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   OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05   

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OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05 (https://dejure.org/2005,3379)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.2005 - 23 WLw 6/05 (https://dejure.org/2005,3379)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 23 WLw 6/05 (https://dejure.org/2005,3379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur unentgeltlichen Sorge in Ansehung der Erbeinsetzung; Wirksamkeit eines Rücktritts vom Erbvertrag; Vererblichkeit der Verpflichtung zur Sorge, Pflege und Haushaltsführung; Notarielle Beurkundung des vertraglichen Zuwendungsverzichts; Geltendmachung des ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 2348; ; BGB § 2352

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 2348 § 2352
    Durchbrechung der für Erb- oder Zuwendungsverzicht geltenden Formerfordernisse aufgrund von Treu und Glauben nur unter engsten Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 24.07.1989 - 8 W 458/88

    Umdeutung einer Vereinbarung ein Testament nicht zu ändern in einen Erbvertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Wegen der besonderen Formstrenge des Erbrechts wird sogar die Auffassung vertreten, erbrechtliche Formmängel könnten überhaupt nicht durch die Anwendung des § 242 BGB korrigiert werden (OLG Stuttgart NJW 1989, 2700, 2701 für einen Erb- oder Erbverzichtsvertrag; Palandt/Heinrichs § 125 Rdn. 17; abw. Münchener Kommentar/Einsele § 125 Rdn. 62 m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Es ist anerkannt, dass gesetzliche Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden dürfen; eine Ausnahme kommt nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (etwa BGHZ 92, 164, 172 = NJW 1985, 1788, 1770; Münchener Kommentar/Einsele § 125 Rdn. 53 ff.; Palandt/Heinrichs § 125 Rdn. 17 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 125 Rdn. 37 ff. jew. m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 31.05.2002 - 10 W 35/01

    Formlose Hoferbenbestimmung durch eine Nutzungsüberlassung des Hofes an einen

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Diese Grundsätze betreffen Fälle, in denen der Erblasser durch einen formunwirksamen Hofübertragungsvertrag, Vorvertrag, Erbvertrag oder durch sein tatsächliches Verhalten, etwa durch eine nachhaltige, dauerhafte Beschäftigung des Betroffenen auf dem Hof das berechtigte Vertrauen bei dem Betroffenen erweckt hat, Hofnachfolger zu werden, der Betroffene sich darauf eingestellt hat und die tatsächliche Hoferbfolge und sein Ausschluss hiervon für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden (dazu BGHZ 119, 387 = NJW 1983, 267; Senat JMBl NW 2004, 8, 9; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 1371, 1372 = RdL 2002, 243 = Agrarrecht 2003, 20 = NdsRpfl 2002, 360; OLG Schleswig OLGR 2004, 559 = SchlHA 2005, 278).
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Diese Grundsätze betreffen Fälle, in denen der Erblasser durch einen formunwirksamen Hofübertragungsvertrag, Vorvertrag, Erbvertrag oder durch sein tatsächliches Verhalten, etwa durch eine nachhaltige, dauerhafte Beschäftigung des Betroffenen auf dem Hof das berechtigte Vertrauen bei dem Betroffenen erweckt hat, Hofnachfolger zu werden, der Betroffene sich darauf eingestellt hat und die tatsächliche Hoferbfolge und sein Ausschluss hiervon für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden (dazu BGHZ 119, 387 = NJW 1983, 267; Senat JMBl NW 2004, 8, 9; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 1371, 1372 = RdL 2002, 243 = Agrarrecht 2003, 20 = NdsRpfl 2002, 360; OLG Schleswig OLGR 2004, 559 = SchlHA 2005, 278).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Es ist anerkannt, dass gesetzliche Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden dürfen; eine Ausnahme kommt nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht, in denen nach den gesamten Umständen die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (etwa BGHZ 92, 164, 172 = NJW 1985, 1788, 1770; Münchener Kommentar/Einsele § 125 Rdn. 53 ff.; Palandt/Heinrichs § 125 Rdn. 17 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 125 Rdn. 37 ff. jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Daraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (so BayObLGZ 1965, 86, 90; Palandt/Edenhofer § 2359 Rdn. 1; Staudinger/Schilken, BGB, Bearbeitung 2003, § 2359 Rdn. 6; vgl. demgegenüber aber auch BGHZ 20, 71, 75; OLG Stuttgart ZEV 1998, 185, 187 m. Anm. Otte; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erbrecht generell Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, § 242 Rdn. 1553 ff.; Münchener Kommentar/Roth § 242 Rdn. 84; Palandt/Heinrichs § 242 Rdn. 70).
  • OLG Stuttgart, 19.08.1997 - 8 W 124/97

