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   OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8836
OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04 (https://dejure.org/2005,8836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2005 - 4 U 233/04 (https://dejure.org/2005,8836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2005 - 4 U 233/04 (https://dejure.org/2005,8836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 281 ZPO, Art 5 Nr 1 EGV 44/2001, Art 24 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch rügelose Einlassung bei Beschränkung der Zuständigkeitsrüge auf die örtliche Zuständigkeit des angerufenen deutschen Gerichts

  • Judicialis

    EuGVVO § 5; ; EuGVVO § 24; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO § 5; EuGVVO § 24; ZPO § 281
    Begrüngung der internationalen Zuständigkeit durch Einlassung auf das Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit als Rüge der internationalen Zuständigkeit; Ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit für einen vertraglichen Erfüllungsanspruch; Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses; Erfüllungsort für Anwaltsverträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 935
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 3 O 36/17

    Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann

    Ob in einer Konkretisierung auf die konkrete Verletzungsform eine Teilklagerücknahme zu sehen ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalls (z.B. für Teilklagerücknahme OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 169; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 935; dagegen z.B. LG Köln Urt. v. 15.12.2011 - 81 O 14/11, BeckRS 2013, 10236).
  • KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15

    Persönliche Haftung des Verwaltungsrates einer schweizerischen

    Zwar ist die Erklärung eines Beklagten, er rüge die örtliche Unzuständigkeit des klägerseits angerufenen Gerichts, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Zweifel dahin auszulegen, dass der Beklagte stillschweigend auch die internationale Unzuständigkeit rüge ( BGH , Urt. v. 01.06.2005, VIII ZR 256/04, Rdnr. 10 f. zit. nach Juris, zu dem - wegen des Bezuges zur Schweiz vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Art. 24 Satz 1 EuGVVO; a.A. wohl OLG Frankfurt , Urt. v. 20.04.2005, 4 U 233/04, Rdnr. 13 zit. nach Juris).
  • KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11

    Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines Zessionars des

    Auch wenn der Beklagte lediglich andere verfahrensrechtliche Einwände erhebt, wie etwa die Rüge der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, ohne den Mangel der internationalen Zuständigkeit zu rügen, hat er sich rügelos im Sinne des Art. 24 EuGVVO eingelassen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.4.2005 - 4 U 233/04, NJW-RR 2005, 935; Kropholler/von Hein a.a.O. Rz. 7; Musielak-Stadler, ZPO, 9. Auflage Art. 24 EuGVVO Rz. 3).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 11 AR 54/13

    Zur isolierten Rüge der internationalen, nicht aber der örtlichen Zuständigkeit

    Aus der vom Landgericht Memmingen zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.4.2005 (Az. 4 U 233/04) ergibt sich insoweit nichts anderes, weil sie eine umgekehrte Fallkonstellation betrifft.
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