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   BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02   

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https://dejure.org/2005,1514
BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02 (https://dejure.org/2005,1514)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02 (https://dejure.org/2005,1514)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - XII ZB 40/02 (https://dejure.org/2005,1514)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des leiblichen Vaters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einem Vater Kontakt zum Kind zu verbieten weil er von ihm lange getrennt war, ist unzulässig

  • efkir.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    § 1685 II BGB
    Anforderungen an sozial-familiäre Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2395 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 729
  • MDR 2005, 872
  • NJ 2005, 273
  • FamRZ 2005, 705
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1999 - XII ZR 190/97

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02
    Sie ist auch für die Entscheidung des vorliegenden Verfahrens maßgebend; denn das Rechtsbeschwerdegericht hat das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht auch dann anzuwenden, wenn das Gericht der Vorinstanz - wie hier - diese Rechtslage bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. etwa Senatsurteil vom 24. März 1999 - XII ZR 190/97 - FamRZ 1999, 778, 780 [für das Revisionsverfahren]).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02
    Dieses Verständnis wird auch durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belegt: Das Bundesverfassungsgericht hatte § 1685 Abs. 2 BGB a.F. für mit Art. 6 Abs. 1 GG insoweit nicht vereinbar erklärt, als er den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater in den Kreis der Umgangsberechtigten auch dann nicht mit einbezog, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (BVerfG FamRZ 2003, 816, 824).
  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 58/20

    Umgangsrecht des leiblichen Vaters nach Adoption des Kindes

    Ausreichend ist vielmehr, dass diese Person für das Kind in der Vergangenheit tatsächlich Verantwortung getragen hat und für dieses jedenfalls in der Vergangenheit eine enge Bezugsperson war (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 40/02 - FamRZ 2005, 705 f.).
  • OLG Hamburg, 10.02.2006 - 10 U 18/05

    Gemeinschaftliches Eigentum an einem Einfamilienhaus: Zur Entstehung eines

    Im Falle einer Trennung von Eheleuten kann jeder der Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Ermessen verlangen, die auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt, dem anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (BGH a.a.O., OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 428, 429, wobei nach der Neufassung des § 1361 BGB durch das Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBL.I 3513) nach überwiegender Meinung § 1361 b BGB als Spezialregelung für die Nutzungsentschädigung anzusehen ist, vgl. den Praxishinweis in FuR 2005, 262).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 321/19

    Vaterschaftsanfechtung durch Mutter: Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher

    Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 40/02 - FamRZ 2005, 705 f.), wovon beim Antragsgegner angesichts der nach seiner Darstellung bis zur räumlichen Trennung von K. verstrichenen Zeit von mehr als eineinhalb Jahren ohne weiteres auszugehen sein dürfte.
  • OLG Brandenburg, 05.06.2014 - 10 UF 47/14

    Kindschaftsrecht: Umgangsrecht mit einem nicht leiblichen Kind; Anforderungen an

    Nach dieser Rechtsprechung (BGH, NJW-RR 2005, 729, 730) steht eine Unterbrechung des Kontakts einer Umgangsberechtigung nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22

    Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen

    Jedenfalls bei jüngeren Kindern erscheint eine Dauer des Zusammenlebens von einem Jahr ausreichend (vgl. BGH vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 27.11.2015 - 10 WF 303/15

    Anforderungen an die Feststellung einer sozial-familiären Beziehung i.S. von §

    Es genügt vielmehr, dass an eine früher aufgebaute enge Beziehung wieder angeknüpft werden kann (BGH, FamRZ 2005, 705, 706).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2021 - 11 UF 655/20

    Umgangsrecht der vom Vater des Kindes getrennt lebenden Ehefrau

    Hiervon ist bei einem Zusammenleben in einem Zeitraum von über einem Jahr auszugehen (BGH FamRZ 2005, 705 Rn. 8; vom BGH in FamRZ 2020, 1004 Rn. 27 für einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren erneut bejaht; Altrogge in BeckOGK, Stand 15.02.2021, § 1685 BGB Rn. 99), im Übrigen kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (Gottschalk in PK-Kindschaftsrecht, 2. Aufl., § 1685 BGB Rn. 15).

    Die Frage, ob die sozial-familiäre Beziehung noch fortbesteht, ist für die Einräumung eines Umgangsrechts dagegen für sich genommen - also vorbehaltlich der Frage, ob der begehrte Umgang dem Kindeswohl dient (§ 1685 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. i.V. mit § 1685 Abs. 1 BGB) - ohne Belang (BGH, Beschluss vom 16.06.2021, Az. XII ZB 58/20, Rn. 16; FamRZ 2005, 705 Rn. 9).

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16

    Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter

    Es genügt vielmehr, dass an eine früher aufgebaute enge Beziehung wieder angeknüpft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Februar 2005 - XII ZB 40/02 - FamRZ 2005, 705).

    Überdies kann nicht allein darauf abgestellt werden, dass durch die Inhaftierung eine Unterbrechung der gelebten Beziehung eingetreten sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Februar 2005 - XII ZB 40/02 - FamRZ 2005, 705; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27. August 2012 - 4 UF 89/12 - FamRZ 2013, 311).

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 UF 52/18

    Umgangsverfahren: Keine eidesstattliche Versicherung des biologischen Vaters bei

    Ein kontinuierliches Zusammenleben von mehr als einem Jahr ist dabei sicherlich als ausreichend anzusehen (BGH FamRZ 2005, 705).
  • OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06

    Zum Anknüpfungszeitpunkt des "längeren" Zusammenlebens im Sinn von § 1600 Abs. 3

    Die Neuregelung gilt deshalb auch für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende kindschaftsrechtliche Verhältnisse (BGH, FamRZ 2005, 705 zu § 1685 Abs. 2 BGB).

    Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist nach allen bekannten Stimmen jedenfalls von einem "längeren" Zusammenleben auszugehen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2005, 705 m. Anm. Luthin zu § 1685 Abs. 2 S. 2 BGB; Staudinger/Rauscher, BGB, Stand der Bearbeitung: Juli 2004, § 1600 Rn. 46; MüKo/Huber, aaO, § 1630 Rn. 19 und § 1632 Rn. 41; MüKo/Wellenhofer-Klein, aaO, § 1685 Rn. 10).

  • OLG Brandenburg, 22.05.2017 - 10 WF 71/17

    Verfahrenskostenhilfe: Umgangsrecht dreier Kinder mit ihrer Großmutter und deren

  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 4 UF 131/19

    Umgangsrecht der Geschwister eines Elternteils

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

  • OLG Stuttgart, 21.03.2006 - 15 UF 4/06

    Umgangsrecht der leiblichen Mutter nach Erteilung der Einwilligung zur Adoption

  • OLG Naumburg, 28.07.2021 - 8 UF 95/21

    Voraussetzungen einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

  • OLG Schleswig, 23.03.2021 - 15 UF 148/20

    Zeitpunkt der sozial-familiären Beziehung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren;

  • SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der

  • OVG Hamburg, 17.06.2008 - 4 Bs 76/08

    Ausländer; Abschiebung; Berücksichtigung eines Umgangsrechts mit leiblichem Kind

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