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   OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05   

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https://dejure.org/2006,3304
OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05 (https://dejure.org/2006,3304)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.01.2006 - 2 W 24/05 (https://dejure.org/2006,3304)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 2 W 24/05 (https://dejure.org/2006,3304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verwalterbestellung durch die Wohnungseigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Ankündigung einer Beschlussfassung über die "Neuwahl eines Verwalters"; Ausreichen einer schlagwortartige Bezeichnung für die Tagesordnung einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflicht zur Unterbreitung von Alternativangeboten bei der Wiederwahl des ...

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 3; ; WEG § 26

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 2
    WEG : Gültigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Bezeichnung des Gegenstandes der Einberufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuwahl bzw. Wiederwahl des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1525
  • MDR 2006, 1401
  • NZM 2006, 822
  • ZMR 2006, 803
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Dabei kann offen bleiben, ob der vom Landgericht genannte Umstand, einen Verwaltervertrag habe es nur in "einem faktischen Verhältnis mit ungesichertem Umfang" gegeben, schon deshalb unerheblich ist, weil in einem solchen Zweifelsfall ohne weiteres ein Verwaltervertrag mit dem Inhalt von Teil III § 20 Abs. 4 und 5 TE in Verbindung mit § 27 WEG zustande käme (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998).

    Insbesondere bedarf es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Es spricht nichts dafür, dass sie nach entsprechender gerichtlicher Belehrung diese Auffassung in Zukunft aufrechterhalten wird, so dass deshalb ihre Wiederwahl nicht mehr vertretbar ist, weil nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten sein wird und insbesondere das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BGH NJW 2002, 3240, 3243).

    Ferner ist die beschlossene "Fortsetzung des Verwaltervertrages mit der Beteiligten zu 5." nach Wortlaut und Sinn für den unbefangenen Betrachter als nächstliegend dahin auszulegen, dass davon nicht nur die Verlängerung des Vertrages, sondern als konstitutiver Bestandteil auch die Neubestellung des Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3242; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 10) umfasst ist (vgl. BayObLG WuM 1997, 396).

  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Enthält - wie vorliegend - die Tagesordnung die Ankündigung einer Beschlussfassung über die "Neuwahl eines Verwalters", so ist für jeden Wohnungseigentümer erkennbar, dass nicht nur die (konstitutive) Bestellung eines Verwalters beschlossen werden soll, sondern auch die wesentlichen Bedingungen eines Verwaltervertrages beraten und beschlossen werden können (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 76; BayObLG …

    Es ist auch kein Grund ersichtlich, der gegen die Wiederwahl der Beteiligten zu 5. spricht (vgl. OLG Celle OLGR 2002, 75, 77; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 999; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 18).

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Ferner ist die beschlossene "Fortsetzung des Verwaltervertrages mit der Beteiligten zu 5." nach Wortlaut und Sinn für den unbefangenen Betrachter als nächstliegend dahin auszulegen, dass davon nicht nur die Verlängerung des Vertrages, sondern als konstitutiver Bestandteil auch die Neubestellung des Verwalters (vgl. BGH NJW 2002, 3240, 3242; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 10) umfasst ist (vgl. BayObLG WuM 1997, 396).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn der neue Beschluss schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses verletzen würde (BGH NJW 1991, 979; OLG Düsseldorf WE 2000, 27).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Eine solche liegt dann vor, wenn eine technisch bessere, modernere Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, auch wenn sie über die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes hinausgeht (BayOblG ZMR 2004, 442, 443; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 21 Rn. 34 m.w.Nw.).
  • OLG Hamm, 06.04.1978 - 15 W 117/76
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05
    Begründet wird diese Auffassung damit, dass den Wohnungseigentümern nach dem Zweck der Vorschrift und der Natur des Wohnungseigentums gegen ihren Willen nicht die Möglichkeit genommen werden dürfe, in einer Versammlung ihre Meinung darzulegen und auf die anderen Wohnungseigentümer einzuwirken (Minderheitenschutz: OLG Köln WEM 1977, 52; OLG Hamm MDR 1978, 759; BayObLG …
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Dass bei dieser Prüfung aufkommende Bedenken in der Wohnungseigentümerversammlung geäußert und diskutiert werden konnten und sollten, verstand sich auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis von selbst (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526).

    aa) Nach nahezu einhelliger Meinung ist die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter und deren Übersendung an die Wohnungseigentümer nur bei einer Neubestellung (OLG Hamm, ZMR 2009, 58, 59; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 35; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 5), nicht aber bei der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters erforderlich (BayObLG, WuM 1993, 488, 489; OLG Hamburg, ZWE 2002, 483, 484 unter 3; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525, 1526 unter 2; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 26 Rn. 22; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 55; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 21; Staudinger/Bub, BGB, Bearb. 2005, § 26 WEG Rn. 148; anders offenbar OLG Hamm, NZM 2003, 486, 487 unter 3).

  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Der Beschluss über die Fortsetzung des Verwaltervertrages ist nach herrschender Meinung gem. §§ 133, 157 BGB regelmäßig zugleich als Wiederbestellungsbeschluss auszulegen (vgl. BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 26 Rn. 138; OLG Schleswig ZWE 2007, 51 (54); Jennißen/Schmidt WEG-Verwalter A. Rn. 113; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 143, 144).

    Es ist nämlich davon auszugehen, dass die Wohnungseigentümer alle Voraussetzungen erfüllen wollten, um eine wirksame Neuwahl sicherzustellen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51).

