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   OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04-191   

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https://dejure.org/2005,2707
OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04-191 (https://dejure.org/2005,2707)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.08.2005 - 1 U 621/04-191 (https://dejure.org/2005,2707)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. August 2005 - 1 U 621/04-191 (https://dejure.org/2005,2707)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Werkvertrag und Verjährung: Hemmung der Verjährung durch den Antrag eines Werkunternehmers auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Werklohnanprüchen bei Altverträgen; Anwendbarkeit des neuen Verjährungsrechts bei Anspruchsentstehung nach dem Stichtag; Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung durch Antrag des Werkunternehmers auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 196 Abs. 1; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 198; ; BGB § 199 n.F.; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 203; ; BGB § 203 S. 1; ; BGB § 203 S. 2; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 205; ; BGB § 217 a.F.; ; BGB § 222 a.F.; ; BGB § 477 II; ; BGB § 480; ; BGB § 490; ; BGB § 493; ; BGB § 631; ; BGB § 632 a.F.; ; BGB § 639; ; BGB § 639 I a.F.; ; EGBGB Art 229 § 5; ; EGBGB Art 229 § 6; ; EGBGB Art 229 § 6 Abs. 1; ; ZPO § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 546; ; ZPO §§ 485 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7 § 633; ZPO § 485
    Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs bei einen Antrag des Werkunternehmers auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren hemmt nicht Verjährung der Werklohnforderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • dialogperfect.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Hemmung von Vergütungsansprüchen des Werkunternehmers durch selbstständiges Beweisverfahren? (RA Dr. Gary Klaft / RA Timo Nossek; BauR 2008, 36)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren über Mängel hemmt nicht Verjährung der Werklohnforderung! (IBR 2005, 677)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 163
  • NZBau 2006, 714
  • BauR 2006, 561
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 407/99

    Unterbrechung der Verjährung durch selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04
    Der Bundesgerichtshof hat in einem zum alten Recht ergangenen Urteil vom Dezember 2000 (veröffentlicht in WM 2001, 820, 821) entschieden, dass, wenn ein vom Auftraggeber eingeleitetes selbstständiges Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt wird, die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung, also bis zur Übermittlung des auf Antrag des Werkunternehmers eingeholten Gutachtens, fortdauert.
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04
    Rechtsprechung und Kommentarliteratur waren sich jedoch einig, dass die Unterbrechungswirkung nur in den Fällen der §§ 477 II, 480, 490, 493 und 639 BGB eintrat, d.h. für Gewährleistungsansprüche des Käufers oder Bestellers, für die das im Gesetz ausdrücklich geregelt war und wo es um die diese Ansprüche betreffende Verjährung ging (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rdn. 23 zu § 209 mwNw.; Saarl. OLG, BauR 2004, 1198, 1199).
  • OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07

    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal;

    Ungeachtet dessen bleibt allerdings die alte - zweijährige - Verjährungsfrist maßgeblich, wie sich aus Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB ergibt (vgl. BGH, NJW 2006, 44 und OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163 - jurisRdnr. 34 ).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZR 135/11

    Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs: Einleitung eines selbstständigen

    Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob ein vom Auftragnehmer zur Klärung der Mängelfreiheit eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB zur Hemmung der Verjährung seines Vergütungsanspruchs führt (dagegen: OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163, 164; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., Teil 2 Rn. 139; Lenkeit, BauR 2002, 196; Heinrich in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 204 Rn. 30; Grothe in MünchKommBGB, 6. Aufl., § 204 Rn. 44; Vogel in jurisPR-PrivBauR 6/2008, Anm. 4 E; dafür insbesondere: Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., Teil B, Anh. 3 Rn. 41 m.w.N.; Schmidt-Räntsch in Erman, BGB, 13. Aufl., § 204 Rn. 20).
  • OLG Bremen, 16.08.2007 - 2 U 29/07

    "Einschlafenlassen" von Vertragsverhandlungen als eine für die Verjährungshemmung

    Zu diesem Zeitpunkt waren mehr als drei Monate seit Beendigung der Hemmung nach § 203 Satz 1 BGB verstrichen; § 203 Satz 2 BGB läuft bei einer solchen Fallkonstellation ins Leere (siehe OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163, 164).
  • OLG Hamm, 30.05.2011 - 17 U 152/10

    Verjährung von Werklohnforderungen bei Einleitung eines selbständigen

    Ein Antrag des Werkunternehmers auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Abwesenheit von Mängeln bewirkt die Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs nach § 204 Absatz I Nr. 7 BGB, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 163).

