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   BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05   

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https://dejure.org/2005,1928
BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05 (https://dejure.org/2005,1928)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - VI ZR 121/05 (https://dejure.org/2005,1928)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - VI ZR 121/05 (https://dejure.org/2005,1928)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs; Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 397; ; ZPO § 402; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 397 § 402 § 411 Abs. 3
    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachverständigenladung nicht von Erläuterungsbedarf abhängig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesstaktik - Wann muss der Sachverständige geladen werden?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesstaktik - Wann muss der Sachverständige geladen werden?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen besteht (fast) immer! (IBR 2006, 423)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1503
  • NZBau 2006, 650
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 56/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines Antrags auf Ladung des

    Das Befragungsrecht der Partei besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO (st. Rsp., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06 - NJW-RR 2007, 1294 Tz. 3 und vom 8. November 2005 - VI ZR 121/05 - NJW-RR 2006, 1503 unter I 2 a).
  • OLG Koblenz, 02.07.2007 - 12 U 1812/05

    Bestimmtheit des Antrags auf Abänderung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Sachverständige nicht nur ein Erstgutachten, sondern ein Ergänzungsgutachten erstattet hat, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch oder eine Prozessverschleppung durch die Partei, die eine mündliche Anhörung erstrebt, vor (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1503, 1504).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 31/14

    Verdeckte Schallmessungen eines gerichtlichen Sachverständigen; Grundsatz der

    Auch wenn das Landgericht selbst keinen Erläuterungsbedarf mehr gesehen haben sollte, war es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 402, 397 ZPO zur Ladung des Sachverständigen zwecks mündlicher Gutachtenerläuterung verpflichtet (vgl. nur: BGH, BauR 2011, 550, juris Rdnr. 36; BGH, BauR 2007, 1610, juris Rdnr. 3; BGH, NJW-RR 2006, 1503, juris Rdnr. 3).
  • KG, 14.06.2007 - 20 U 5/06

    Rechtliches Gehör: Zurückweisung eines ergänzenden Vortrags oder eines

    dd) Einem Anhörungsantrag ist - abgesehen von den Fällen der Präklusion oder des Rechtsmissbrauchs - regelmäßig auch dann nachzugehen, wenn das Gericht keinen Aufklärungsbedarf sieht (vgl. BGH mit Urteil vom 8. November 2005 - VI ZR 121/05 - NJW-RR 2006, 1503 f.; Senat u.a. mit Urteilen 18. September 2006 - 20 U 91/05 - und vom 30. Oktober 2006 - 20 U 55/05).
  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Die Parteien haben zwar auch im selbständigen Beweissicherungsverfahren zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gemäß §§ 492 Abs. 1, 402, 397 ZPO das Recht, den Sachverständigen mündlich zu hören, auch wenn das Gericht gemäß § 411 Abs. 3 ZPO keinen Klärungsbedarf sieht (BGH, Beschluss v. 22.05.2007 - VI ZR 233/06 - Beschluss v. 08.11.2005 - VI ZR 121/05 - und v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Urteil v. 29.10.2002 - VI ZR 353/01; Urteil v. 22.05.2002 - VI ZR 268/00; Urteil v. 17.12.1996 - VI ZR 50/96; OLG Stuttgart, Beschluss v. 25.03.2002 - 1 W 12/02; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.05.1999 - 19 W 18/99, zitiert nach juris).
  • KG, 18.09.2006 - 20 U 91/05

    Voraussetzung der Zurückweisung eines Antrags auf Anhörung eines

    Dies hat der Bundesgerichtshof nun nochmals ausdrücklich klargestellt (Urteil vom 8. November 2005 - VI ZR 121/05): Es kommt nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von der Partei nachvollziehbar dargetan worden ist (vgl. nun auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., E 18 f.).
  • OLG Köln, 27.02.2013 - 16 W 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Ladung eines Sachverständigen

    Dafür reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts insbesondere nicht aus, dass das Gericht das Gutachten für überzeugend hält (BGH Beschl. v. 8.11.2005 - VI ZR 121/05, IBR 2006, 423; Beschl. v. 22.5.2007 - VI ZR 233/06, BauR 2007, 1610 = NZBau 2007, 641; BVerfG, Beschl. v. 14.1.2012 - 1 BvR 2728/10, IBR 2012, 489 = NJW 2012, 1346).
  • OLG Bamberg, 28.02.2007 - 7 W 17/06

    Wie konkret müssen Fragen formuliert werden?

  • KG, 05.07.2007 - 20 U 29/06

    Zurückverweisung der Sache durch das Berufungsgericht: Ablehnung des Antrags auf

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 U 406/09
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