    Bei einer Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1. 2006 - 2 W 24/05, ZWE 2007, 51; HansOLG Hamburg ZMR 2001, 997, 998; Weitnauer/Lüke a.a.O. § 26 Rn. 9).

  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

    In diesem Zusammenhang ist zunächst klarzustellen, dass die ihrem Wortlaut nach ungenaue Beschlussfassung neben der Verlängerung des bestehenden Verwaltervertrages auch den davon zu unterscheidenden (Wieder-)Bestellungsakt der bisherigen Hausverwaltung enthält (OLG München, Beschl. v. 20.03.2008 - 34 Wx 46/07, NJW-RR 2008, 1182 , [...] Rn. 33 m.w.N.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

    Es entspricht der ganz herrschenden und auch in der Sache zutreffenden Auffassung, dass für den Verwalter bei der Abstimmung über seine Bestellung oder Abberufung kein Stimmrechtsausschluss besteht (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, WuM 2002, 109 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 08.11.2006 - 16 Wx 165/06, NJW-RR 2007, 670 f., [...] Rn. 21; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20; OLG Hamm, Beschl. v. 20.07.2006 - 15 W 142/05, NJW-RR 2007, 161 , [...] Rn. 18; Reichel-Scheer, [...]PK, 5. Aufl. 2010, § 25 WEG Rn. 109 f.).

    Darüber hinaus ist der Beschluss nicht deshalb unwirksam, weil bei der Wiederwahl des Verwalters Alternativangebote nicht unterbreitet worden sind (BGH, Urt. v. 01.04.2011 - V ZR 96/10, WuM 2011, 387 ff., [...] Rn. 11 ff.; OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822 , [...] Rn. 20).

  • LG Bremen, 02.10.2020 - 4 S 188/19

    Wie funktioniert ein Umlagebeschluss?

    Zwar sei die durch die schriftliche Mitteilung an die Eigentümer erfolgte Verkündung des Beschlussergebnisses materiell fehlerhaft, weil die Zustimmungserklärung des Miteigentümers Ö. nicht vorgelegen habe, jedoch führe dies nicht dazu, dass der verkündete Beschluss als nichtig bzw. "Nichtbeschluss" anzusehen wäre (unter Hinweis auf: Merle in Bärmann, 10. Auflage, § 23 Randziffer 10, Drabek in Riecke/Schmidt § 23 Randziffer 47; Breiholdt, ZMR 2010, 168 (171); Müller ZWE 2007, 56; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 W 24/05, AG Hamburg-Barmbek, ZMR 2009, 406; LG Hamburg, Urteil vom 12.07.2017, Az. 318 5 31/16; BGH, Urteil vom 06.07.2018, Az. V ZR 221/17; LG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2017, 7 5 74/16).

    Teilweise wird angenommen, dass aufgrund der Abdingbarkeit von § 23 Abs. 3 WEG kein Verstoß gegen eine zwingende Rechtsvorschrift gegeben sei, so dass kein nichtiger, sondern lediglich ein nach § 23 Abs. 4 WEG anfechtbarer Beschluss gegeben sei (Bärmann/Merle, 14. Aufl. 2018, WEG § 23 Rn. 116; BeckOGK/Hermann, 1.3.2020, WEG § 23 Rn. 131; vgl. auch LG Hamburg, Urt. v. 12.7.2017 - 318 S 31/16, ZWE 2018, 28 und OLG Schleswig, Beschluss vom 20.1.2006 - 2 W 24/05, NJW-RR 2006, 1525).

  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Ohnehin bedürfte es bei einer Wiederwahl des Verwalters grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten (vgl. hierzu OLG Schleswig NZM 2006, 822; OLG Hamburg WuM 2002, 109; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 26 Rz. 9).
  • AG Nürnberg, 23.01.2015 - 14 C 4961/14

    Unwirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses, der den Eigentümern

    Von dem hier vorliegenden Beschluss hinsichtlich der Ermächtigung zum Abschluss eines Folgevertrages mit dem bisherigen Verwalter ist auch der Bestellungsbeschluss mit umfasst, da davon auszugehen ist, dass die Wohnungseigentümer alle Voraussetzungen für eine wirksame Weiterbestellung erfüllen wollten (OLG Schleswig NZM 2006, 822).
  • LG Itzehoe, 16.08.2011 - 11 S 42/10

    Kein wirksamer Zweitbeschluss ohne sachlichen Grund!

    Jeder Wohnungseigentümer kann jedoch verlangen, dass durch den Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus dem Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt werden (BGHZ 113, 197 (200); OLG Schleswig ZWE 2007, 51 (55); OLG München ZMR 2008, 560 (561)).
  • LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch

    Zwar teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, dass vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters Angebote von mehreren Verwaltern eingeholt werden müssen (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach

    Regelmäßig reicht eine schlagwortartige Angabe aus (vgl. nur OLG Schleswig, Beschl. v. 20. Jan. 2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822, 823, m.w.N.).
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden (BGH NZM 2011, 515; so auch bereits HansOLG, ZWE 2002, 483; OLG Schleswig, NJW-RR 2006, 1525).
  • LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09

    Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

  • LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des

  • LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 123/11

    Auslagerung der amtierenden WEG-Verwaltung auf eine neu gegründete GmbH

  • AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980b C 41/21

    Verstoß gegen Nichtöffentlichkeit muss umgehend gerügt werden

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 11.12.2009 - 72 C 143/09
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