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   BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03   

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https://dejure.org/2005,521
BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,521)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,521)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03 (https://dejure.org/2005,521)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Insassenunfallversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen Versäumung der vorgeschriebenen Frist für die ärztliche Feststellung einer Invalidität; Verantwortung des Versicherten eine dauerhafte Schädigung rechtzeitig ärztlich feststellen zu lassen; Anspruch auf Kapitalleistung wegen ...

  • Judicialis

    AGBG § 9 Bk; ; BGB (2.1.2002) § 307 Abs. 1 Satz 2 Bk; ; AVB f. Unfallvers. (AUB 94) § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoßen §§ 1, 7 AUB 94 gegen das AGB-Gesetz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fristenregelung des § 7 AUB 94 ist transparent

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wann liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor? (IBR 2005, 1158)

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 210
  • NJW 2005, 2927 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 902
  • MDR 2005, 991
  • VersR 2005, 639
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 11. Juli 2012 - IV ZR 164/11, BGHZ 194, 39 Rn. 40; vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f. unter II 2; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401 unter 3 b).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Dieses verlangt vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, dass die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar dargestellt sind und die Klauseln darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (Senatsurteile vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690 Rn. 16; vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f.; vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 401).

    Eine Regelung hält deshalb einer Inhaltskontrolle nach dem Transparenzgebot auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (Senatsurteil vom 23. Februar 2005 aaO S. 214).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    a) Danach ist der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen und dabei auch die wirtschaftlichen Nachteile einer Regelung für die Gegenseite so deutlich zu machen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteile vom 28. Januar 2003 - XI ZR 156/02, BGHZ 153, 344, 352, vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, BGHZ 162, 210, 213 f. und vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 25).
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