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   OLG Celle, 04.07.2006 - 10 UF 72/06   

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https://dejure.org/2006,10158
OLG Celle, 04.07.2006 - 10 UF 72/06 (https://dejure.org/2006,10158)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.07.2006 - 10 UF 72/06 (https://dejure.org/2006,10158)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 10 UF 72/06 (https://dejure.org/2006,10158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klage eines Bundeslandes gegen den Kindesunterhaltspflichtigen auf Rückzahlung von Unterhaltsvorschussleistungen: Einwand der Geltendmachung des Übergangs der Unterhaltsansprüche zum Nachteil des Berechtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 S. 2 UVG; § 850d Abs. 1 ZPO; § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB
    Anspruch auf Rückzahlung von erbrachten Unterhaltsvorschussleistungen; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) im Erkenntnisverfahren; Pauschaler Abzug berufsbedingter Aufwendungen auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten in Anbetracht der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von erbrachten Unterhaltsvorschussleistungen; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) im Erkenntnisverfahren; Pauschaler Abzug berufsbedingter Aufwendungen auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten in Anbetracht der ...

  • Judicialis

    UVG § 7 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UVG § 7 Abs. 3 S. 2
    Unterhaltsvorschuss: § 7 Abs. 3 S. 2 UVG ist im Erkenntnisverfahren nicht anzuwenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1520
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 14.07.1978 - BT-Drs 8/1992
    Auszug aus OLG Celle, 04.07.2006 - 10 UF 72/06
    In diesem Entwurf war eine dem § 7 Abs. 3 S. 2 UVG vergleichbare Vorschrift zunächst nicht enthalten (vgl. Bundestagsdrucksache 8/1992 S. 6).
  • BGH, 17.09.2014 - VII ZB 21/13

    Privilegierte Pfändung der Unterhaltsvorschusskasse: Voraussetzungen der Pfändung

    aa) § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG ist eine vollstreckungsrechtliche Vorschrift, die Vollstreckungskollisionen zugunsten des unterhaltsberechtigten Kindes lösen soll, welches für einen früheren Zeitraum eine Unterhaltsvorschussleistung erhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561 Rn. 12 f.; OLG Celle, NJW-RR 2006, 1520, 1521).
  • BGH, 17.09.2014 - VII ZB 22/13

    Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen eines Minderjährigen: Festsetzung

    aa) § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG ist eine vollstreckungsrechtliche Vorschrift, die Vollstreckungskollisionen zugunsten des unterhaltsberechtigten Kindes lösen soll, welches für einen früheren Zeitraum eine Unterhaltsvorschussleistung erhalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2006 - XII ZR 26/04, NJW 2006, 3561 Rn. 12 f.; OLG Celle, NJW-RR 2006, 1520, 1521).
  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    b) Die Frage, ob die Anordnung einer Pflichtteilsklausel den Schluss nahe legt, dass die Pflichtteilsberechtigten, wenn sie den Pflichtteil nicht verlangen, nach dem Willen der Ehegatten in jedem Fall Schlusserben nach dem Überlebenden sein sollen, wird nicht einheitlich beantwortet (bejahend: OLG Frankfurt ZEV 2002, 109/110; OLG Köln NJW-RR 1994, 397/398; Pflichtteilsstrafklausel allein nicht ausreichend: OLG Hamm NJW-RR 2006, 1520/1522; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 168/169); Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8, Braun in: Burandt/Rojahn Erbrecht § 2269 Rn. 24 m.w.N.).
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