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   OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01   

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OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01 (https://dejure.org/2003,3786)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2003 - 21 U 2664/01 (https://dejure.org/2003,3786)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 21 U 2664/01 (https://dejure.org/2003,3786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Ersatz von Vermögensschäden wegen Verletzung eines postmortalen Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Lizenzgebühr für Werbung mit der Figur "Blauer Engel"; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts; Schmerzensgeldanspruch des Erben

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Blauer Engel

    §§ 823, 826 BGB

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 287

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Lizenzgebühr für unzulässige Werbung mit der Figur "Blauer Engel"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Lizenzgebühr für unzulässige Werbung mit der Figur "Blauer Engel"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 767
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 194
  • K&R 2003, 246
  • afp 2003, 272
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01
    (Abschlussentscheidung zu BGH, U.v. 1.12.1999, AfP 2000, 354 = NJW 2000, 2201 - Blauer Engel).

    Der Bundesgerichtshof hat auf Revision der Klägerin der Klage zum Auskunftsanspruch stattgegeben und die Sache zur Entscheidung über den Zahlungsanspruch an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, U.v. 1 12.1999, AfP 2000, 354 = NJW 2000, 2201).

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01
    Grundlage für die Entscheidung ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach, wenn im Rahmen der dreifach möglichen Berechnung, Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangt wird, darauf abzustellen ist, welches Entgelt vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien als angemessenes Honorar für die werbemäßige Verwertung des Fotos ausgehandelt hätten (BGH in BGHZ 44, 372/380; BGH AfP 1992, 149/151 = NJW 1992, 2084/2085 - Fuchsberger; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB 62. Aufl., § 687 Rn. 7).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01
    Grundlage für die Entscheidung ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach, wenn im Rahmen der dreifach möglichen Berechnung, Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr verlangt wird, darauf abzustellen ist, welches Entgelt vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien als angemessenes Honorar für die werbemäßige Verwertung des Fotos ausgehandelt hätten (BGH in BGHZ 44, 372/380; BGH AfP 1992, 149/151 = NJW 1992, 2084/2085 - Fuchsberger; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB 62. Aufl., § 687 Rn. 7).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das BVerfG ebenso entscheiden wird, wie es das im S-Fall (BVerfGE 34, 269) getan hat.
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    b) das Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 17. Januar 2003 - 21 U 2664/01 -,.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Denn auch der Bundesgerichtshof hat jedenfalls für eher atypische Nutzungen - wie etwa die nur vorgeschobene redaktionelle Berichterstattung im Fall BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 - F - selbst bei Fehlen eines "Lizenzmarkts" dennoch ohne weiteres eine Lizenzanalogie zugesprochen und auch der Senat hat für die - ebenfalls nicht typische - "Doppelgängerwerbung" keine Bedenken an einer Haftung dem Grunde nach gehabt (Senat v. 06.03.2014 - 15 U 133/13, GRUR-RR 2015, 318; vgl. mit Abzug für Doubles auch OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, AfP 2003, 272; OLG Karlsruhe v. 30.01.1998 - 14 U 210/95, AfP 1998, 326).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09

    Sarah Wiener

    Wesentlich seien die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad der Werbung und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (vgl. nur Götting, in: Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, §§ 33-50 KUG [Anhang zu § 60 UrhG] Rn. 23; OLG München, Urteil vom 17. Januar 2003 - 21 U 2664/01 -, NJW-RR 2003, S. 767).
  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Der Senat verkennt ausdrücklich nicht, dass es für die Bemessung einer Lizenzanalogie bei typischen Werbemaßnahmen etwa für Produkte nicht wesentlich sein mag, ob eine echte "Gutheißung" durch den Prominenten erfolgt in einem werblichen Kontext oder "nur" ein Imagetransfer durch ein Nebeneinanderstellen von Prominenz und Produkt (siehe etwa OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 19; OLG Hamburg v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, NJW-RR 2003, 767, 768; Wanckel , in: Paschke u.a., Hamburger Kommentar Gesamtes MedienR, 4. Aufl. 2021, 42. Abschn. Rn. 52), denn um einen solchen Fall "klassischer Werbung" geht es hier unstreitig nicht.

