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   BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01   

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https://dejure.org/2004,1311
BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01 (https://dejure.org/2004,1311)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2004 - XII ZR 194/01 (https://dejure.org/2004,1311)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2004 - XII ZR 194/01 (https://dejure.org/2004,1311)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1376
    Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens bei der Bewertung eines Unternehmens; Berücksichtigung der bei einer Veräußerung anfallenden Steuern als wertmindernde Faktoren; Grundsätzliche Notwendigkeit der wertmindernden Berücksichtigung einer latenten ...

  • Judicialis

    BGB § 1376

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1376
    Berechnung des Zugewinnausgleichs; Bewertung eines Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Bewertung eines Unternehmens im Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zugewinnausgleich - Bewertung eines Unternehmens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 153
  • MDR 2005, 276
  • FamRZ 2005, 99
  • NZG 2005, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01
    Zwar kann, wie der Senat im Zusammenhang mit der Bewertung freiberuflicher Praxen dargelegt hat (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 362; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1376 BGB Rdn. 19), gegen das Ertragswertverfahren sprechen, daß sich einerseits eine Ertragswertprognose für ein Unternehmen im Einzelfall kaum von der Person des derzeitigen Unternehmensinhabers trennen läßt, daß andererseits aber die Erwartung künftigen Einkommens, die der individuellen Arbeitskraft des Inhabers zuzurechnen ist, nicht maßgebend sein kann, weil es beim Zugewinn nur auf das am Stichtag vorhandene Vermögen ankommt.
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01
    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (vgl. etwa Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01
    Werden, wie hier, bei der Wertermittlung Beträge angesetzt, die sich nur durch eine Veräußerung von Teilen des Betriebsvermögens erzielen lassen, dann müssen die bei der Veräußerung anfallenden Steuern ebenso als wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden wie sonstige Kosten, die den Veräußerungserlös senken (vgl. etwa Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279; Haußleiter/Schulz aaO Kap. 1 Rdn. 296; Schröder, Bewertungen im Zugewinnausgleich, 3. Aufl. Rdn. 74).
  • OLG Koblenz, 13.07.2001 - 11 UF 248/00

    Zugewinnausgleich; Scheidung; Abschlussvermögen; Bewertung der

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - XII ZR 194/01
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRB 2002, 161 = OLGR Koblenz 2002, 152 = FamRZ 2002, 1190 (Leitsatz) veröffentlicht ist, geht - gestützt auf das Sachverständigengutachten - im Ansatz davon aus, daß das Maschinenbauunternehmen des Ehemannes für die Zwecke des Zugewinnausgleichs mit dem Ertragswert zu veranschlagen sei, den der Sachverständige zum 31. Dezember 1995 zutreffend mit 509.000 DM ermittelt habe.
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (st. Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622 Rn. 16 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100).

    Insoweit geht es um unvermeidbare Veräußerungskosten (Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - XII ZR 40/09 - FamRZ 2011, 622, Rn. 29 ff. und vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 48 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 101).

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder ob sie sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100 und BGHZ 164, 69 = FamRZ 2005, 1974, 1976).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Methoden (vgl. die Zusammenstellungen von Schröder Bewertungen im Zugewinnausgleich 4. Aufl. Rdn. 67 ff. und Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 4. Aufl. Rdn. 94 ff.) und deren Anwendung ist Aufgabe des - sachverständig beratenen - Tatrichters (vgl. etwa Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 101/89 - FamRZ 1991, 43, 44 und vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100).
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder ob sie sonst auf rechtsfehlerhaften Erwägungen beruht (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 8. September 2004 - XII ZR 194/01 - FamRZ 2005, 99, 100).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Da auch der Liquidationswert ein fiktiver Wert ist, sind neben den Verbindlichkeiten die Liquidationskosten einschließlich etwaiger Ertragsteuern oder auch bei Liquidation noch fortbestehender Verpflichtungen (z.B. Pensionsverpflichtungen) unabhängig davon abzuziehen, ob liquidiert wird oder eine Liquidationsabsicht besteht (vgl. BGH NJW 1972, 1269; 1973, 509; NJW-RR 1986, 1066; NJW-RR 2005, 153; außerdem nunmehr BGH NZG 2006, 425, Tz. 12; Großfeld a.a.O. S. 207 mit S. 172).

