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   LG Dortmund, 29.09.2005 - 18 O 96/05   

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https://dejure.org/2005,14388
LG Dortmund, 29.09.2005 - 18 O 96/05 (https://dejure.org/2005,14388)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.09.2005 - 18 O 96/05 (https://dejure.org/2005,14388)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. September 2005 - 18 O 96/05 (https://dejure.org/2005,14388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werbung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Behauptung: " Wir haben Spezialisten für jedes Rechtsgebiet."

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BORA §§ 6, 7, UWG §§ 3,5 II NR. 3
    Werbung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Behauptung: " Wir haben Spezialisten für jedes Rechtsgebiet."

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - irreführende Angaben über die eBefähigung der für eine Rechtsanwaltsgesellschaft tätigen Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 345
  • GRUR-RR 2006, 382 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus LG Dortmund, 29.09.2005 - 18 O 96/05
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht (NJW 2004, Seite 2656 ff.) eine Werbung mit der Aussage "Spezialist für ..." nicht für generell unzulässig erklärt.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung

    Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das "Spezialistentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich "besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als "Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - 13 B 503/07

    Untersagung des Führens der Berufsbezeichnung "Kieferorthopädische Praxis" in

    BVerfG, Beschlüsse vom 28.7.2004 - 1 BvR 159/04 -, a. a. O., (40-jährige anwaltliche Tätigkeit, überwiegend im Verkehrsrecht), vom 8.1.2002 - 1 BvR 1147/01 -, a. a. O., (13.000 bzw. 7.000 Operationen); OLG Nürnberg, Urteil vom 20.3.2007 - 3 U 2675/06 -, NJW 2007, 1984; LG Kiel, Urteil vom 31.5.2006 - 14 O 25/06 -, NJW 2006, 2496; LG Dortmund, Urteil vom 29.9.2005 - 18 O 96/05 -, NJW-RR 2006, 345.
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

    Hinzu kommt, dass sich ein Spezialist nach der Verkehrsauffassung in erheblichem Umfang, wenn nicht gar ausschließlich auf sein Fachgebiet konzentriert und daher andere Gebiete nicht in gleichem Umfang bearbeitet (BGH a.a.O. Rn. 21, 22 - Spezialist für Familienrecht; BVerfG NJW-RR 2006, 345, 346; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • LG Offenburg, 16.05.2007 - 5 O 120/06

    Werbung - Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften

    Diese Kenntnisse, Eignungen und Befähigungen müssen nach Auffassung der Kammer höher sein als diejenigen eines Fachanwaltes oder eines Rechtsanwaltes, der sich lediglich schwerpunktmäßig mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigt (ähnlich Landgericht Dortmund NJW-RR 2006, 345).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 11/07
    Zudem handelt es sich um einen zwar nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2006, 345), der überdies bereits einige Jahre zurückliegt, so dass sich die Frage stellt, ob das ,,Spezia- listentum" noch aktuell ist und bei ihr tatsächlich ,,besondere Erfahrungen" (wie es das Bundesverfassungsgericht bei der Bezeichnung von Ärzten als ,,Spezialisten" formuliert hat, BVerfG NJW 2002, 1331, 1332) vorliegen.
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