt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufrechtliche Mängelhaftung auf Grund des zu verwendenen Benzins eines Kfz; Ausschließliche Verwendung von Benzin mit ROZ 95 und ROZ 98; Bestimmung der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung; Erweiterung der Soll-Beschaffenheit durch Angaben des Herstellers

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440 S. 1; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; ; BGB § 434 Abs. 1 S. 3

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Werbeangaben und objektiver Fehlerbegriff nach neuem Gewährleistungsrecht (§ 434 I S. 3 BGB n.F.)

  • rechtsportal.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen unrichtiger Prospektaussage über zu verwendenden Kraftstoff für Pkw VW Polo "Highline"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Haftungsmilderung bei Beschädigung des weiterbenutzten Kfz nach erfolgtem Rücktritt

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Werbeangaben und objektiver Fehlerbegriff nach neuem Gewährleistungsrecht (§ 434 I S. 3 BGB n.F.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 494
  • NZV 2005, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.09.2008 - 11 U 151/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil wegen unzureichender

    Sieht man - was zugunsten des Klägers als richtig unterstellt werden kann - die in den dem Kläger überlassenen Verkaufsprospekten der Fa. G1 gemachten Angaben zu den technischen Daten des streitbefangenen Fahrzeugs und hier speziell zu den Punkten "Masse in fahrbereitem Zustand kg", "zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand kg" und "Zuladung" als werbende Anpreisung der i.S.d. § 434 I S. 3 BGB an (vgl. hierzu Palandt-Weidenkaff, aa0. § 434 Rz. 35 unter Hinweis auf OLG München, NJW-RR 2005, 494), deren Inhalt sich die Beklagte im Falle einer vor Vertragsabschluss erfolgten Weitergabe der Prospekte an den Kläger ggfs. zurechnen lassen müsste, so ergibt sich auch dann kein Sachmangel des verkauften Fahrzeugs.
  • OLG München, 28.05.2014 - 3 U 4742/13

    Mängel eines Anhängers

    Dabei handelt es sich um eine öffentliche Äußerung des Herstellers über bestimmte Eigenschaften des Produkts, die die Soll-Beschaffenheit der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung um solche Eigenschaften erweitert, die an sich nicht zu einer derartigen Beschaffenheit gehören (vgl. Urteil des OLG München vom 15.09.2004, 18 U 2176/04, NJW-RR 2005, 494 : hier war in einem VW-Verkaufsprospekt angegeben, das Fahrzeug VW Polo "Highline" sei mit Superbenzin, bleifrei oder Normalbenzin, bleifrei, mindestens 91 ROZ zu betreiben, während bei dem an die Klagepartei gelieferten Fahrzeug dieses Typs Super Plus, 98 ROZ oder Superbenzin, 95 ROZ, verwendet werden musste).
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