    "Strafzuschläge" etc. sind richtigerweise hier abzulehnen (so auch OLG München, Urteil vom 17. Januar 2003 - 21 U 2664/01, juris; siehe auch BGH v.

  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    Dabei wird man zudem weitere Abschläge wegen der hier gegebenen bloßen Aufmerksamkeitswerbung als am wenigsten intensive Werbeform machen (vgl. zur Bemessung erneut Senat v. 08.11.2022 - 15 U 141/22 und 15 U 142/22, beide zur Veröffentlichung bestimmt), zudem wegen der fehlenden Exklusivitätsbindung mit nur einmaliger Nutzung (siehe auch dazu Senat a.a.O. und OLG Koblenz v. 07.01.2009 - 4 U 724/08, n.v. als Vorinstanz zu BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr) und zusätzlich auch wegen des Double-Einsatzes allgemein (25% Abschlag nach OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 20; Nichtannahme durch BVerfG v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04, BVerfGK 9, 83).

    Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es nur um eine Aufmerksamkeitswerbung mit zudem im Verlauf des Spots offengelegter Doppelgängerwerbung ging, stehen die hier ausgeurteilten Beträge jedoch - auch mit Blick auf den Inflationsausgleich - etwa im Vergleichsrahmen zur Double-Werbung mit dem "blauen Engel" bei OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, juris [Nichtannahme durch BVerfG v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04 -, BVerfGK 9, 83] mit immerhin schon 70.000 EUR.

  • LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    Dabei kann im Zweifel auch dahinstehen, ob durch die Verwendung der Abbildung des Klägers eine positive Ausstrahlungswirkung auf das beworbene Produkt ausgeht - eine "Gutheißung" des Produkts (endorsement) - oder es nur um andere Faktoren, z.B. eine Aufmerksamkeitssteigerung als solche geht (OLG München, 21 U 2664/01, NJW-RR 2003, 767, 768; LG Köln, 28 O 40/05, Bl. 429, 439 d.A.).
  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Dabei sind alle tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere der Bekanntheitsgrad und der Sympathie-/Imagewert der Abgebildeten, die Auflagenstärke und Verbreitung der Werbeanzeige, die Art und Gestaltung der Anzeige sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 23; BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, "Rücktritt des Finanzministers", juris Rn. 12; OLG München, Urt. v. 17.1.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 15).
  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO kann auch eine fiktive Lizenzgebühr

    Der Senat hat dies für den Bereich der Schadensersatzhaftung im Bereich der vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verneint (Senat, Beschl. v. 8.11.2022 - 15 U 141/22 und 15 U 142/22, zur Veröffentlichung bestimmt; siehe auch OLG München, Urt. v. 17.1.2003 - 21 U 2664/01, juris; siehe ferner BGH, Urt. v. 18.6.2020 - I ZR 93/19, GRUR 2020, 990 Rn. 26 und vertiefend Ettig , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsverletzungen, 2015, S.187 ff m.w.N.); hier gilt nichts anderes: Denn zum einen hat der Kläger selbst im vorliegenden Verfahren lediglich die aus seiner Sicht angemessene Vergütung in Form der einfachen (fiktiven) Lizenz geltend gemacht und dazu vorgetragen, den Klagebetrag - und nicht etwa einen geringeren Betrag, der dann im Hinblick auf einen Verletzter-/Strafzuschlag zu erhöhen gewesen wäre - bei einer fiktiven Lizenzierung hätte verlangen zu können.
  • LG Köln, 14.12.2007 - 28 O 32/06

    Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr als Schadensersatz für die

    Für die Bemessung des Schadens ist darauf abzustellen, welches Entgelt vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles als angemessenes Honorar für die werbemäßige Verwertung ausgehandelt hätten (BGH, GRUR 1956, 427 - Paul Dahlke; OLG München, NJW-RR 2003, 767 - Blauer Engel; Sprau, in: Palandt, BGB, 65. Aufl., § 823 Rn. 125 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 16.12.2003 - 30 C 1875/03 - 20   

