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   BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04   

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https://dejure.org/2005,629
BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04 (https://dejure.org/2005,629)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2005 - IX ZR 127/04 (https://dejure.org/2005,629)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04 (https://dejure.org/2005,629)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerberaterhaftung bei ungewisser Rechtslage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung hinsichtlich einer Pensionszusage durch einen Steuerberater; Bestimmung des Umfangs der Beratungsverpflichtung des Steuerberaters; Entstehen einer erweiterten Aufklärungspflicht des Steuerberaters durch das Bestehen ...

  • Judicialis

    BGB § 675; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerberater hat auf erhebliche Rechtsunsicherheit bei Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm hinzuweisen ? Hier: Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Belehrung bei unbestimmtem Rechtsbegriff

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zu den Hinweispflichten eines Steuerberaters bei objektiver Ungewissheit der Rechtslage

Besprechungen u.ä. (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 273
  • ZIP 2006, 1538
  • MDR 2006, 298
  • WM 2005, 2345
  • DB 2006, 43
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Der Bundesfinanzhof habe erst mit Urteil vom 24. Januar 1996 (BFHE 180, 272, 273 f = BStBl. II 1997, 440) das Erteilungsalter von 60 Jahren für die Gewährung von Pensionszusagen, jenseits deren verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermuten seien, auf nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ausgedehnt.

    Die betriebliche Veranlassung von Leistungen an Geschäftsführer-Gesellschafter ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit jeher verneint und stattdessen die Ursache im Gesellschaftsverhältnis angenommen worden, wenn sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter versagt hätte (vgl. BFH BStBl. 1962 III, 243, 244; BFHE 89, 208, 210 = BStBl. 1967 III, 626; BFHE 176, 413, 414 f; BFHE 180, 272, 273).

    Allerdings gelten für diesen Vergleich graduell unterschiedliche Maßstäbe, weil für einen nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer das sogenannte Nachzahlungsverbot nicht eingreift (vgl. BFHE 69, 299, 302 = BStBl. 1959 111, 374 - Beteiligung unter 25 v.H.; BFHE 180, 272, 274 m.w.N.).

    Der Bundesfinanzhof hatte im Februar 1991 auch noch nicht - insoweit risikomindernd - festgestellt, dass im allgemeinen für die Erdienbarkeit von Pensionszusagen an nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Merkmale von § 1 Abs. 1 BetrAVG zurückgegriffen werden könne (vgl. dazu erst BFHE 176, 413, 415 und BFHE 180, 272, 274).

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Eine allgemein ausschließende Altersgrenze für den Zeitpunkt der Zusage mit der Vollendung des 60. Lebensjahres wegen des altersbedingt steigenden Risikos einer kurzfristigen Inanspruchnahme (vgl. BFHE 176, 413, 415 = BStBl. II 1995, 861) findet sich hier noch nicht.

    Die betriebliche Veranlassung von Leistungen an Geschäftsführer-Gesellschafter ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit jeher verneint und stattdessen die Ursache im Gesellschaftsverhältnis angenommen worden, wenn sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter versagt hätte (vgl. BFH BStBl. 1962 III, 243, 244; BFHE 89, 208, 210 = BStBl. 1967 III, 626; BFHE 176, 413, 414 f; BFHE 180, 272, 273).

    Der Bundesfinanzhof hatte im Februar 1991 auch noch nicht - insoweit risikomindernd - festgestellt, dass im allgemeinen für die Erdienbarkeit von Pensionszusagen an nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer auf die Merkmale von § 1 Abs. 1 BetrAVG zurückgegriffen werden könne (vgl. dazu erst BFHE 176, 413, 415 und BFHE 180, 272, 274).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Die pflichtmäßige Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGHZ 129, aaO; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843).