    Zu den Liquidationskosten gehören auch die vom Unternehmen infolge der für die fiktive Liquidation unterstellten Veräußerung von Betriebsvermögen auf Veräußerungsgewinne nach § 11 KStG, § 7 Abs. 1 Satz 2 GewStG zu entrichtenden Steuern (vgl. BGH NJW-RR 2005, 153, 155; NJW 1978, 1316, 1319; OLG München BB 2007, 2395, 2398; OLG Düsseldorf DB 2000, 83; Hirte/Hasselbach in GroßKomm-AktG § 305 Rn. 231 m.w.N.), da nur das danach verbleibende Vermögen zur Verteilung an die Aktionäre nach § 271 Abs. 1 AktG zur Verfügung steht.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

    Da auch der Liquidationswert ein fiktiver Wert ist, sind neben den Verbindlichkeiten die Liquidationskosten einschließlich etwaiger Ertragsteuern oder auch bei Liquidation noch fortbestehender Verpflichtungen (z.B. Pensionsverpflichtungen) unabhängig davon abzuziehen, ob liquidiert wird oder eine Liquidationsabsicht besteht (vgl. BGH NJW 1972, 1269; 1973, 509; NJW-RR 1986, 1066; NJW-RR 2005, 153; außerdem nunmehr BGH NZG 2006, 425, Tz. 12; Großfeld a.a.O. S. 207 mit S. 172).

    Zu den Liquidationskosten gehören auch die vom Unternehmen infolge der für die fiktive Liquidation unterstellten Veräußerung von Betriebsvermögen auf Veräußerungsgewinne nach § 11 KStG, § 7 Abs. 1 Satz 2 GewStG zu entrichtenden Steuern (vgl. BGH NJW-RR 2005, 153, 155; NJW 1978, 1316, 1319; OLG München BB 2007, 2395, 2398; OLG Düsseldorf DB 2000, 83; Hirte/Hasselbach in GroßKomm-AktG § 305 Rn. 231 m.w.N.), da nur das danach verbleibende Vermögen zur Verteilung an die Aktionäre nach § 271 Abs. 1 AktG zur Verfügung steht.

  • OLG Hamm, 04.09.2023 - 4 UF 164/22

    Elternunterhalt; Stufenklage; Auskunft; Verwirkung

    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob dem Antragsteller die hinsichtlich der Zustellung eingetretene Verzögerung zuzurechnen ist, denn diese war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls nicht kausal (vgl. BGH FamRZ 2005, 99).

    Der Bundesgerichtshof geht von einer kausal verursachten Zustellungsverzögerung, die die Rückwirkung ausschließt, nur dann aus, wenn die vorwerfbaren Umstände dazu geführt haben, dass die Zustellung sich gegenüber der normalen Dauer um mehr als 14 Tage, gemessen ab dem Ablauf der zu wahrenden Frist, verzögert hat (BGH FamRZ 2005, 99).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06

    Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Da auch der Liquidationswert ein fiktiver Wert ist, sind neben den Verbindlichkeiten die Liquidationskosten einschließlich etwaiger Ertragsteuern oder auch bei Liquidation noch fortbestehender Verpflichtungen (z.B. Pensionsverpflichtungen) unabhängig davon abzuziehen, ob liquidiert wird oder eine Liquidationsabsicht besteht (vgl. BGH NJW 1972, 1269; 1973, 509; NJW-RR 1986, 1066; NJW-RR 2005, 153; außerdem nunmehr BGH NZG 2006, 425, Tz. 12; Großfeld a.a.O. S. 207 mit S. 172).

