Rechtsprechung
LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zum Ausgleich von Telefongebühren für 0190-Nummern trotz deren Sperrung durch den Anschlussinhaber; Abtretungen von Kundenforderungen des Verbindungsnetzbetreibers dtms - AG; Umgehung der Sperre durch eine für den Kunden des angebotenen Auskunftsdienstes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Sittenwidrige Umgehung einer Telefonsperre
Verfahrensgang
- AG Essen-Steele, 14.10.2003 - 17 C 168/03
- LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2464 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 850
- MMR 2005, 631
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Bad Iburg, 07.07.2003 - 4c C 428/03
Auszug aus LG Essen, 18.11.2004 - 10 S 552/03
Die damit verbundene bewußte Irreführung des Verbrauchers in dem Bestreben, sich so auf reellem Weg nicht erzielbare finanzielle Vorteile zu sichern, muss als sittenwidrig bezeichnet werden, § 138 BGB ( so auch AG Bad Iburg NJW-RR 2004, 1059 ).
Rechtsprechung
AG Menden, 24.02.2005 - 3 C 531/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
R-Gespräch, Anscheinsvollmacht, Minderjährige
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
R-Gespräch, Anscheinsvollmacht, Minderjährige
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung von Telefongebühren für R-Gespräche; Von 14-jährigem Kind veranlasste R-Gespräche; Bevollmächtigung für Entgegennahme von Telefongesprächen; Schutzwürdiges Vertrauen für Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 850
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05
Zu Verträgen über R-Gespräche
Demgegenüber verneint die Gegenauffassung die Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht mit der Begründung, die bloße Entgegennahme eines R-Gespräches durch die Wahl einer Tastenkombination erzeuge nicht den Rechtsschein, der Annehmende sei von dem Anschlussinhaber zum Abschluss eines kostenpflichtigen Verbindungsdienstvertrags bevollmächtigt (AG Braunschweig MMR 2004, 705, 706; AG Regensburg MMR 2005, 200; AG Völklingen MMR 2005, 482, 483 mit zustimmender Anmerkung Grabe MMR 2005, 483 ff; AG Hamburg-Altona MMR 2005, 485, 486; AG Menden NJW-RR 2005, 850, 851; AG Kassel NJW-RR 2005, 1142; LG Potsdam NJW-RR 2006, 192, 193; im Ergebnis auch AG Limburg MMR 2005, 488; AG Crailsheim NJW-RR 2005, 851, 852; so auch für die Anwahl eines Mehrwertdienstes z.B.: Hanau, Handeln unter fremder Nummer, S. 179 f m.w.N.; siehe ferner LG Bonn MMR 2004, 179 ff zur fehlenden Anscheinsvollmacht bei der passwortgeschützten Teilnahme an einer Internetauktion mit kritischer Anmerkung von Mankowski MMR 2004, 181 ff). - AG Dieburg, 31.01.2006 - 20 C 303/05 aa.)In der Rechtsprechung wird die Frage des Bestehens einer Anscheinsvollmacht für den Fall der Entgegennahme von R-Gesprächen durch im Haushalt wohnende minderjährige Kinder streitig diskutiert (für Anscheinsvollmacht z.B. LG Paderborn vom 10.02.2005, 5 S 142/04, dagegen z.B. AG Menden vom 24.02.2005, 3 C 531/04, AG Kassel vom 13.05.2005, 430 C 955/04, AG Crailsheim vom 04.01.2005, 4 C 393/04).