    Der Beklagten gibt die Zurückverweisung Gelegenheit, ihrerseits darzulegen, ob und wie ihr verstorbener Ehemann im Februar 1991 die Klägerin über das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung aufgeklärt hat (zur sekundären Darlegungslast des steuerlichen Beraters in diesem Zusammenhang vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1842; v. 22. September 2005 - IX ZR 205/01, Umdruck S. 6).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Es fehlte an hinreichend deutlichen Anzeichen, die den Steuerberater verpflichtet hätten, auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie sie hier zwischen 1992 und 1996 eingetreten ist, hinzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130 f; zur Hinweispflicht des Steuerberaters bei erkennbarer Entwicklung der Gesetzgebung vgl. auch BGH, Urt. v. 15. Juli 2004 - IX ZR 472/00, ZIP 2004, 2058, 2059).
  • BFH, 09.10.1985 - I R 149/82

    Betriebliche Veranlassung - Übernahme des väterlichen Betriebs - Rentenzahlungen

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    In dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Oktober 1985 (BFHE 144, 561 = BStBl. II 1986, 51) ging es um das Rentenversprechen für den gelegentlich mitarbeitenden 63-jährigen Vater des Inhabers, der den Betrieb erst knapp zwei Jahre zuvor an seinen Sohn abgegeben hatte.
  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Diese typisierende Betrachtung, die auch dem vorliegenden Steuerfall zugrunde lag (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21. Juni 2000 - 1 K 364/99, n.v.), ist vom Bundesfinanzhof im Ergebnis ersichtlich erstmals im Urteil vom 20. Mai 1992 (BFH/NV 1993, 52) für einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt worden.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass der verstorbene Ehemann der Beklagten die Klägerin Anfang 1991 über die steuerlichen Folgen einer Pensionszusage an R. nach damaligem Stand der Steuerrechtsprechung sowie der einschlägigen Steuerrichtlinien und Erlasse beraten musste (vgl. BGHZ 145, 256, 263).
  • BFH, 13.04.1988 - I R 284/82

    Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. April 1988 (BFH/NV 1989, 395) betraf einen Sachverhalt, der durch familiäre Verflechtungen zwischen dem 69 Jahre alten Pensionsempfänger und den Gesellschaftern (seinen Kindern) gekennzeichnet war sowie durch ein krankheitsbedingt deutlich erhöhtes Dienstunfähigkeitsrisiko.
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Dazu war der Steuerberater schon aufgrund des ihm übertragenen Dauermandates verpflichtet (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 62/97, WM 1998, 299, 300; v. 18. Juli 2001 - IX ZR 246/00, WM 2001, 1868, 1869).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04
    Die betriebliche Veranlassung von Leistungen an Geschäftsführer-Gesellschafter ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seit jeher verneint und stattdessen die Ursache im Gesellschaftsverhältnis angenommen worden, wenn sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem Nichtgesellschafter versagt hätte (vgl. BFH BStBl. 1962 III, 243, 244; BFHE 89, 208, 210 = BStBl. 1967 III, 626; BFHE 176, 413, 414 f; BFHE 180, 272, 273).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00

    Beratungspflicht eines Steuerberaters

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 205/01

    Umfang der Beratungspflicht eines Steuerberaters

  • BFH, 04.08.1959 - I 4/59 S

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Vergütung zurückliegender Dienstleistungen

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 364/99

    Verspätungszuschläge in Erstattungsfällen und gegen zusammenveranlagte Eheleute

  • FG Münster, 21.04.1986 - IX 3394/84
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater;

    Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 92/08

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bezüglich

    Spätestens hierbei musste von ihm entgegen der Ansicht beider Tatrichter geprüft werden, ob die von der Finanzverwaltung später beanstandeten Bezüge der angestellten Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu werten waren, weil sie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem Nichtgesellschafter versagt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346 unter II. 2. b).

    Das Berufungsgericht hat ein vom Bundesgerichtshof so bezeichnetes "umfassendes Dauermandat" (vgl. etwa Urteil vom 20. November 1997 - IX ZR 62/97, WM 1998, 299, 300), welches alle Steuerarten umfasst, die für den Auftraggeber in Betracht kommen, und daher zur Beratung einschließlich der Möglichkeiten zu zivilrechtlichen Steuergestaltungen auch jenseits der konkret bearbeiteten Angelegenheiten verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1995 - IX ZR 140/94, BGHZ 129, 386, 396; vom 20. November 1997, aaO; vom 20. Oktober 2005, aaO unter II. 2. a), nicht feststellen können.

    Der Auftraggeber muss imstande sein, nach den erhaltenen Hinweisen seine Interessen und erheblichen Steuerrisiken selbst abzuwägen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005, aaO mwN).

