Weitere Entscheidung unten: AG Dortmund, 30.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 21 U 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8980
OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 21 U 11/03 (https://dejure.org/2004,8980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2004 - 21 U 11/03 (https://dejure.org/2004,8980)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 21 U 11/03 (https://dejure.org/2004,8980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 LuftRAbk, § 20 LuftRAbk, § 325 BGB
    Haftung einer Fluggesellschaft: Schadenersatzanspruch eines Reiseveranstalters wegen verspäteter Beförderung von Kreuzfahrtreisenden infolge eines Triebwerksschadens des Zubringerflugzeugs; Anforderungen an den Entlastungsbeweis und Mitverschulden des Reiseveranstalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch bei Verspätung des Zubringerfluges; Anspruch des Reiseveranstalters gegen die Fluggesellschaft; Verpassen der Schiffsabfahrt wegen der Flugverspätung; Unterschied zwischen einem Verspätungsschaden und Unmöglichkeit; Bereithaltung ausreichenden ...

  • reise-recht-wiki.de

    Verspätete Beförderung von Kreuzfahrtreisenden

  • Judicialis

    BGB § 325 a.F.; ; WA § 19; ; WA § 20

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 325 (a.F.); WA § 19; WA § 20
    Zum Schadensersatzanspruch eines Reiseunternehmens bei Verspätung eines Zubringerfluges zu einer Kreuzfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 21 U 11/03
    Dies beruht auf der Entscheidung des BGH vom 28.09.1978, NJW 1979, 495 f, die lediglich zu Recht zwischen der eigentlichen Verzögerung des gebuchten Fluges und der Verzögerung bzw. Unmöglichkeit wegen Überbuchung unterscheidet.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.1994 - 11 S 10912/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2004 - 21 U 11/03
    So ordnet das OLG Düsseldorf TranspR 1997, 150 f) eine Verspätung wegen eines Triebwerkschadens nicht dem WA zu: Es sei kein typisches Risiko i.S. v. Art. 19 WA, weil derartige Situationen bei jedem anderen Beförderungsmittel auch eintreten könnten.
  • AG Berlin-Wedding, 25.03.2011 - 16 C 167/10

    Kreuzfahrt - verpasst wegen Flugverspätung

    Darauf, inwieweit die zum alten Recht ergangene Entscheidung des OLG München (NJW-RR 1986, 963) und die in einer anderen Konstellation ergangene Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2005, 65) - die beide auch eine Haftung bejaht haben - auf den hiesigen Fall übertragen werden können, kommt es danach nicht an.
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11

    Flugverspätung - Art. 19 MÜ - Anwendbarkeit

    48 Nach zutreffender und überzeugender Ansicht, der das erkennende Gericht folgt, ist Art. 19 MÜ auch auf die Verspätungsfälle anzuwenden, bei denen die Verspätung auf einen technischen Defekt des Flugzeugs zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 65, 66 - insoweit noch zu dem gleichlautenden Art. 19 Warschauer Abkommen - Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Seite 931, Rn. 1102 am Ende).

    Jedoch war es aufgrund der sich abzeichnenden Verspätung möglich und insbesondere auch zumutbar mit den Verantwortlichen für die ... Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Aufnahme des Klägers und seiner Ehefrau auf das Schiff trotz der Flugverspätung noch zu ermöglichen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 65, 67).

  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2012 - 24 O 321/11

    Reisevertrag: Erhöhte Kriminalität im Zielgebiet als Reisemangel;

    Nach zutreffender und überzeugender Ansicht, der das erkennende Gericht folgt, ist Art. 19 MÜ auch auf die Verspätungsfälle anzuwenden, bei denen die Verspätung auf einen technischen Defekt des Flugzeugs zurückzuführen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2005, 65, 66 - insoweit noch zu dem gleichlautenden Art. 19 Warschauer Abkommen - ; Führich, Reiserecht [6. Aufl.], S. 931 Rn. 1102 am Ende).

    Jedoch war es aufgrund der sich abzeichnenden Verspätung möglich und insbesondere auch zumutbar mit den Verantwortlichen für die AIDACara Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Aufnahme des Klägers und seiner Ehefrau auf das Schiff trotz der Flugverspätung noch zu ermöglichen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., RRa 2005, 78 = NJW-RR 2005, 65, 67).

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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 30.08.2004 - 126 C 478/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26737
AG Dortmund, 30.08.2004 - 126 C 478/04 (https://dejure.org/2004,26737)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30.08.2004 - 126 C 478/04 (https://dejure.org/2004,26737)
AG Dortmund, Entscheidung vom 30. August 2004 - 126 C 478/04 (https://dejure.org/2004,26737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mantel im Restaurant gestohlen - Kellnerin muss für Verlust geradestehen, weil sie auf ihn aufpassen wollte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verlust eines Mantels in einer Gaststätte, der von der Kellnerin in "Sicherheit" gebracht wurde - Zur Frage der Haftung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 65
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