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   OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05   

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OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,2661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2005 - 9 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,2661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 9 WF 38/05 (https://dejure.org/2005,2661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung; Zulässigkeit eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Beginn einer neuen Verjährungsfrist bei Abgabe einer Verzichtserklärung; Hemmung der Verjährung durch Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 346

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 f; ; ZPO § 117 Abs. 2; ... ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 167; ; BGB § 199; ; BGB § 200 Satz 1; ; BGB § 202 Abs. 2; ; BGB § 203; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 14; ; BGB § 204 Abs. 1 Ziff. 14; ; ZPO § 254; ; BGB § 261; ; BGB § 1378 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 1379; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 4 Satz 1; BGB § 1379
    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch Verzichtserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann beginnt die Verjährung beim Zugewinnausgleich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 871
  • FamRZ 2005, 1994 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Bei Beendigung des Güterstandes durch Scheidung ist entscheidend, wann der Ehegatte von der Scheidung als der die Beendigung des Güterstandes begründenden Tatsache einschließlich ihrer Rechtskraft erfahren hat (BGH NJW 1997, 2049).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Auch die als Stufenklage erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung, selbst wenn zunächst nur der Auskunftsantrag gestellt wird (BGH NJW 1999, 1101; Palandt-Heinrichs a. a. O., § 204, Rn. 2).
  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 185/72

    Erbrecht-Anerkennung d.Pflichtteilsanspruchs durch Vorerben nach Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Es bestehen keine Bedenken, dass der Schuldner vor oder nach Vollendung der Verjährung wirksam auf sein Einrederecht durch einseitige Erklärung verzichten kann (BGH NJW 1973, 1690; Palandt-Heinrichs, BGB, a. a. O., § 202, Rn. 3 a).
  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Mit der positiven Bewilligung kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH in ausreichender Weise dargetan hat (BGH FamRZ 2004, 99).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2003 - 9 WF 9/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Prozesskostenvorschussanspruch durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05
    Über ihr Vermögen hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 120).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 447/06

    Auslegung eines Verzichts auf die Einrede der Verjährung; Rechtsfolgen des

    aa) Nach zutreffender und von der Revision nicht angefochtener Erkenntnis des Berufungsgerichts kann nach neuem Recht ein Hauptschuldner auf die Einrede der Verjährung durch einseitige Erklärung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1973 - IV ZR 185/72, NJW 1973, 1690 f.) und schon vor deren Eintritt verzichten (OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 871; MünchKommBGB/Grothe 5. Aufl. § 202 Rdn. 13; Staudinger/Peters, BGB Bearb. 2004 § 202 Rdn. 5; Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 202 Rdn. 7; AnwK/Mansel/Stürner, BGB § 202 Rdn. 45; jurisPK-BGB/Lakkis, 3. Aufl. Rdn. 19; Jauernig/Jauernig, BGB 12. Aufl. § 202 Rdn. 3; a.A. Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. § 202 Rdn. 7).

    Für die Annahme, es beginne wie beim Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) eine neue Verjährungsfrist zu laufen, besteht mangels Regelungslücke kein Anlass (vgl. LG Stendal FamRZ 2007, 585, 586, Tz. 36; MünchKommBGB/Grothe 5. Aufl. § 202 Rdn. 13; Lakkis ZGS 2003, 423, 426; a.A. Palandt/Heinrichs, BGB 66. Aufl. § 202 Rdn. 7 a.E; sowie für den Fall bereits eingetretener Verjährung bei Abgabe der Verzichtserklärung OLG Karlsruhe, NJW 1964, 1135, 1136; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 871, 872; auch Bamberger/Roth/Henrich, BGB 2. Aufl. § 202 Rdn. 7).

