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OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1565 Abs 1 S 2 BGB, § 1566 BGB, § 1587o Abs 1 BGB, § 1587o Abs 2 BGB, § 53d FGG
Ehescheidungsverfahren: Voraussetzungen des Scheiterns der Ehe; Scheidungsausspruch im Berufungsrechtszug bei Genehmigung der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Scheidung einer Ehe bei einseitiger Zerrüttung; Scheidung einer Ehe durch das Berufungsgericht
- Judicialis
BGB § 1565 Abs. 1; ; BGB § 1566; ; BGB § 1587 o Abs. 1; ; BGB § 1587 o Abs. 2; ; ZPO § 629 b Abs. 1; ; FGG § 53 d
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Scheidungsausspruch im Berufungsrechtszug bei Genehmigung der Vereinbarung zum Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehe zerrüttet? - Ehemann widerruft sein Einverständnis mit der Scheidung
Verfahrensgang
- AG Landstuhl, 01.12.2005 - 1 F 174/05
- OLG Zweibrücken, 06.04.2006 - 6 UF 208/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1013
- FamRZ 2006, 1210
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 24.01.2008 - 16 UF 223/06
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts …
Es genügt, wenn aus dem Verhalten und den als glaubhaft angesehenen Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu seinem Partner zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1210; OLG Naumburg FamRZ 2006, 43;… Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Auflage, 2008, § 1565 Rn. 3). - OLG Köln, 13.09.2019 - 10 UF 186/18 Das Amtsgericht hat insoweit in nicht zu beanstandender Weise darauf abgestellt, dass selbst eine - wie aus Sicht der Beschwerde hier vorliegende - einseitige Zerrüttung auf Seiten eines Ehegatten ausreicht, weil bereits dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist, wenn sich - wie hier - aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten entnehmen lässt, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen (…vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 07.04.2005 - 3 UF 183/04, FamRZ 2006, 43; OLG Zweibrücken, Urt. v. 06.04.2006 - 6 UF 208/05, FamRZ 2006, 1210).