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   OLG Frankfurt, 26.09.2005 - 12 U 39/05   

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https://dejure.org/2005,5442
OLG Frankfurt, 26.09.2005 - 12 U 39/05 (https://dejure.org/2005,5442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2005 - 12 U 39/05 (https://dejure.org/2005,5442)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2005 - 12 U 39/05 (https://dejure.org/2005,5442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 BGB, § 812 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 362 Abs 1 BGB
    Anfechtung eines Kreditvertrages wegen Irrtums; Verwertung einer Grundschuld durch eine Bank

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1191
    Auf einzelnes Darlehen begrenzte Sicherungszweckabrede umfasst zwar Rückzahlungsan-spruch bei Unwirksamkeit des Darlehensvertrages, aber nicht Bereicherungsanspruch der Bank bei Rücküberweisung des bereits zurückgezahlten Betrages an den Darlehensnehmer

  • Judicialis

    BGB § 119; ; BGB § 812

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang des Verwertungsrechts der Bank an einer Grundschuld bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags infolge Irrtumsanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässige Verwertung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Kreditvertrags wegen Irrtums; Verwertung einer Grundschuld; Umfang der Sicherungsabrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 22.12.1905 - II 395/05

    Kann ein Konkursverwalter, der auf Grund des § 17 K.O. die gänzliche Erfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2005 - 12 U 39/05
    Sie berechtigte ihn zur Anfechtung, wobei es nach den Regeln des BGB unerheblich ist, ob er den Irrtum selbst verschuldet hatte oder nicht (RGZ 62, 201, 205) oder der Erklärungsempfänger diesen Irrtum hervorgerufen hatte oder ihn erkennen konnte.
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15

    Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen

    Ob eine Kenntnis früher hätte erlangt werden können und ob diese fehlende Kenntniserlangung verschuldet ist, spielt demgegenüber keine Rolle (BGH aaO; ferner OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 447, 448; RGZ 62, 201, 205).
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