Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MB/KT 94 § 1 Nr. 3
Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines Krankentagegeldversicherers; "Wichtiger Grund" bei Überwiegen des Eigennutzens des Versicherungsnehmers gegenüber den Belangen des Versicherers in besonders schwerwiegender Weise; Anspruch auf Krankentagegeld bei zumindest stundenweiser ...
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Arbeitsunfähigkeit schließt Arbeitstätigkeit aus
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung einer KT
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Regelmäßige Arbeit trotz Krankentagegeld - Versicherung kann auch ohne Abmahnung fristlos kündigen
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeit - Versicherung darf bei Verstößen kündigen
Verfahrensgang
- LG Essen, 15.06.2005 - 1 O 243/04
- OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1035
- VersR 2007, 236
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06
Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der …
Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (…Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119; OLG Saarbrücken VersR 2006, 644 f.; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035;… Wriede in Bruck/Möller/Wriede, Bd. VI Krankenversicherung 8. Aufl. Anm. D 44;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 8 Rdn. 27). - OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05
Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des …
Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005). - OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den …
Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (…BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.;… ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17
Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen …
Würde man dies anders sehen, so hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, den Versicherer in erheblicher Weise zu täuschen (Senat, VersR 2006, 644; OLG Hamm, VersR 2007, 236). - LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03
Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung
Dabei erachtet es die Kammer als ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer mehr oder weniger regelmäßig Arbeiten erledigt, die nach der Verkehrsauffassung als zumindest teilweise Ausübung derjenigen Tätigkeit anzusehen sind, durch die er sein Einkommen erzielt (so auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035; OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2675). - LG München I, 15.05.2018 - 3 O 9939/17
Geschäftsbesorgungsvertrag
Letzteres ist der Fall, wenn durch die Pflichtverletzung eine irreparable Störung der Vertrauensbasis gegeben ist, die auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1981, 1264 (1265); NJW-RR 1991, 1266 (1267); 2001, 677 (679); 2004, 73 (874); OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035 (1035); LSG Bayern NZS 2011, 386 (387)).