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   OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - I-1 U 241/05   

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https://dejure.org/2006,3185
OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - I-1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.06.2006 - I-1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3185)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - I-1 U 241/05 (https://dejure.org/2006,3185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähiger Schaden bei Verlust der Fähigkeit der Verrichtung von Hausarbeiten; Ersatzanspruch wegen des Wegfalls der Eigenversorgung bei Verletzung des oder der Haushaltsführenden im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Erbringung des geschuldeten Beitrags ...

  • Judicialis

    BGB § 814; ; BGB § ... 843 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 1 1. Alternative; ; BGB § 843 Abs. 1 2. Alternative; ; BGB § 1353 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1360; ; SGB XII § 20; ; LPartG § 5; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 273 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallbedingte Beeinträchtigung der Haushaltsführungstätigkeit im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ersatzfähiger Vermögensschaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die im Rahmen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft für den Lebensgefährten erbrachten Leistungen im gemeinsamen Haushalt begründen im Verletzungsfall keinen vermögensrechlichen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1535
  • NZV 2007, 40
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Für eine entsprechende Anwendung der Regeln über den Ehegattenunterhalt auf derartige Lebensgemeinschaften ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Raum (BGH VersR 1984, 936, 937 = NJW 1984, 2520 mit Hinweis auf BGH NJW 1980, 124 sowie BGH NJW 1980, 1686).

    Der Bundesgerichtshof hat davon abgesehen, den Wert der Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Todesfall als Vorteil auf den Unterhaltsschaden der Witwe zur Anrechnung zu bringen (BGH VersR 1984, 936 = NJW 1984, 2520).

  • LG Zweibrücken, 29.06.1993 - 3 S 94/93

    Erwerbsschaden der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Hausfrau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    In der Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Erwerbsfähigkeit gemäß § 843 Abs. 1 1. Alternative BGB bejaht, wenn der Betroffene infolge einer durch einen Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung in der Haushaltsführung ausfällt (grundlegend LG Zweibrücken FamRZ 1994, 955 = NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391 ohne Begründung; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, §§ 842, 843, Rdnr. 53; Staudinger/Vieweg, Kommentar zum BGB, 13. Auflage, § 842, Rdnr. 133; Huber in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Kommentar zum BGB, §§ 842, 843, Rdnr. 169).

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Leistungen zur Haushaltsführung in einer solchen Beziehung aufgrund einer vertraglichen Regelung erfolgen, insbesondere soweit sie sich als Gegenleistung zur Unterhalts- oder Versorgungsleistung des anderen Partners verstehen (Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 4. Kapitel, Rdnr. 149; LG Zweibrücken NJW 1993, 3207).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1991 - 13 U 177/90

    Streupflichtverletzung - Mitverschulden des Gestürzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Die Führung des Haushalts in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reicht hierfür nicht aus (OLG Nürnberg, NZV 2006, 209; OLG Düsseldorf - 13. Zivilsenat - VersR 1992, 1418; OLG Köln ZfS 1984, 132; LG Hildesheim VersR 2002, 1431; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Auflage, Rdnr. 183; Raiser NJW 1994, 2672; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Kapitel 4, Rdnr. 149; Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Auflage, § 843, Rdnr. 8).

    Der Schadensersatzanspruch aus § 843 Abs. 1 BGB ist im Ergebnis so zu behandeln, als hätte sie ohne die Versorgung anderer Personen als Alleinstehende einen Haushalt geführt (OLG Düsseldorf VersR 1992, 1418, 1419; Küppersbusch a.a.O., Rdnr. 183).

  • LG Hildesheim, 06.07.2000 - 1 S 36/00

    Ersatz des Haushaltsführungsschadens bei verletzungsbedingt behinderter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Die Führung des Haushalts in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reicht hierfür nicht aus (OLG Nürnberg, NZV 2006, 209; OLG Düsseldorf - 13. Zivilsenat - VersR 1992, 1418; OLG Köln ZfS 1984, 132; LG Hildesheim VersR 2002, 1431; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Auflage, Rdnr. 183; Raiser NJW 1994, 2672; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Kapitel 4, Rdnr. 149; Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Auflage, § 843, Rdnr. 8).

    Möglicherweise kommt auch die Qualifizierung als ersatzfähiger Erwerbsschaden unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass die Haushaltsführung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft des davon betroffenen Partners darstellt (Huber in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Kommentar zum BGB, §§ 842, 843, Rdnr. 169; Staudinger/Vieweg a.a.O., Rdnr. 133; LG Zweibrücken a.a.O.; LG Hildesheim VersR 2002, 1431, 1432).

