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   OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05   

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https://dejure.org/2005,5494
OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,5494)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2005 - 32 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,5494)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 32 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,5494)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 5
    Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch Rechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung des Verwalters in der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertretung des Hausverwalters; Leitung einer Eigentümerversammlung; Wirksamkeit der Beschlüsse; Auswirkungen einer Vertretung auf das Beschlussergebnis

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leitung der Wohnungseigentümerversammlung: Darf sich Verwalter vertreten lassen? (IMR 2006, 1025)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 964
  • NZM 2005, 588
  • ZMR 2005, 728
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 03.09.1986 - 191 T 67/86
    Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
    Im Hinblick auf § 24 Abs. 5 WEG erscheint es allerdings nicht unbedenklich, dass die Verwalterin die Leitung der Versammlung einem Rechtsanwalt übertragen hat (vgl. LG Berlin WuM 1989, 203; Staudinger/Bub BGB § 25 WEG Rn. 87a).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
    Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
    Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01

    Beteiligung eines Schuldners, der zugleich Wohnungseigentümer ist, an einer

    Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
    Der Verwalter kann sich nicht nur bei seiner Anwesenheit einer Hilfsperson bedienen (BayObLG NZM 2001, 766), sondern kann die Versammlungsleitung auch auf einen Dritten übertragen, jedenfalls dann, wenn dieser in seinen Geschäftsbetrieb eingegliedert ist (Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 87).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
    Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388).
  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Der Kläger habe regelmäßig den Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, die Beklagten dagegen die fehlende Kausalität für das Beschlussergebnis darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - 32 Wx 32/05; Schmid, ZWE 2012, 480).
  • AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

    a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).
  • OLG Dresden, 28.04.2014 - 17 W 388/14
    sie mangels Einwänden der anwesenden Wohnungseigentümer aufgrund konkludenten Beschlusses der Eigentümerversammlung als außenstehende Dritte zur Versammlungsleiterin i.S.d. S 24 lths.5 bestimmt wurde (zur Zulässigkeit eines solchen Vorgehens vgl. auch die vom Grundbuchamt bereits zitierte Anmerkung von Elser in MietRB 2006, 12, zu OLG München ZMR 2005, 728).
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