Weitere Entscheidung unten: LG Offenburg, 31.01.2005

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04   

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https://dejure.org/2004,9030
AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 54 C 5095/04 (https://dejure.org/2004,9030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftserteilung hinsichtlich einer Mobilfunknummer; Kenntnis der eigenen Abstammung als Teil des Persönlichkeitsrechts; Güterabwägung zwischen Herkunftsermittlung und Preisgabe datenschutzrechtlich geschützter Angaben

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter sucht unbekannten Vater ihres Kindes - Telefongesellschaft muss in diesem Fall geschützte Daten herausrücken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1519 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04
    Daher umfasst das Persönlichkeitsrecht auch die Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfG, Urteil vom 31. Januar 1989 / 1 BvL 17/87).
  • AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt Anspruch auf Auskunftserteilung zur

    Denn die Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, der seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen will und dem Interesse des Erzeugers, sich seiner Verantwortung zu entziehen, rechtfertigt die Preisgabe der datenschutzrechtlich geschützten Angaben des vermeintlichen Vaters (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, juris Rn. 5, NJW 2005, 1519).
  • LG Bonn, 29.09.2010 - 1 O 207/10

    Kein Auskunftsanspruch einer Mutter gegenüber TK-Anbieter über Adressdaten eines

    Über etwaige Rechte des am Rechtsstreit nicht beteiligten Kindes ist nicht zu entscheiden, da die Klägerin ausdrücklich einen eigenen Auskunftsanspruch geltend macht (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, NJW-RR 2005, 554, das in einer vergleichbaren Fallgestaltung einen Auskunftsanspruch des Kindes ohne Rückgriff auf zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen unmittelbar aus dem verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat).
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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14964
LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04 (https://dejure.org/2005,14964)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31.01.2005 - 2 O 546/04 (https://dejure.org/2005,14964)
LG Offenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 2 O 546/04 (https://dejure.org/2005,14964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Negative Verbescheidung einer Kreditanfrage als Anlass zur Anbringung eines Transparents mit der Behauptung der fehlenden Bereitschaft des Kreditinstituts zur Schaffung von Arbeitsplätzen ; Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kreditinstituts; Anspruch ...

  • debier datenbank

    §§ 823, 1004 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 1004; ZPO § 91a
    Unterlassung der Verbreitung wahrer Tatsachen; Kostenentscheidung nach Abschluss eines Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
    Zwar ist anerkannt, dass eine wahre Tatsachenbehauptung als unwahre zu behandeln ist, wenn sich aus ihr eine ehrverletzende Schlussfolgerung ziehen lässt, soweit bewusst unvollständig berichtet wird und die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen naheliegend erscheint (BGH VersR 2000, 193).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
    Zwar ist der Verfügungsklägerin zuzugeben, dass sich auch Unternehmen auf den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen können (BGH NJW 1994, 1281, 1282), eine aufgrund des Ranges der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) vorzunehmende Güte- und Interessenabwägung führt jedoch im Ergebnis dazu, dass im vorliegenden Fall dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG) jedenfalls kein höherer Wert als der Meinungsäußerungsfreiheit zuzubilligen ist.
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
    Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
    Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
    Aus der Einordnung als wahre Tatsachenbehauptung ergibt sich, das die Verbreitung einer wahren (möglicherweise) ehrenrührigen Tatsache nur dann ausnahmsweise rechtswidrig ist, wenn die Aussage die Intim-/, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre betrifft und sich nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigen lässt oder wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (BVerfG NJW 1999, 1322; BVerfG NJW 2000, 2413; BGH NJW 1999, 2893).
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