  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Nach einer (soweit ersichtlich bisher überwiegender) Meinung sollte mit dem Verzicht, wie im Fall des Anerkenntnisses (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) eine neue Verjährungsfrist beginnen (vgl. Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 203 BGB, Rdnr. 7; Erman/Schmidt- Räntsch,a.a.O., § 202 BGB, Rdnr. 15; Bamberger/Roth/Henrich,a.a.O., § 202 BGB, Rdnr. 7; Staudinger/Peters, a.a.O., § 214 BGB, Rdnr. 33; Anwaltkommentar Mansel/Stürner, a.a.O., § 202 BGB, Rdnr. 46; OLG Karlsruhe NJW 1964, 1135; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 871).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2006 - 9 UF 229/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Rechtsverteidigung gegen eine Klage

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

  • OLG Brandenburg, 09.05.2006 - 9 WF 137/06

    Prozesskostenhilfe: Private Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr als

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2008 - 17 U 406/06

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung einer Bank mit einem unabhängig von einer

    Nach den mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 eingeführten Änderungen im Verjährungsrecht ist ein solcher Verzicht auch dann zulässig, wenn er vor Eintritt der Verjährung erfolgt (MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl. 2006, § 202 Rn. 13, OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 871; BGH WM 2007, 2230 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    Im Grundsatz hemmt eine als Stufenklage erhobene Leistungsklage die Verjährung des Leistungsanspruches auch dann, wenn zunächst nur der Auskunftsantrag gestellt wird (vgl. Schmidt-Räntsch, in: Erman, BGB, 16. Auflage, § 204 Rn. 8 mit Hinweis auf OLG Brandenburg OLG-Report 2005, 547; OLG Naumburg OLG-Report 2005, 950).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2006 - 9 WF 159/06

    Prozesskostenhilfe: Vermögenslosigkeit - Pflicht zur Belegvorlage - Mutwilligkeit

    Über ihre Vermögensgegenstände hat sich die Partei grundsätzlich auch ohne gerichtlicherseits erteilte Aufforderung zu erklären, da für die um Prozesskostenhilfe ersuchende Partei erkennbar ist, dass ihr nur bei tatsächlich bestehender Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120).

    Erst recht gilt dies bei einer anwaltlich vertretenen Partei (Brandenburgisches OLG NJW-RR 2005, 871, 872; FamRZ 2005, 1912; FamRZ 2004, 120; vgl. auch Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972).

  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 6 U 27/19

    Sozialhilfeträger, Rechtsübergang, Zeitpunkt, Berufsgenossenschaft, Wegeunfall,

    Zwar greift die Begründung des Landgerichts, das ausführt, der Verjährungsverzicht habe die Verjährung nicht wieder aufleben lassen, da er in längst verjährter Zeit erklärt worden sei, zu kurz, denn auch eine bereits abgelaufene Verjährung kann wirksam verlängert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2005 - 9 WF 38/05, NJW-RR 2005, 871 ff. (871); Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 79 Auf.
  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen

    Eine Unverjährbarkeit (innerhalb der Grenze des § 202 Abs. 2 BGB) tritt durch einen Verzicht allerdings nur bei ausdrücklicher Klarstellung ein, in der Regel beginnt mit dem Verzicht eine neue Verjährung (OLG Karlsruhe NJW 1964, 1135; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 871).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2010 - 4 W 535/10

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Hemmungswirkung eines der

    Die Formulierung in § 204 Abs. 1 Nr. 14 2.HS BGB lehnt sich an die des § 167 ZPO an, so dass die zu § 167 ZPO ergangene Rechtsprechung zur Auslegung der Frage herangezogen werden kann, wann eine Bekanntgabe noch als demnächst angesehen werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2005, NJW-RR 2005, 871).
  • LG Stendal, 28.09.2006 - 22 S 19/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft über einen Nachlass im Wege der

  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 9 WF 411/06

    Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Darlegungslast hinsichtlich eigener

  • OLG Brandenburg, 25.02.2008 - 9 WF 39/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung für eine Stufenklage;

  • OLG Dresden, 26.04.2023 - 4 U 2230/22

    Hemmung der Verjährung von Arzthaftungsansprüchen im Hinblick auf die bloße

  • OVG Sachsen, 26.04.2010 - 3 D 183/09

    Mutwillige Rechtsverfolgung

  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 9 WF 139/08
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