Rechtsprechung
OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Spritzenabszess in einer Arztpraxis mit Hygienemängeln; Infizierung eines Patienten mit Staphylokokken nach einer Injektion ; Erstreckung der Verantwortlichkeit für eine körperliche Schädigung auf seelische Reaktionen des Geschädigten wie insbesondere psychogene ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 286
Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei einem Spitzenabszess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Arzt haftet für Hygienemängel in der Praxis
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Spritzenabszess nach ärztlicher Behandlung - Orthopäden haften dafür wegen Hygienemängeln in ihrer Praxis
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Arzthaftung bei Infektionen in der Praxis
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 18.10.2005 - 2 O 114/02
- OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
- BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1401
- NJW-RR 2007, 936 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ).Die Ausführungen in der vom Senat zitierten Entscheidung BGH NJW 1991, 1541 sprechen teilweise sogar gegen sie (S. 1543).
- BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71
Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast
Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Das gilt zumindest dann, wenn eine solche alternative Schadensentstehung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. auch BGH VersR 1972, 834, 835; BGH VersR 1981, 131, 132 f.). - OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Haftung des Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ). - BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79
Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion
Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
Das gilt zumindest dann, wenn eine solche alternative Schadensentstehung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. auch BGH VersR 1972, 834, 835; BGH VersR 1981, 131, 132 f.).
- BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06
Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer …
- OLG Koblenz, 27.01.2014 - 5 U 1383/13
Arzthaftung aufgrund einer Fehldiagnose bei tatsächlich vorliegender sehr …
Das hätte zur gerichtlichen Überzeugung aufgezeigt werden müssen; erst auf dieser Grundlage wären den Klägern Beweisvorteile zugute gekommen (vgl. Senat in MedR 2006, 657). - OLG Koblenz, 19.02.2013 - 5 U 1428/12 Genauso wenig kommt dem Kläger eine entsprechende Beweiserleichterung unter dem Gesichtspunkt zugute, dass seine Infektion aus einem Bereich stammen würde, dessen Gefahren ärztlicherseits voll ausgeschlossen werden konnten und mussten (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. dazu Senat NJW-RR 2006, 1401 ; auch - wenngleich enger, weil lediglich auf das Verschuldenselement beschränkt - BGHZ 89, 263 und BGHZ 171, 358 ).