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   OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05   

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https://dejure.org/2006,3850
OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05 (https://dejure.org/2006,3850)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.05.2006 - 3 W 137/05 (https://dejure.org/2006,3850)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 3 W 137/05 (https://dejure.org/2006,3850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 20; BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1828
    Kein Beschwerderecht des Erwerbers gegen Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu Grundstückskaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Beschwerdeberechtigung gemäß § 20 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Zweck der Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung einer vormundschaftlichen Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsentscheidung zum Grundstückskauf, Beschwerderecht des Erwerbers

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 29; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 27; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1901 Abs. 3; ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1828

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdeberechtigung im vormundschaftlichen Genehmigungsverfahren von nicht unmittelbar formell beteiligten Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3503 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1229
  • FGPrax 2006, 215
  • FamRZ 2006, 1630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Dabei ergibt sich die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Einlegung des Rechtsmittels im Verfahren der weiteren Beschwerde bereits daraus, dass seine Beschwerde durch das Landgericht als unzulässig verworfen und er hierdurch beschwert worden ist (OLG Köln ZMR 2004, 267; BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).

    Dass der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt nicht (BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).

    So hat der BGH (NJW 1999, 3718) den Pflegeeltern ein Beschwerderecht für die Genehmigung der Einräumung des Sorgerechtes für die leibliche Mutter des Pflegekindes durch das Jugendamt nicht zugestanden.

  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Dabei ergibt sich die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Einlegung des Rechtsmittels im Verfahren der weiteren Beschwerde bereits daraus, dass seine Beschwerde durch das Landgericht als unzulässig verworfen und er hierdurch beschwert worden ist (OLG Köln ZMR 2004, 267; BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).

    Dass der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt nicht (BGH NJW 1989, 1858 = FamRZ 1989, 369; BGH NJW 1999, 3718).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Selbst nämlich, wenn der Beschwerdeführer sein Ziel, die Genehmigungsfreiheit feststellen zu lassen, erreichen würde, hätte dieses Negativattest keine Bindungswirkung für das Grundbuchamt (OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174 = FamRZ 2000, 117; Palandt/Diederichsen, § 1821 Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 25.04.2001 - 2 W 12/01

    Betreuung - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für Grundstücksverkauf -

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Sinn und Zweck der von der Rechtsprechung herausgebildeten Verpflichtung des Rechtspflegers, seine Absicht zur Versagung der Genehmigung durch Vorbescheid anzukündigen, ist es gerade, dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu eröffnen, die Entscheidung des Rechtspflegers richterlich im Beschwerdeverfahren überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2000, 1709; OLG Schleswig Rpfleger 2001, 416).
  • BayObLG, 17.08.1979 - BReg. 2 Z 14/79

    Selbstablehnung; Richter; Entscheidung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Ob nämlich ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wenn sich der Beschwerdeführer zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzuges eines Grundstücksgeschäftes darauf beruft, dass die entsprechende Erklärung einer Genehmigung gar nicht bedurfte, ist umstritten (allgemein verneinend OLG Frankfurt/a.M. Rpfleger 1979, 423).
  • OLG Hamm, 09.07.1984 - 15 W 33/83

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Abtretung aller GmbH-Geschäftsanteile

    Auszug aus OLG Rostock, 17.05.2006 - 3 W 137/05
    Der Partner eines Rechtsgeschäfts mit dem Pflegling/Betreuten soll bei Versagung der Genehmigung hiernach ausnahmsweise ein Beschwerderecht geltend machen können, wenn er sich darauf beruft, das Geschäft bedürfe überhaupt keiner Genehmigung (OLG Hamm FamRZ 1984, 1036 m.w.N. für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft, der ein Minderjähriger angehört).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Feststellungen, die ohne eine solche Gesetzesverletzung getroffen sind, bleiben dagegen für das Beschwerdegericht bindend (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11; Spindler/Stilz-Spindler, aaO., § 99 AktG , Rdn. 13; Schmidt/Lutter-Drygalla, aaO., § 99 AktG , Rdn. 8; Hüffer, aaO., § 99 AktG , Rdn. 7).

    Ob die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts zutreffend sind oder nicht, kann und darf im Rahmen der vorliegenden auf reine Rechtskontrolle gerichteten Beschwerde nicht geprüft werden (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 11).

    Ausgenommen sind lediglich solche Arbeitnehmer, die gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG als leitende Angestellte anzusehen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 17; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 27; Henssler/Willemsen/Kalb-Seibt, aaO., § 3 DrittelbG , Rdn. 2).

    Eine solche Zurechnung käme nämlich nur in Betracht, wenn die Antragsgegnerin nicht nur Spitzengesellschaft im faktisch bestehenden Konzern (§ 18 AktG ) wäre, sondern herrschendes Unternehmen eines Vertragskonzerns im Sinne von § 291 AktG (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 18.10.2005 - 3 W 137/05, ZIP 2005, 1966 - 1968, jurisRdn. 13).

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 2 WF 170/15

    Wirkungskreis des Ergänzungspfleger; Darlehensaufnahme; Umfang der

    Für den oder die Vertragspartner des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts ergibt sich aus der Versagung oder Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung grundsätzlich keine Rechtsbeeinträchtigung (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1066ff, bei juris Langtext Rn 5; OLG Rostock, FamRZ 2006, 1630, bei juris Langtext Rn 20; OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1208; Lafontaine, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1828 BGB Rn 10, 16, 117; Veit, in: Staudinger, a.a.O., § 1828 BGB Rn 57, 61, 86f m.w.N.).
  • OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen

    Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229).

    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).

  • OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11

    Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die

    Bereits dies verdeutlicht, dass durch die Versagung der Genehmigung kein eigenes Recht des am Vertrag beteiligten Dritten im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG verletzt werden kann, weil es an der Unmittelbarkeit des Eingriffes in dessen subjektiven Rechte fehlt; ein bloß berechtigtes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Genehmigungserteilung reicht nicht aus (vgl. OLG München MDR 2009, 1001; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229 f.; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; OLG Frankfurt …
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