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   OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05   

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https://dejure.org/2006,5506
OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05 (https://dejure.org/2006,5506)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2006 - 5 U 1711/05 (https://dejure.org/2006,5506)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 5 U 1711/05 (https://dejure.org/2006,5506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spritzenabszess in einer Arztpraxis mit Hygienemängeln; Infizierung eines Patienten mit Staphylokokken nach einer Injektion ; Erstreckung der Verantwortlichkeit für eine körperliche Schädigung auf seelische Reaktionen des Geschädigten wie insbesondere psychogene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 286
    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast bei einem Spitzenabszess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arzt haftet für Hygienemängel in der Praxis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spritzenabszess nach ärztlicher Behandlung - Orthopäden haften dafür wegen Hygienemängeln in ihrer Praxis

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1401
  • NJW-RR 2007, 936 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
    Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ).

    Die Ausführungen in der vom Senat zitierten Entscheidung BGH NJW 1991, 1541 sprechen teilweise sogar gegen sie (S. 1543).

  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
    Das gilt zumindest dann, wenn eine solche alternative Schadensentstehung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. auch BGH VersR 1972, 834, 835; BGH VersR 1981, 131, 132 f.).
  • OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02

    Haftung des Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
    Verwirklicht sich dieses Risiko, fehlt es an einer vertragswidrigen oder, deliktisch gesprochen, rechtswidrigen Gesundheitsverletzung (BGH NJW 1991, 1541, 1542; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 1607 ).
  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2006 - 5 U 1711/05
    Das gilt zumindest dann, wenn eine solche alternative Schadensentstehung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. auch BGH VersR 1972, 834, 835; BGH VersR 1981, 131, 132 f.).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in NJW-RR 2006, 1401 veröffentlicht ist, bejaht eine Haftung aller Beklagten aus §§ 823 Abs. 1, 847 BGB a.F. sowie der Beklagten zu 3 und 4 hinsichtlich der materiellen Schäden aus Vertragsrecht.
  • OLG Koblenz, 27.01.2014 - 5 U 1383/13

    Arzthaftung aufgrund einer Fehldiagnose bei tatsächlich vorliegender sehr

    Das hätte zur gerichtlichen Überzeugung aufgezeigt werden müssen; erst auf dieser Grundlage wären den Klägern Beweisvorteile zugute gekommen (vgl. Senat in MedR 2006, 657).
  • OLG Koblenz, 19.02.2013 - 5 U 1428/12
    Genauso wenig kommt dem Kläger eine entsprechende Beweiserleichterung unter dem Gesichtspunkt zugute, dass seine Infektion aus einem Bereich stammen würde, dessen Gefahren ärztlicherseits voll ausgeschlossen werden konnten und mussten (so genannte voll beherrschbare Risiken, vgl. dazu Senat NJW-RR 2006, 1401 ; auch - wenngleich enger, weil lediglich auf das Verschuldenselement beschränkt - BGHZ 89, 263 und BGHZ 171, 358 ).
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