Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 1459/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2331
OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 1459/04 (https://dejure.org/2006,2331)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2006 - 12 U 1459/04 (https://dejure.org/2006,2331)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 12 U 1459/04 (https://dejure.org/2006,2331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Folgen einer "Schubserei" unter Schülern im Schulbus; Haftung eines Busfahrers / Bushalters für die Folgen einer "Schubserei" unter Schülern; Qualifikation einer "Schubserei" im Schulbus als schulbezogen; Verpflichtung eines ...

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 b; ; SGB VII § ... 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 421 Abs. 1 Satz 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 831; StVG § 7 Abs. 1 § 18
    Verantwortlichkeit und Haftungsverteilung bei Hinausfallen eines Schülers aus dem Bus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Unfall bei einer Busfahrt und Gesamtschuldnerausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schubserei von Schülern an einem Schulbus

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Haftung Verkehrsunternehmen und Fahrer gegenüber schubsenden Schülern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schüler fällt wegen einer Rangelei aus dem fahrenden Bus - Busunternehmen und Fahrer haften überwiegend für den Schaden

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Zehnjähriger aus Schulbus geschubst

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Zehnjähriger aus Schulbus geschubst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1174
  • NZV 2006, 578
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

    Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, VersR 2005, 369 f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 ff. - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 f. - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 f. - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule; vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rn. 2a; zum Teil kritisch: Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rn. 9 ff.).
  • OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11

    Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von

    Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch von demjenigen, der dem Verfahren OLG Koblenz 12 U 1459/04 (NJW-RR 2006, 1174) zugrunde lag.

  • OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11

    Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von

    Dies liegt vor, wenn eine Situation feststellbar ist, in der sich schulspezifische, gefährdende Verhaltensweisen einzustellen pflegen, nämlich Raufereien und Neckereien, die geprägt sind durch übermütiges, bedenkenloses Verhalten, Verlust des Verantwortungsgefühls im Rahmen einer Gruppe oder durch Imponiergehabe (OLG Koblenz in NJW-RR 2006, 1174; OLG Koblenz in VersR 1986, 596; BGH in VersR 2008, 1407).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit auch von demjenigen, der dem Verfahren OLG Koblenz 12 U 1459/04 (NJW-RR 2006, 1174) zugrunde lag.

  • OLG Köln, 12.01.2011 - 11 U 209/10

    Gesetzlicher Haftungsausschluss bei einem Unfall eines Schülers an der

    Dieser käme in Betracht, wenn andere Schüler den Unfall schuldhaft mitverursacht hätten, ihre Haftung aber nach §§ 106 Abs. 1, 104, 105 SGB VII ausgeschlossen wäre (OLG Koblenz DAR 2006, 689 = NJW-RR 2006, 1174).
  • LG Osnabrück, 10.03.2011 - 4 O 1757/10

    Haftungsverteilung bei Überfahren des Fußes eines Schülers in einer Haltebucht

    Diese Voraussetzungen sind zu bejahen, wenn eine Situation feststellbar ist, in der schulspezifische gefährdende Verhaltensweisen typischerweise auftreten (OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 ff.).

    Unerheblich für das Vorliegen einer gestörten Gesamtschuld ist, dass die einzelnen Mitverursacher aus dem Kreis der Schüler nicht benannt werden können (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 ff.).

  • SG Hamburg, 29.11.2019 - S 40 U 227/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schüler der Klasse 10 -

    Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Schulbezogenheit von Unfällen in der Nähe der Schule verschiedentlich bejaht worden (OLG Hamm, NJOZ 2004, 1653 = NZV 2004, 400 = VersR 2005, 369f. - Knallkörperwurf an Bushaltestelle; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 1174 - Schubserei unter Schülern im Bus; OLG Schleswig, VersR 2002, 238 = BeckRS 2008, 18977 - Manipulation an Lehrerfahrrad außerhalb des Schulgeländes; LG Detmold, VersR 1991, 204 - Umfahren einer Schülergruppe mit dem Mofa auf dem Zufahrtsweg zur Schule; vgl. auch Wannagat/Waltermann, SGB, § 106 SGB VII Rdnr. 2a; zum Teil krit. Hauck/Nehls, SGB VII, K § 106 Rdnrn. 9ff.).
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