  • OLG Nürnberg, 10.06.2005 - 5 U 195/05

    Verlust der Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, als Erwerbsschaden im Sinne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Die Führung des Haushalts in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft reicht hierfür nicht aus (OLG Nürnberg, NZV 2006, 209; OLG Düsseldorf - 13. Zivilsenat - VersR 1992, 1418; OLG Köln ZfS 1984, 132; LG Hildesheim VersR 2002, 1431; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Auflage, Rdnr. 183; Raiser NJW 1994, 2672; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, Kapitel 4, Rdnr. 149; Palandt/Sprau, Kommentar zum BGB, 65. Auflage, § 843, Rdnr. 8).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Der Ehegatte, der infolge einer Verletzung die ihm als Unterhaltsbeitrag obliegende Hausarbeit nicht leisten kann, hat auch dann einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten einer Ersatzkraft, wenn eine solche nicht angestellt wird (BGH GrZS NJW 1968, 1832; BGH NJW 1983, 1425).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Für eine entsprechende Anwendung der Regeln über den Ehegattenunterhalt auf derartige Lebensgemeinschaften ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Raum (BGH VersR 1984, 936, 937 = NJW 1984, 2520 mit Hinweis auf BGH NJW 1980, 124 sowie BGH NJW 1980, 1686).
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88

    Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Dieser stellt sich, je nachdem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder ob sie den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden im Sinne des § 843 Abs. 1 1. Alternative BGB oder als Vermehrung der Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1 2. Alternative BGB dar (BGH VersR 1989, 1273).
  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    Daraus folgt, dass er im Falle der Verletzung seiner Person und einem sich daraus ergebenden Unvermögen zur Erfüllung der Haushaltsführungspflicht einen eigenen, wirtschaftlich messbaren Schaden erleidet, den der Schädiger zu ersetzen verpflichtet ist (Raiser NJW 1994, 2672 mit Hinweis auf BGHZ 38, 55).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 9 U 189/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 241/05
    In der Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ersatzfähigkeit des Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Erwerbsfähigkeit gemäß § 843 Abs. 1 1. Alternative BGB bejaht, wenn der Betroffene infolge einer durch einen Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung in der Haushaltsführung ausfällt (grundlegend LG Zweibrücken FamRZ 1994, 955 = NJW 1993, 3207; OLG Karlsruhe DAR 1993, 391 ohne Begründung; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage, §§ 842, 843, Rdnr. 53; Staudinger/Vieweg, Kommentar zum BGB, 13. Auflage, § 842, Rdnr. 133; Huber in Dauner-Lieb/Heidel/Ring, Kommentar zum BGB, §§ 842, 843, Rdnr. 169).
  • OLG Köln, 11.03.1982 - 3 W 18/82

    Hausfrauenrente; Geldrente; Kapitalabfindung; Geldrente durch unerlaubte

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Der Kläger kann jedenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, soweit die beeinträchtigte Fähigkeit zur Führung des Haushaltes der Deckung seiner eigenen Bedürfnisse diente (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006 - 1 U 241/05 -, Rn. 10, juris).

    Kann die fragliche Hausarbeit nach dem, was die persönliche Überzeugung gebietet, geleistet oder unterlassen werden, so berührt eine Verletzung, die ihre Erbringung unmöglich macht, die Vermögenssphäre nicht (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juni 2005, 5 U 195/05, zitiert nach juris, Rn. 16; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 03. April 2018 - 11 U 93/17 -, Rn. 7, juris; KG, Urteil vom 26. Juli 2010 - 12 U 77/09 -, Rn. 20 - 32, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006 - 1 U 241/05 -, Rn. 15ff.; OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2009 - 5 138/08 -, Rn. 13, 14; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 12 U 180/15 -, Rn. 13).

    Möglicherweise kommt auch die Qualifizierung als ersatzfähiger Erwerbsschaden unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass die Haushaltsführung eine sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft des davon betroffenen Partners darstellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, 1 U 241/05, 1 U 241/05, Rn. 23, juris), etwa, weil der Kläger eine wirtschaftliche Gegenleistung erhält (Löhnig, FamRZ 95, 2030, 2031/2032; Pardey, Haushaltsführungssschaden, S. 32).

    Für die Zeit danach ist auf einen "fiktiven" Zwei-Personen-Haushalt mit dem Kläger und seinem Kind abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006 - 1 U 241/05 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. September 2016 - 9 U 238/15-, Rn. 27, 28, juris; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 12 U 180/15-, Rn. 13, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02. Januar 2019 - 1 U 158/16 -, Rn. 56, 57, juris).

  • OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20

    Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall;

    Kann die fragliche Hausarbeit nach dem, was die persönliche Überzeugung gebietet, geleistet oder unterlassen werden, so berührt eine Verletzung, die ihre Erbringung unmöglich macht, die Vermögenssphäre nicht (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juni 2005, 5 U 195/05, zitiert nach juris, Rn. 16; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 03. April 2018 - 11 U 93/17 -, Rn. 7, juris; KG, Urteil vom 26. Juli 2010 - 12 U 77/09 -, Rn. 20 - 32, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006 - 1 U 241/05 -, Rn. 15ff.; OLG Celle, Urteil vom 12. Februar 2009 - 5 138/08 -, Rn. 13, 14; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 12 U 180/15 -, Rn. 13).