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05

    Anforderungen an die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten; Gebot des

    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843; v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Die Steuerberatung soll die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet ersetzen, so dass er seine eigenen Angelegenheiten sachgerecht entscheiden kann (BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Dies entsprach nicht dem damaligen Stand der Steuerrechtsprechung und den einschlägigen Steuerrichtlinien und Erlassen (vgl. BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345).

    c) Aufgabe des Beklagten war es, die Klägerin durch ausreichende Belehrung über die Voraussetzungen des § 6b EStG in die Lage zu versetzen, eine ihren Interessen entsprechende Entscheidung zu treffen (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 16. Oktober 2003 - IX ZR 167/02, WM 2004, 472; v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346).

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 246/95, WM 1996, 1841, 1843; v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08

    Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Rechtsnachfolger des Steuerberaters in Anspruch genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2347).
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 188/04

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beratung des Mandanten über die Abgabe einer

    Kann ein rechtlicher Gesichtspunkt die Entscheidung eines vernünftigen Auftraggebers beeinflussen, so darf er von dem verantwortlichen Berater nicht verschwiegen werden, falls der Auftraggeber über diese Umstände nicht bereits unterrichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, Umdruck Rn. 13, z.V.b.).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03

    Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen einen Steuerberater

    Die angestrebte Revision kann keinen Beitrag zur Klärung der Frage leisten, ob ein steuerlicher Berater seinen Mandanten auch dann über eine Gestaltungsmöglichkeit aufklären muss, wenn ihre Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht sicher ist (vgl. dazu bereits BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 127/04, WM 2005, 2345, 2346 unter II. 2. a).

    Ausschlaggebend ist, dass der Beklagte zur Zeit seiner Beratung nach damaligem Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, den er pflichtgemäß zugrunde legen musste (BGHZ 145, 256, 259, 263; BGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 aaO, S. 2345), nicht damit zu rechnen brauchte, dass für den Kläger eine Tarifbegünstigung nach § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG erreichbar sein könnte.

  • LG Paderborn, 08.05.2009 - 2 O 399/08

    Verstoß des Steuerberaters gegen die Beratungspflicht

    Er darf sich nicht blind auf die Fortdauer einer höchstrichterlichen Rechtsprechung verlassen, sondern muss Entwicklungen in der Rechtsprechung und insbesondere Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung berücksichtigen (KG Berlin DStR 2007, 410; OLG Köln DStR 2008, 474; vgl. BGH NJW-RR 2006, 273).

    Bei hinreichend deutlichen Anzeichen im Beratungszeitpunkt ist der Steuerberater verpflichtet auf eine bereits absehbare bestimmte Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinzuweisen (BGH NJW-RR 2006, 273; KG Berlin DStR 2007, 410).

  • OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach

  • OLG Frankfurt, 11.07.2018 - 4 U 116/17

    Fehlerhafte steuerrechtliche anwaltliche Beratung (hier: fehlender Hinweis aus

  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06

    Haftung eines Steuerberaters wegen Beratungsfehlern im Hinblick auf die

  • KG, 08.09.2006 - 4 U 119/05

    Steuerberaterhaftung: Steuerberaterpflicht zur Einspruchseinlegung gegen

  • LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 13 O 289/04

    Wirtschaftsrecht

  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 201/10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlenden Rechtsfehlern des

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09

    Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme

  • OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 6 U 169/19

    Regress des Steuerberaters

  • OLG Hamm, 17.04.2009 - 25 U 86/08

    Haftung des Steuerberaters für fehlerhafte steuerliche Beratung im Zusammenhang

  • OLG Frankfurt, 13.08.2014 - 4 U 128/13

    Haftung des Steuerberaters: Fehlender Hinweis auf Risiko, dass Finanzbehörde der

  • LG Halle, 03.08.2015 - 6 O 83/15

    Steuerberaterhaftung: Befreiung der Berufsbetreuer von der Umsatzsteuer

  • AG Schwelm, 22.09.2022 - 22 C 247/18
  • LG Wuppertal, 10.05.2006 - 19 O 121/05
  • LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05

    Aufgabegewinn; Belehrungsbedürftigkeit; Beratungspflicht; Beratungsvertrag;

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