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   OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06   

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https://dejure.org/2006,3005
OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 (https://dejure.org/2006,3005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Einstufung der Einrichtung als Heim, Heimbegriff, Wohnpark

  • Judicialis

    BGB § 1908i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betreuervergütung bei Heimaufenthalt aufgrund umfangreicher hauswirtschaftlicher und pflegerischer Betreuung durch Träger eines Wohnparks bei gleichzeitiger Einstufung in Pflegestufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnpark kann als Heimunterbringung gelten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Begriffs "Heimaufenthalt" i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG); Abgrenzung des Begriffs des "Heimaufenthalts" von Formen des so genannten "Betreuten Wohnens"; Anforderungen für die Annahme einer "Eingliederung" ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1016
  • FGPrax 2006, 163
  • FamRZ 2006, 1229 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Demgegenüber war zum Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts insbesondere die Frage, ob es auf eine rechtliche Verknüpfung von Unterkunfts- und Betreuungs- oder Verpflegungsleistungen ankommt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ungeklärt und wurde auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 W 40/06 -, juris, Rn. 1; OLG München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 -, juris, Rn. 10 f.; OLG Dresden, Beschluss vom 21. April 2006 - 3 W 446/06 -, FamRZ 2007, S. 499; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 8 W 519/06 -, NJW-RR 2007, S. 1594 ; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 15 Wx 388/09 -, FamRZ 2010, S. 2020; Beschluss vom 8. Juni 2010 - 15 Wx 89/10 -, FamRZ 2010, S. 2021 ; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 3 W 124/09 -, FamRZ 2011, S. 1754).
  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17

    Zur Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt

    Der Mietvertrag sieht aber insoweit keine Verpflichtung des Bewohners vor, sondern lässt es auch zu, dass die Bewohner, wenn auch in ihrer Gesamtheit als "Gremium", einen anderen Pflegedienstanbieter auswählen (aA noch OLG München BtPrax 2006, 107).
  • SG Stuttgart, 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - betreutes Wohnen - Betreuungs- und

    Abzustellen ist dabei auf den heimmäßigen Aufenthalt des konkret Betroffenen (OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 42/06 - Juris).
  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    Insoweit hat das Landgericht auch zurecht darauf abgestellt, dass das Haus L. der Diakonischen Werke H. der Heimaufsicht unterliegt (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1016, 1017. OLG Stuttgart FGPrax 2007, 174, 175. BtKomm/Dodegge aaO. Deinert FamRZ 2005, 954, 958).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

    An letzterem könnten deshalb Zweifel bestehen, weil die dem "ASB" geschuldete Servicepauschale für den obligatorisch von diesem abzunehmenden Grundservice in Höhe von 167, 17 EUR monatlich deutlich mehr als 20 % der Bruttomiete in Höhe von 404, 09 EUR ausmacht und deshalb im Verhältnis zur Miete nicht mehr von untergeordneter Bedeutung sein dürfte (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. April 2005 - III ZR 293/04 - FamRZ 2005, 1076, 1078 und in Juris; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13. April 2006 - 33 Wx 42/06 - abgedruckt in Juris).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Betreute im vergütungsrechtlichen Sinne heimmäßig untergebracht ist oder nicht (OLG München BtPrax 2006, 107 = NJW-RR 2006, 1016; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209, 210; Jürgens, Betreuungsrecht, Komm., 3 Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 8 W 519/06

    Berufsbetreuervergütung: Abgrenzung des "Heims" von "betreutem Wohnen"

    Für den für die Betreuervergütung maßgeblichen Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG kommt es zwar nicht auf den (objektiven) Charakter der Einrichtung selbst an, sondern darauf, ob der konkret Betreute heimmäßig untergebracht ist (OLG München NJW-RR 2006, 1016) und sich dadurch für den Betreuer ein geringerer Zeitaufwand ergibt.
  • LG Bielefeld, 12.09.2006 - 23 T 428/06

    Ausgestaltung der Vergütung des Zeitaufwandes eines Betreuers mit einer für die

    Es kommt im Rahmen des VBVG, anders als beim Heimgesetz, nicht auf den Charakter der jeweiligen Einrichtung insgesamt, sondern auf die Frage an, ob der konkrete Betroffene heimmäßig untergebracht ist oder nicht (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 107 ff.; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209 ff.).

    Das formale Kriterium der Unterstellung einer Einrichtung unter die Heimaufsicht bewirkt aber auch im Rahmen des Vergütungsrechtes regelmäßig die Annahme einer heimmäßigen Unterbringung (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 107 ff.).

  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Heimgesetz und VBVG liegen nämlich unterschiedliche Gesetzeszwecke zugrunde: Während das Heimgesetz bezweckt, die Rechtsstellung und den Schutz von Heimbewohnern zu verbessern, geht es im Rahmen des VBVG um die Vergütung des Berufsbetreuers nach seinem gesetzlich typisierten Arbeitsaufwand (vgl. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 13.4.2006, Az. 33 Wx 042/06, S. 5; Deinert, a.a.O., S. 958; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, S. 209, 213; a.A. - aber ohne Begründung - Dodegge/Roth-Dodegge, a.a.O., F Rdnr. 185), der - so die Annahme des Gesetzgebers - bei einem nicht in einem Heim wohnenden Betreuten signifikant höher ist als bei einem Heimbewohner (BT-Drucks. 15/2494 S. 32).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Maßgeblich ist insoweit, ob der Betreute im vergütungsrechtlichen Sinne heimmäßig untergebracht ist oder nicht (OLG München BtPrax 2006, 107 = NJW-RR 2006, 1016; Lipp/Ohrt, BtPrax 2005, 209, 210; Jürgens, Betreuungsrecht, Komm., 3 Aufl., § 5 VBVG, Rdnr. 8).
  • LG Koblenz, 23.02.2007 - 2 T 155/07

    Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung

  • LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08

    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als

  • LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in

  • LG Dresden, 15.04.2016 - 2 T 1135/15
  • LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06
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