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   KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04   

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KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04 (https://dejure.org/2005,20960)
KG, Entscheidung vom 10.01.2005 - 26 U 96/04 (https://dejure.org/2005,20960)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 26 U 96/04 (https://dejure.org/2005,20960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04
    Zwischen dem Zedenten und dem Beklagten ist gem. §§ 145 ff., 164 BGB ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen worden (BGH NJW 2005, 53 [54]).
  • LG Berlin, 16.03.2004 - 18 O 533/03

    Ist der Verkäufer kein Unternehmer, dann ist ein Gewährleistungsausschluss bei

    Auszug aus KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04
    Auf die Berufungen der Klägerin werden das am 16. März 2004 verkündete Teilurteil und das am 3. August 2004 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Berlin - 18 O 533/03 - geändert:.
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch

    Zu den nach § 280 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Mangelschäden zählen auch die Aufwendungen des Käufers für die gutachterliche Feststellung des Zustands der Kaufsache (KG NJW-RR 2006, 1213, 1215).
  • LG Krefeld, 01.02.2008 - 1 S 119/07

    Gewährleistung trotz Privatverkauf auf eBay

    Ungeachtet der Frage, ob dem Beklagten die Fehler bekannt waren und er sich darüber hinaus arglistig verhalten hat (wogegen nicht von vornherein sprechen würde, dass er eine vorherige Besichtigung angeboten hat, vgl. auch KG, Urteil vom 10.01.2005, 26 U 96/04, NJW-RR 2006, 1213), hat der Beklagte durch die Angabe, das Display verfüge über keine nennenswerten Fehler und funktionierte immer (...), mit dem Beklagten eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbart, hinsichtlich derer der Gewährleistungsausschluss nicht eingreift.
  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 149/12

    Lackschäden bei einem Neuwagen - Beweislastumkehr nach § 476 BGB

    Zu den nach §§ 437 Nr. 3, 440, 280 I BGB zu ersetzenden Mangelschäden zählen auch die Aufwendungen des Käufers für die gutachterliche Feststellung des Zustands der Kaufsache (KG, Urt . v. 10.01.2005 - 26 U 96/04, NJW-RR 2006, 1213 [1215]; OLG Saarbrücken, Urt . v. 18.04.2013 - 4 U 52/12, juris).
  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

    Dieser Anspruch betrifft insbesondere auch Mangelfolgeschäden, zu denen auch die Kosten für die Besichtigung der Kaufsache nach Vertragsschluss und die Aufwendungen für die gutachterliche Feststellung des Zustandes der Kaufsache zählen (KG Berlin NJW-RR 2006, 1213, 1215).
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