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https://dejure.org/2003,16004
AG Frankfurt/Main, 16.12.2003 - 30 C 1875/03 - 20 (https://dejure.org/2003,16004)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.12.2003 - 30 C 1875/03 - 20 (https://dejure.org/2003,16004)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 30 C 1875/03 - 20 (https://dejure.org/2003,16004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertragliche Sachmängelhaftung bei Leasingvertrag; Ausschluss des Erwerbs des Fahrzeugs vom Leasinggeber durch den Leasingnehmer nach Vertragsablauf; Risiko der Erhaltung des vertragsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges; Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Keine Gewährleistungsansprüche beim Kauf eines zuvor geleasten Fahrzeugs.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kauf eines zuvor geleasten Fahrzeugs - Gewährleistungsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leasingwagen übernommen - keine Gewährleistung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Übernahme eines Leasingfahrzeugs nach Vertragsende - Verkäufer haftet nicht für Sachmängel

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkauf von Leasing-Fahrzeugen an Leasing-Nehmer - Ihre Rechte und Argumente bei Haftungsansprüchen Ihrer Kunden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 486
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04   

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https://dejure.org/2005,13370
LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.04.2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. April 2005 - 27 O 922/04 (https://dejure.org/2005,13370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Stiftung Warentest muss der Herstellerfirma der "Uschi Glas Hautnah Face Cream" keinen Schadensersatz leisten und darf den umstrittenen Testbericht weiterhin verbreiten

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    Vernichtendes Testurteil für Gesichtcreme - Angreifbarkeit von unabhängigen Testurteilen (Carsten Johne; GB 3/2005, S. 42)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1063
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04
    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird (BGH, NJW 1997, 2593 [2594] = GRUR 1997, 942 - PC-Drucker m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 14.04.2005 - 27 O 922/04
    Ausgehend von der Notwendigkeit der von der Bekl. betriebenen Verbraucheraufklärung, die zur Gewinnung von Markttransparenz im Interesse nicht nur der Verbraucher, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht zuletzt im Interesse der Hersteller und Anbieter der Erzeugnisse unerlässlich ist, ist beim hiesigen vergleichenden Warentest die Frage grundsätzlich dahin zu stellen, unter welchen Umständen die Äußerung ausnahmsweise unzulässig ist (BGH, NJW 1976, 620 [621 f.1 = GRUR 1976, 268 -Warentest II).
  • SG Bayreuth, 11.01.2010 - S 1 P 147/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Der nicht justiziable Freiraum wird nur dann im Einzelfall in unzulässiger Weise überschritten, wenn eine Bewertung den Boden der Neutralität, der Objektivität und der Sachkunde verlässt, insbesondere bei offensichtlichen oder sogar bewussten Fehlurteilen, bewussten Verzerrungen, der Behauptung unwahrer Tatsachen, willkürlichem Vorgehen (Art. 3 GG; vgl. hierzu BGH U. vom 17.6.1997 - VI ZR 114/96; LG Berlin, U. v. 14.4.2005 - 27 O 922/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2005 - 16 U 24/05) oder wenn Schmähkritik geübt würde(vgl. hierzu BGH U. v. 09.12.1975 - VI ZR 157/73).
  • VG München, 27.03.2008 - M 18 E 08.931

    Ausschluss von Landessortenversuch

    Unzulässig wurde ein Testbericht angesehen bei bewussten Fehlurteilen und bewussten Verzerrungen, insbesondere bei bewusst unrichtigen Angaben oder bewusst einseitiger Auswahl der zum Vergleich gestellten Produkte (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.1997, NJW 1997, 2593; LG Berlin, Urteil vom 14.4.2005, Az. 27 O 922/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2005, Az. 16 U 24/05, jeweils recherchiert über juris).
  • KG, 24.05.2006 - 9 U 108/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 922/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
    Der Senat weist die Klägerin darauf hin, dass er beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 14.4.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 922/04 - einstimmig durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - I-6 U 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5358
OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - I-6 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2003 - I-6 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5358)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - I-6 U 7/03 (https://dejure.org/2003,5358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 31 Abs. 2 Nr. 2, § 35 Abs. 2, 6
    Keine besondere Aufklärungspflicht der Bank beim fremdfinanzierten Aktienerwerb in großer Stückzahl