    Auslegung und Ausführung eines Erbvertrages ; Anordnung einer Nacherbfolge ;

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Daraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (so BayObLGZ 1965, 86, 90; Palandt/Edenhofer § 2359 Rdn. 1; Staudinger/Schilken, BGB, Bearbeitung 2003, § 2359 Rdn. 6; vgl. demgegenüber aber auch BGHZ 20, 71, 75; OLG Stuttgart ZEV 1998, 185, 187 m. Anm. Otte; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erbrecht generell Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, § 242 Rdn. 1553 ff.; Münchener Kommentar/Roth § 242 Rdn. 84; Palandt/Heinrichs § 242 Rdn. 70).
  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Daraus wird in Rechtsprechung und Schrifttum verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (so BayObLGZ 1965, 86, 90; Palandt/Edenhofer § 2359 Rdn. 1; Staudinger/Schilken, BGB, Bearbeitung 2003, § 2359 Rdn. 6; vgl. demgegenüber aber auch BGHZ 20, 71, 75; OLG Stuttgart ZEV 1998, 185, 187 m. Anm. Otte; zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Erbrecht generell Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearbeitung, § 242 Rdn. 1553 ff.; Münchener Kommentar/Roth § 242 Rdn. 84; Palandt/Heinrichs § 242 Rdn. 70).
  • OLG Schleswig, 20.07.2004 - 3 WLw 22/04

    Verhältnis einer formlosen Hoferbenbestimmung zur vorherigen Hoferbenbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.2005 - 23 WLw 6/05
    Diese Grundsätze betreffen Fälle, in denen der Erblasser durch einen formunwirksamen Hofübertragungsvertrag, Vorvertrag, Erbvertrag oder durch sein tatsächliches Verhalten, etwa durch eine nachhaltige, dauerhafte Beschäftigung des Betroffenen auf dem Hof das berechtigte Vertrauen bei dem Betroffenen erweckt hat, Hofnachfolger zu werden, der Betroffene sich darauf eingestellt hat und die tatsächliche Hoferbfolge und sein Ausschluss hiervon für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden (dazu BGHZ 119, 387 = NJW 1983, 267; Senat JMBl NW 2004, 8, 9; OLG Oldenburg NJW-RR 2002, 1371, 1372 = RdL 2002, 243 = Agrarrecht 2003, 20 = NdsRpfl 2002, 360; OLG Schleswig OLGR 2004, 559 = SchlHA 2005, 278).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    An die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auf formunwirksame erbrechtliche Vereinbarungen müssen strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 225, 226).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 3 Wx 185/06

    Wirksamkeit eines vor Gericht abgeschlossenen Erbvertrages

    Daraus wird verbreitet der Schluss gezogen, die Erbenstellung könne nicht aus Gesichtspunkten des § 242 BGB angezweifelt werden; zumindest im Erbscheinsverfahren sei lediglich zu prüfen, wer Erbe geworden ist, und nicht, ob besondere Umstände der Geltendmachung eines Erbrechts entgegenstehen (vgl OLG Köln NJW-RR 2006, 225, mN).
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