    Zu den Liquidationskosten gehören auch die vom Unternehmen infolge der für die fiktive Liquidation unterstellten Veräußerung von Betriebsvermögen auf Veräußerungsgewinne nach § 11 KStG, § 7 Abs. 1 Satz 2 GewStG zu entrichtenden Steuern (vgl. BGH NJW-RR 2005, 153, 155; NJW 1978, 1316, 1319; OLG München BB 2007, 2395, 2398; OLG Düsseldorf DB 2000, 83; Hirte/Hasselbach in GroßKomm-AktG § 305 Rn. 231 m.w.N.), da nur das danach verbleibende Vermögen zur Verteilung an die Aktionäre nach § 271 Abs. 1 AktG zur Verfügung steht.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer

    Da auch der Liquidationswert ein fiktiver Wert ist, sind die Liquidationskosten einschließlich etwaiger Ertragsteuern oder auch die bei Liquidation noch fortbestehenden Verpflichtungen (z.B. Pensionsverpflichtungen) unabhängig davon abzuziehen, ob liquidiert wird oder eine Liquidationsabsicht besteht.(Vgl. BGH, NZG 2006, 425; BGH, NJW 1972, 1269; 1973, 509; NJW-RR 1986, 1066; NJW-RR 2005, 153; OLG Stuttgart, AG 2008, 783 [juris 109].).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Da auch der Liquidationswert ein fiktiver Wert ist, sind die Liquidationskosten einschließlich etwaiger Ertragsteuern oder auch die bei Liquidation noch fortbestehenden Verpflichtungen (z.B. Pensionsverpflichtungen) unabhängig davon abzuziehen, ob liquidiert wird oder eine Liquidationsabsicht besteht.(Vgl. BGH, NZG 2006, 425; NJW 1972, 1269; 1973, 509; NJW-RR 1986, 1066; 2005, 153; OLG Stuttgart, AG 2008, 783 [juris 109].).
  • OLG Dresden, 17.01.2008 - 21 UF 447/07

    Zugewinnausgleich

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10

    Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung

  • OLG Dresden, 09.03.2016 - 13 U 135/15

    Wirksamkeit der Einziehung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3908
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 153
  • FamRZ 2004, 1705
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
    Das Oberlandesgericht führte zur Begründung aus, vom Vorliegen einer - früheren oder jetzigen - sozial-familiären Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kind, die ihn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 108, 82) zum Umgang berechtigen könnte, könne nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er nur vereinzelt Kontakt zum Kind gehabt habe, nicht annähernd ausgegangen werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zum Umgangsrecht des biologischen Vaters vom 9. April 2003 ausgeführt hat (BVerfGE 108, 82 ), ist Art. 6 Abs. 1 GG verletzt, wenn der leibliche, aber nicht rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2003 - 8 UF 14/03

    Umgangsrecht des biologischen Vaters

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. September 2003 - II-8 UF 14/03 -,.
  • OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts

    Darüber hinaus wird vertieft zu erwägen sein, welche Bedeutung der Adoptionspflege nach Maßgabe der §§ 1741, 1744 BGB und dem Ausschluss des Umgangsrechtes der Mutter nach Einwilligung in die Adoption gemäß § 1751 Abs. 1 Satz 1 BGB für ein unter Umständen nur bis zur Ersetzung der Einwilligung bestehendes Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei fehlenden sozial-familiären Beziehungen zukommt (s. dazu unlängst ablehnend für den nicht rechtlichen Vater BVerfG, FamRZ 2004, 1705).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 9 UF 73/10

    Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen: Voraussetzungen einer

    3 Eine sozial-familiäre Beziehung setzt voraus, dass der den Umgang Begehrende tatsächlich mindestens eine Zeit lang tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat (BVerfG, FamRZ 2004, 1705; BGH, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1229).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05

    Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortentwicklung seiner grundlegenden Entscheidung vom 09.04.2003 (FamRZ 03, 816) keinen Zweifel daran gelassen, dass Art. 6 Abs. 1 GG (nur) verletzt wird, wenn der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (FamRZ 04, 1705).
  • EGMR, 18.03.2008 - 33375/03

    H.-G. H. gegen Deutschland

    Am 31. August 2004 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (1 BvR 2073/03) zur Entscheidung anzunehmen, weil die Familiengerichte sein Recht auf Familienleben nicht verletzt hätten.
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