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   BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03   

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https://dejure.org/2004,225
BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Überprüfung der Entscheidung zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit einer "außerordentlichen" Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 46; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 § 567 Abs. 1 § 574 Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Ablehnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 294
  • ZIP 2005, 46
  • MDR 2005, 409
  • FamRZ 2005, 261
  • WM 2005, 76
 
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Wird zitiert von ... (199)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, daß über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Richter eines Oberlandesgerichts durch andere Richter dieses Gerichts abschließend entschieden wird und eine nochmalige Überprüfung dieses Gesuchs durch ein Rechtsmittelgericht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 aaO).

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZB 106/86

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte;

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924 ff.) nicht geboten.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel;

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Da § 557 Abs. 2 ZPO auch eine entsprechende Inzidentprüfung durch das Revisionsgericht im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die von den erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Hauptsacheentscheidung ausschließt (vgl. BGHZ 95, 302, 306), ist es - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - ohne Belang, ob die Hauptsacheentscheidung ihrerseits anfechtbar oder - wie hier - durch unanfechtbaren Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO getroffen worden ist.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    b) Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt nicht in Betracht, weil die Zulassung solcher Rechtsbehelfe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (BGH, Beschl. v. 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03, z.V.b.; BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f.).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    b) Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt nicht in Betracht, weil die Zulassung solcher Rechtsbehelfe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (BGH, Beschl. v. 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03, z.V.b.; BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f.).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN).

    a) Wie die Revisionserwiderung mit Recht geltend macht, schließt § 557 Abs. 2 ZPO eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a; vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9; vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306 [zu § 548 ZPO aF]; ebenso BSG, NZS, 2008, 331, 332; BAG, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08, juris Rn. 5; BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN; aA, aber von der vorgenannten Entscheidung überholt: BVerfG, NJW-RR 2007, 409).

    Damit ist der Grundgedanke des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewahrt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, aaO).

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch

    Auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluss solcher gemäß § 46 ZPO -nicht statthaft (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).

    Dass § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ausschließt und deren Überprüfung nur nach Maßgabe des § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ermöglicht (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO), beruht auf der verbindlichen Entscheidung des Gesetzgebers, den schon nach früherem Recht geltenden Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. § 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F.) aufrechtzuerhalten und stattdessen nunmehr den Zugang zum Bundesgerichtshof in dem auf eine Rechtsprüfung beschränkten Rechtsbeschwerdeverfahren nur aufgrund einer am Maßstab der Grundsätzlichkeit im weiteren Sinne ( § 574 Abs. 2 ZPO) orientierten Zulassungsentscheidung des Oberlandesgerichts zu eröffnen.

    Abgesehen davon ist ein Rechtsmittel ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht im Gesetz nicht vorgesehen und von Verfassungs wegen auch nicht geboten (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO S. 294 f.; BGHZ 150, 133).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Entscheidungen der Berufungsgerichte über die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs stellen nach §§ 46 Abs. 2, 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO unanfechtbare Zwischenentscheidungen dar, die nicht Gegenstand des Endurteils sind und nach § 557 Abs. 2 ZPO keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 294 [295]).
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