    Möglicherweise kommt auch die Qualifizierung als ersatzfähiger Erwerbsschaden unter dem Gesichtspunkt in Betracht, dass die Haushaltsführung eine sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft des davon betroffenen Partners darstellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, 1 U 241/05, 1 U 241/05, Rn. 23, juris), etwa, weil der Kläger eine wirtschaftliche Gegenleistung erhält (Löhnig, FamRZ 95, 2030, 2031/2032; Pardey, Haushaltsführungssschaden, S. 32).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2016 - 12 U 180/15

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter Schädigung des Schultergelenks;

    Die Beeinträchtigungen der Haushaltsführung ist nur dann ein nach den §§ 842, 843 BGB zu ersetzender Erwerbsschaden, wenn die Tätigkeit der Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dient (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2007, 40 ; OLG Nürnberg NZV 2006, 209 ; Küppersbusch, a.a.O., Rn. 184).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2009 - 1 U 95/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NZV 2007, 40) besteht im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft der Anspruch des Verletzten grundsätzlich nur, soweit der Eigenbedarf gemäß § 843 Abs. 1 2. Alt. BGB (§ 11 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StVG) betroffen ist (vgl. dazu auch Schirmer, DAR 2007, 8).

    Denn die Haushaltsführungspflicht entsteht in dem gesetzlichen Rahmen der §§ 1353, 1356, 1360 BGB (Unterhaltspflicht im Umfang der Abrede der Ehegatten), den es für die nicht eheliche Lebensgemeinschaft gerade nicht gibt (wegen der ausführlichen Begründung vgl. Senat NZV 2007, 40).

  • KG, 26.07.2010 - 12 U 77/09

    Haushaltsführungsschaden in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Gegenüber dem nichtehelichen Lebenspartner bestehen grundsätzlich keine gesetzlichen Unterhaltspflichten und eine entsprechende Anwendung der Regeln über den Ehegattenunterhalt kommt nicht in Betracht (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006 - 1 U 241/05 - NJW-RR 2006, 1535 m.w.N.).
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 198/19

    Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall in Frankreich

    Anders als nach der bisher ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung zum deutschen Recht (vgl. insbesondere OLG Nürnberg, Urteil v. 10.06.2005 - 5 U 19/05; OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.06.2006 - I-1 U 241/05; OLG Celle, Urteil v. 12.02.2009 - 5 U 138/08; KG, Urteil v. 26.07.2010 - 12 U 77/09; OLG Hamm, Urteil v. 23.11.2012 - 9 U 179/11; OLG Brandenburg, Urteil v. 13.10.2016 - 12 U 180/15; OLG Schleswig, Urteil v. 03.04.2018 - 11 U 93/17 - jeweils bei juris) kommt es darauf, ob die Klägerin ihrem Lebenspartner rechtlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet war, unter Berücksichtigung des französischen Rechts nicht an.
  • BGH, 28.03.2011 - VI ZR 264/09

    Verletzung der Gehörsrüge bei fehlender ausdrücklicher Bescheidung des

    Soweit der Kläger eine Divergenz zum Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. April 2009 (NZV 2007, 40) sieht, hat die Nichtzulassungsbeschwerdebegründung keinen von der angefochtenen Entscheidung abweichenden Obersatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf und auch keine von der Entscheidung des Berufungsgerichts abweichende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum aufgezeigt.
  • LG Offenburg, 30.10.2014 - 2 O 169/14

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Ersatz des Haushaltsführungsschadens

    Die Klägerin kann von der Beklagten dem Grunde nach Erstattung des auf sie übergangenen Haushaltsführungsschadens verlangen, § 843 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 116 SGB X. Zwar geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass nur im Rahmen einer Ehe der verletzte Ehegatte einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger haben soll; für die Mitglieder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft soll das nicht gelten (OLG Düsseldorf NJW-RR 06, 1535; KG NJW-RR 10, 1687; Palandt/Sprau, BGB 73. Aufl., § 843 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 12.01.2021 - 12 U 5/20

    Haushaltsführungsschaden bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Soweit ein Kostenersatz für Tätigkeiten verlangt wird, die mit der Haushaltsführung für den damaligen Lebensgefährten und jetzigen Ehemann in Verbindung zu bringen sind, liegt kein nach Maßgabe der §§ 842, 843 Abs. 1, Alt. 1 BGB ersatzfähiger Erwerbsschaden vor (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2006, 1 U 241/05, NJW-RR 2006, 1535, beck-online, OLG Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016, 12 U 180/15, Rn. 13, juris), weil eine gesetzliche Verpflichtung zum Unterhalt gegenüber den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht besteht.
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