Rechtsprechung
BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beauftragung eines in der Nähe des Wohnsitzes ansässigen Rechtsanwaltes mit der gerichtlichen Vertretung vor einem auswärtigen Gericht; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten am Gerichtsort
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
- Judicialis
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähige Kosten des Unterbevollmächtigten - BRAK-Mitteilungen
Kosten - Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenerstattung bei Zweitanwalt am Gerichtsort
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 288
- NJW-RR 2005, 707
- MDR 2005, 177
- FamRZ 2005, 204 (Ls.)
- VersR 2005, 997
- BB 2004, 2548
- Rpfleger 2005, 112
- JR 2005, 206
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Das Beschwerdegericht geht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig sind, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898 f.; st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Dabei ist dem Bedarf an persönlichem Kontakt zwischen Partei und Anwalt sowie dem Vertrauensverhältnis zwischen der Partei und dem von ihr ausgewählten Anwalt Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 899).
§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist auf einen solchen Fall weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - aaO).
- BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, sind hiernach Reisekosten eines beim Prozeßgericht nicht zugelassenen und weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozeßbevollmächtigten zur Terminswahrung jedenfalls insoweit zu erstatten, als sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozeßbevollmächtigten entweder am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (vgl. BGH, Beschluß vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858).c) Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 11. März 2004 (aaO) offengelassen hat, ob ausnahmsweise durch die Beauftragung eines an einem dritten Ort ansässigen Prozeßbevollmächtigten entstehende Kosten zu erstatten sein können (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03 - VersR 2004, 1150), ist diese Frage auch vorliegend nicht abschließend zu entscheiden.
- BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Das Beschwerdegericht geht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, erstattungsfähig sind, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898 f.; st.Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Beauftragung eines in der Nähe des Geschäftsortes der Partei ansässigen Rechtsanwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung ist, kommt in Betracht, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03).
- BGH, 09.10.2003 - VII ZB 45/02
Erstattung von Kosten eines Unterbevollmächtigten zur Wahrnehmung vom Termin beim …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Allein daß die Sache tatsächliche Schwierigkeiten nicht aufweist und in wirtschaftlicher Hinsicht von geringer Bedeutung ist, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - VII ZB 45/02 - BGHReport 2004, 70, 71). - BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03
"Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
c) Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 11. März 2004 (…aaO) offengelassen hat, ob ausnahmsweise durch die Beauftragung eines an einem dritten Ort ansässigen Prozeßbevollmächtigten entstehende Kosten zu erstatten sein können (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - I ZB 21/03 - VersR 2004, 1150), ist diese Frage auch vorliegend nicht abschließend zu entscheiden. - BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Der angefochtene Beschluß ist deshalb aufzuheben, soweit er über die Erstattung der Anwaltsgebühren zum Nachteil der Klägerin entschieden hat; ausgenommen hiervon bleibt die Abweisung hinsichtlich der Kosten für Ablichtungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - VersR 2004, 665 f.), die die Rechtsbeschwerde nicht angreift. - BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Die Einschaltung eines Verkehrsanwalts (vgl. zur Beiordnung bei Prozeßkostenhilfe BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) ist in der Regel nicht erforderlich. - BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03
Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04
Gleiches gilt für die Gebühren im Berufungsverfahren (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 2004 - I ZB 27/03 - AGS 2004, 310 f.).
- BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer …
Die - dann ggf. zusätzlich entstehenden - Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur notwendig - also erstattungsfähig -, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (Senatsbeschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04 - VersR 2006, 136 unter 2 a aa;… BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 2; vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 unter II 1;… vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 a).cc) Die vom Beklagten gewählte Organisationsform wird von seinem berechtigten Interesse getragen, sich durch den Rechtsanwalt seines Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen; ein solcher Bedarf ist ebenso gewichtig wie ein etwaiger Bedarf an persönlichem Kontakt zwischen Partei und Anwalt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO unter II 3 a; vgl. auch Beschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 unter II 2;… vom 9. September 2004 aaO unter 3 a; vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858 unter II 2 a).
c) Ob gegebenenfalls auch höhere Kosten infolge der Beauftragung eines - wie hier - an einem dritten Ort ansässigen Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sein können, bedarf keiner Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 aaO unter II 2 c;… vom 11. März 2004 aaO unter II 2 b (2)).
- BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04
Auswärtiger Rechtsanwalt V
Das steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang (BGH, Beschl. v. 16.9.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, MDR 2004, 839 = GRUR 2004, 447 - Auswärtiger Rechtsanwalt III; Sen.Beschl. v. 13.7.2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 4/04, BB 2005, 294 = GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III) und lässt keinen Rechtsfehler erkennen.Die Anerkennung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht gerade auf der Erwägung, dass die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts, dessen Hinzuziehung als notwendig anzuerkennen ist, ihrerseits grundsätzlich erstattungsfähig wären (BGH NJW 2003, 898; BB 2004, 2548; BB 2005, 294).
- BGH, 21.12.2011 - I ZB 47/09
Rechtsanwalt an einem dritten Ort
Die dann gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten eines Unterbevollmächtigten sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung aber nur insoweit erstattungsfähig, als sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten erstattungsfähigen Reisekosten des Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (BGH, Beschluss vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04, NJW-RR 2005, 707, 708; Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 11/04, NJW 2006, 301, 302;… Beschluss vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 7).
- BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am …
Die Zuziehung eines Rechtsanwalts am Ort des Prozessgerichts kann ferner zur Kostenersparnis zumutbar sein, wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (…Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04, NJW-RR 2005, 707 unter II 2;… vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, aaO Rn. 8;… vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, aaO mwN). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Dies kommt u.a. in Betracht, wenn die Partei als gewerbliches Unternehmen über eine eigene, die Sache bearbeitende Rechtsabteilung verfügt (BGH Beschluss vom 10. April 2003 - I ZB 36/02 - NJW 2003, 2027, 2028) bzw. mit Hilfe eines ihrer fachkundigen Mitarbeiter einen am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalt zwecks Klageerhebung sachgerecht informieren kann (BGH Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05 - WM 2008, 422 f.) oder wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und gegenüber einer Klage keine Einwendungen zu erheben (BGH Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 901 und vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707, 708). - BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …
Dies steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 16.9.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, MDR 2004, 839 - Auswärtiger Rechtsanwalt III; Sen.Beschl. v. 13.7.2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; Beschl. v. 2.12.2004 - I ZB 4/04, BB 2005, 294 - Unterbevollmächtigter III; Sen.Beschl. v. 13.9.2005 - X ZB 30/04, MDR 2006, 296 - Auswärtiger Rechtsanwalt V) in Einklang und lässt keinen Rechtsfehler erkennen. - BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04
"Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig …
Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozeßbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (vgl. BGH NJW 2003, 898 f.; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, Umdruck S. 4).b) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptbevollmächtigten feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH NJW 2003, 898, 901; BGH, Beschl. v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, GRUR 2003, 725 f. = WRP 2003, 894 = NJW 2003, 2027 - Auswärtiger Rechtsanwalt II; Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 18/03, GRUR 2004, 448 = WRP 2004, 495 = NJW-RR 2004, 856 - Auswärtiger Rechtsanwalt IV; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II; BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, Umdruck S. 5).
- BGH, 03.03.2005 - I ZB 24/04
Zweigniederlassung
c) Die Beauftragung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsorts der Partei ansässigen Rechtsanwalts ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung allerdings nicht notwendig, wenn schon im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts feststeht, daß ein eingehendes Mandantengespräch für die Prozeßführung nicht erforderlich sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 14.9.2004 - VI ZB 37/04, BB 2004, 2548; WRP 2005, 224, 226 - Unterbevollmächtigter III, m.w.N.). - BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04
Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren; …
Die Ansicht, dass die Einschaltung eines Verkehrsanwalts in der Regel, insbesondere im Berufungsverfahren, nicht erforderlich ist, hat auch der Bundesgerichtshof gebilligt und in letzter Zeit bestätigt (vgl. Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80 - WM 1982, 881; Urteil vom 21. März 1991 - IX ZR 186/90 - NJW 1991, 2084 unter II 3 b;… Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 aaO unter B II 2 b bb (1); vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - NJW-RR 2004, 1662 unter III für die Rechtsbeschwerde und vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - VersR 2005, 997 unter 2 b generell zur Einschaltung eines Verkehrsanwalts nach Erweiterung der Postulationsfähigkeit). - BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04
Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …
a) Das Beschwerdegericht ist allerdings von dem zutreffenden rechtlichen Ansatz ausgegangen, dass die Kosten eines - hier tatsächlich eingeschalteten - Unterbevollmächtigten, der für den am Wohnort oder Geschäftsort der Partei ansässigen Anwalt Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Unterbevollmächtigten entstanden wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. September 2004 - VI ZB 37/04 - VersR 2005, 997, 998 und vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - VersR 2004, 352, 353 und BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - NJW 2003, 898, 899, jeweils m.w.N.). - OLG München, 12.08.2022 - 11 W 467/22
Kosten des vom Hauptbevollmächtigten in eigenem Namen beauftragten …
- LG Stuttgart, 09.09.2005 - 22 O 340/03
"Hausanwalt" - Übernahme der fiktiven Reisekosten
- OLG Hamburg, 02.11.2011 - 8 W 71/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Höhe der erstattungsfähigen fiktiven Reisekosten bei …
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; …
- OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 5 W 8/08
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Prozessbevollmächtigten bei Nichtzulassung …
- OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 10 W 153/04
Anforderungen an den Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung; …
- OLG Hamm, 18.10.2013 - 6 WF 166/13
Umfang der Verfahrenskostenhilfe; Vergütung eines unterbevollmächtigten …
- OLG Düsseldorf, 03.09.2009 - 2 W 52/09
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einem Verfahren betreffend …
- OLG Koblenz, 22.05.2006 - 14 W 300/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines großen …
- OLG Schleswig, 18.02.2005 - 9 W 38/05
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Unterbevollmächtigten bzw. fiktiver …
- OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei
- LG Mannheim, 21.09.2007 - 1 T 61/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten …
- KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07
Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort
- OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07
Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen …
- OLG Dresden, 29.08.2008 - 21 WF 740/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten
- OLG Stuttgart, 02.10.2007 - 8 W 388/07
Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung der Kosten eines nicht ortsansässigen …
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
- OLG Köln, 19.12.2008 - 17 W 302/08
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Verweisung des Rechtsstreits
- OLG Koblenz, 20.03.2007 - 14 W 200/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen auswärtigen Versicherer …
- OLG Köln, 30.12.2010 - 17 W 308/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einschaltung eines italienischen …
- OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 92/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Umfang …
- OLG Düsseldorf, 01.10.2010 - 24 W 66/10
Erstattung der Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts
- LG Köln, 24.02.2012 - 11 T 152/11
Voraussetzungen für die Erstattung der Kosten der Beauftragung eines …
- OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 6 W 227/06
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines von dem auswärtigen …
- LG Koblenz, 13.02.2009 - 4 O 223/08
- OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - 18 W 1/05