Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 27.08.2004

Rechtsprechung
   AG Miesbach, 23.12.2004 - 1 C 855/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24691
AG Miesbach, 23.12.2004 - 1 C 855/04 (https://dejure.org/2004,24691)
AG Miesbach, Entscheidung vom 23.12.2004 - 1 C 855/04 (https://dejure.org/2004,24691)
AG Miesbach, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 1 C 855/04 (https://dejure.org/2004,24691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Kaufpreiszahlungsanspruchs; Voraussetzungen einer Übergabe; Besonderheiten bei einem Verbrauchsgüterkauf hinsichtlich von Gefahrtragungsregeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Kaufpreiszahlungsanspruchs; Voraussetzungen einer Übergabe; Besonderheiten bei einem Verbrauchsgüterkauf hinsichtlich von Gefahrtragungsregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 422
  • NJW-RR 2005, 944 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10996
LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04 (https://dejure.org/2004,10996)
LG Kleve, Entscheidung vom 27.08.2004 - 5 S 57/04 (https://dejure.org/2004,10996)
LG Kleve, Entscheidung vom 27. August 2004 - 5 S 57/04 (https://dejure.org/2004,10996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übernahme einer Garantie durch den Verkäufer für die Beschaffenheit einer Sache aufgrund konkreter wertbildender Angaben zur Beschaffenheit in der Verkaufsanzeige bei fehlender abweichender Beschaffenheitsvereinbarung während der Vertragsverhandlung

  • rechtsportal.de

    BGB § 434 Abs. 1 § 444
    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für entgegen der Angaben in einer Internet-Anzeige nicht vorhandenen Ausstattungs-Bestandteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 28 U 5/96
    Auszug aus LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04
    Allgemeine Anpreisungen wie "einwandfrei", "in Ordnung", "mängelfrei" oder "ohne Mängel" stellen beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson keine Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Garantie dar (Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl. 2004, § 434 Rn. 78; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1997, 429; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl. 2003, Rn. 1124 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 1385/03

    Haftung des Verkäufers für den Tachostand eines gebrauchten PKW; Berechnung der

    Auszug aus LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04
    Falls - wie hier - kein Formzwang besteht, müssen (ggf. auch konkludent getroffene) Beschaffenheitsvereinbarungen nicht in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden; es genügen etwa Angaben auf einem an dem zum Verkauf stehenden Pkw angebrachten Schild, wenn die Vertragspartner diesen Punkt nicht besonders aufgreifen (Bamberger/Roth/Faust, BGB, Aktualisierung April 2004, § 444 Rn. 19 und § 434 Rn. 40; vgl. OLG Koblenz NJW 2004, 1670: die Garantieübernahme nach neuem Recht ist an die Stelle der Zusicherung einer Eigenschaft getreten).
  • LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer;

    Auszug aus LG Kleve, 27.08.2004 - 5 S 57/04
    Die beide Instanzen betreffende Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit auf einer entsprechenden Anwendung des § 708 Nr. 10 ZPO (vgl. LG Landau NJW 2002, 973; Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, Aktualisierungsband 2002, § 540 Rn. 10 f.).
  • LG Ellwangen/Jagst, 13.06.2008 - 5 O 60/08

    Autokauf - Fehlerhafte Anzeige im Internet nachweisbar korrigieren!

    Die Angabe des Beklagten in seiner Anzeige im Internetportal "autoscout24.de", dass der Pkw eine Laufleistung von 190.000 km hat, ist (konkludent) Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages geworden (vgl. LG Köln, DAR 2002, 272; LG Kleve, NJW-RR 2005, 422; Reinking-Eggert, Der Autokauf, 5. Aufl., RN 1300 m. w. N. in Fußnote 284).
  • LG Bonn, 23.11.2018 - 1 O 340/17

    Ölverbrauch Beschaffenheitsvereinbarung PKW Privatverkauf

    Die bereits ohnehin eher einer allgemeinen Anpreisung oder allenfalls einer eingeschränkten Wissenserklärung gleichkommende Angabe eines "vollkommen normalen" und "unauffälligen" Ölverbrauchs (vgl. Reinking/Eggert, aaO., Rd.2861; abweichend zur Frage des Ölverbrauchs aber: OLG Koblenz NJW-RR 1990, 60f.; ferner - zur fehlenden Beschaffenheitsvereinbarung bei der Angabe "Motor in Ordnung" durch einen privaten Verkäufer - OLG Frankfurt, Urteil vom 30.03.2000 - 1 U 30/99 = DAR 2001, 505 = BeckRS 2008, 15801; LG Kleve NJW-RR 2005, 422), erfüllt gerade mit dieser Einleitung nicht die für eine Beschaffenheitsvereinbarung erforderliche Eindeutigkeit eines entsprechenden Verpflichtungswillens des Beklagten (vgl. auch BGH NJW 2018, 146 Rd.18; BGH NJW 2017, 2817, 2818 Rd.13).
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