    Es kann dahinstehen, ob der vom Landgericht und dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (NJW-RR 2006, 163) zu folgen ist und wie die zwischen den Parteien und auch in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage zu entscheiden ist, ob die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens durch den Werkunternehmer die Verjährung des Vergütungsanspruchs hemmt (vgl. insbesondere: Kniffka/Koeble, 2. Teil, Rn 139; Kniffka/Schulze-Hagen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 23.07.2010, § 634a, Rn. 142 und Kniffka/Jansen/von Rintelen, § 631, Rn. 880; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 17. Auflage, Anh. 3, Rn. 41 m.w.N. zum Streitstand).

    Der Senat weicht auch nicht von der Auffassung des OLG Saarbrücken in dem Urteil vom 17.08.2005 (NJW-RR 2006, 163) ab; der hier zu beurteilende Fall unterscheidet sich von diesem, weil die Werklohnvergütung der Klägerin zum Zeitpunkt der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens noch nicht fällig und damit das Fehlen von Mängeln (die Abnahmefähigkeit) Anspruchsvoraussetzung war.

  • BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13

    Notarkosten: Verjährung des Vergütungsanspruchs bei nicht formgerechter

    Verbleibt nach dem Ende der Hemmung - wie hier - noch eine Verjährungsfrist von mehr als drei Monaten, findet die Vorschrift keine Anwendung (Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 203 Rn. 5; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163, 164).
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 152/10

    Dauer der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Denn § 203 S. 2 BGB läuft leer, wenn - wie hier - bei Ende der Hemmung noch mehr als 3 Monate der Verjährungsfrist offen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil v. 17.08.2005, 1 U 621/04, Zitat nach juris = NJW-RR 2006, 163; Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl., § 203 Rn 5).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 28 U 25/08

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Liegen mehr als drei Monate zwischen dem sich durch Hinzurechnung der Hemmung ergebenden tatsächlichen Eintritt der Verjährung und dem Ende des Hemmungszeitraumes, dann läuft die Ablaufhemmung (wie die Ablaufhemmung der alten NeuwagenVerkaufsbedingungen) leer (vgl. OLG Saarbrücken in NJW-RR 2006, 163 [164 zu 2.b.]; KG in ZEV 2008, 481 [483]; OLG Bremen in NJOZ 2008, 2453 [2458]; Staudinger-Peters (2004), BGB § 203 Rdn. 17; Palandt-Heinrichs, 67. Aufl., BGB § 203 Rdn. 5).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

    § 203 Satz 2 BGB ist daher unanwendbar, wenn nach dem Ende der Verhandlungen noch eine Verjährungsfrist von mehr als drei Monaten verbleibt (1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 17. August 2005 - 1 U 621/04, NJW-RR 2006, 163, 164; BeckOGK BGB/Meller-Hannich, aaO, § 203 Rn. 59.2), wie es hier mit Blick auf das reguläre Fristende am 13. Februar 2011 der Fall war.
  • LG Dortmund, 19.08.2010 - 12 O 160/09

    Ende der Verjährungshemmung bei Ablehnung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Die betreffende Frist wurde jedoch nicht durch das seitens der Klägerin angestrengten selbstständigen Beweisverfahren gehemmt, da die diesbezügliche Bestimmung des § 204 Abs. 1 Ziff.7 BGB nur auf Gewährleistungs-, nicht aber auf Vergütungsansprüche anwendbar ist (vgl. OLGR Saarbrücken OLGR 2005, 849).
  • LG Düsseldorf, 29.06.2017 - 13 O 524/09
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 203 S. 2 BGB, wonach die Verjährung "frühestens" drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.8. 2005 - 1 U 621/04, NJW-RR 2006, 163, 164; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby (2014) BGB § 203, Rn. 17).
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