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 409
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.07.2003 - 6 U 7/03
    bb) Auch die Fremdfinanzierung des Aktienkaufs forderte keine Aufklärung durch die Beklagte heraus (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, WM 1991, 982, 983 f.).
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Rechtsprechung
   LG Siegen, 14.07.2005 - 5 O 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17458
LG Siegen, 14.07.2005 - 5 O 31/05 (https://dejure.org/2005,17458)
LG Siegen, Entscheidung vom 14.07.2005 - 5 O 31/05 (https://dejure.org/2005,17458)
LG Siegen, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 5 O 31/05 (https://dejure.org/2005,17458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Taube, Katze

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Katzenhalter haftet nicht für getötete Brieftaube - Brieftaubenzüchter konnte Schadensverursachung durch Katzenhalter nicht nachweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1340
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Insoweit kam eine Parteivernehmung auf Antrag gemäß § 447 ZPO hier somit nicht in Betracht, da die Gegenseite dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat ( BAG , Urteil vom 14.11.2013, Az.: 8 AZR 813/12, u.a. in: NJW 2014, Seiten 1326 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 13.08.2014, Az.: 5 U 57/14, u.a. in: "juris"; KG Berlin , VersR 2012, Seite 103; LG Dortmund , Urteil vom 29.08.2014, Az.: 3 O 550/13, u.a. in: "juris"; LG Berlin , Urteil vom 18.10.2013, Az.: 63 S 87/13, u.a. in: WuM 2014, Seiten 44 ff.; LG Siegen , NJW-RR 2005, Seite 1340 ).
  • AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16

    Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden

    Da somit hier dann aber durchaus auch eine andere (Wild- oder Honig-) Biene den Kläger gestochen haben kann, kann dann auch diese andere Biene die Verletzung des Klägers durch einen Stich verursacht haben ( LG Siegen , Urteil vom 14.07.2005, Az.: 5 O 31/05, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 1340 f. ).
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Rechtsprechung
   LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23302
LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
LG München I, Entscheidung vom 28.05.2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
LG München I, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1179
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
  • VersR 2004, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    Es ist für die Kammer selbstverständlich, dass ein Unterlassen von Befunderhebungen eher als nicht nachvollziehbar einzustufen ist, wenn ein Schlaganfall ausgeschlossen werden soll, als dies beim Verdacht einer vergleichsweise harmlosen Erkrankung der Fall wäre (vgl. LG München I, Urt. v. 28.05.2003, Az. 9 O 14993/99, nicht rkr., unter I 1 c bb, S. 18, NJW-RR 2003, 1179. [1181]).

    Eine solche Größenordnung ist bisher äußerst schweren Schädigungen wie einem apallischen Syndrom oder einer Querschnittslähmung vorbehalten (vgl. Backs/ Ring/Böhm, lfd. Nrn. 2946 - 2954; LG München I, NJW-RR 2003, 1179).

  • OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03

    Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der

    Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11

    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation

    Hinzuweisen ist insoweit beispielhaft auf ein (Teil-)Urteil des LG Mannheim vom 13.02.2004 (3 O 247/03 - zitiert nach Juris), in dem bei einem zuvor gesunden Mädchen, bei dem es im Alter von 5 Jahren im Zusammenhang mit einer Mandeloperation zu - den dortigen Beklagten zuzurechnenden - Komplikationen bis hin zu einem lang anhaltenden Herzstillstand gekommen war mit der Folge, dass sich das seitdem geistig und körperlich schwerstbehinderte Kind im Wachkoma befindet, auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 500.000 EUR erkannt worden ist, oder auch auf ein Urteil des LG München I vom 28.05.2003 (VersR 2004, 649f), das das Übersehen eines drohenden Herzinfarktes durch einen herbeigerufenen Arzt bei einem 34jährigen Mann als Notfallpatient zum Gegenstand hatte und mit dem bei Eintritt eines hypoxischen Hirnschadens sowie einer spastischen Lähmung aller vier Extremitäten mit der Folge dauerhafter kompletter Pflegebedürftigkeit des dortigen Klägers ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 150 EUR zuerkannt worden ist.
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